Ab dem 21. Februar 2022 wird für internationale Reisen nach Australien keine Ausnahmegenehmigung (Travel Exemption) mehr nötig sein. Ein Visum für Australien ist jedoch weiterhin verpflichtend.
Visum und Exemption
In Nachfolge an den Ausbruch der Coronapandemie wurde 2020 in Australien ein Einreiseverbot eingeführt. Danach durfte für eine lange Zeit nur eine sehr beschränkte Gruppe an Personen in das Land einreisen, wie z. B. australische Staatsangehörige, die in Ihre Heimat zurückkehrten. Alle anderen Reisenden durften nur dann in das Land einreisen, wenn Sie im Besitz eines Visums sowie einer Ausnahmegenehmigung, der sogenannten Travel Exemption, waren. Diese Genehmigung wird von den australischen Behörden erteilt und hat eine Gültigkeit von zwei Monaten.
Seit 2020 wurde das Einreiseverbot mehrmals gelockert. Z. B. dürfen die Eltern von australischen Bürgern seit dem 1. November 2021 wieder in das Land reisen und seit dem 15. Dezember werden Besitzer von bestimmten Visa wieder in Australien willkommen geheißen. Theoretisch gelten für diese Gruppen Ausnahmen vom Einreiseverbot, wodurch sie nur ein gültiges Visum benötigen, um nach Australien reisen zu dürfen. Jedoch müssen Reisende mit einem eVisitor Visum für Australien (subclass 651) oder einer ETA für Australien (subclass 601) zusätzlich eine Exemption beantragen, wenn Sie in das Land einreisen möchten. In der Praxis bedeutet das für die meisten Familienmitglieder von australischen Bürger/-innen, dass sie, trotz der Lockerungen, eine Exemption beantragen müssen, wenn sie nach Australien reisen wollen.
Einreiseverbot wird am 21. Februar aufgehoben
Ab dem 21. Februar verändert sich die Situation, denn das Einreiseverbot wird aufgehoben. Vollständig geimpfte Reisende mit einem gültigen Visum (eVisitor oder ETA) dürfen ab diesem Datum ohne Ausnahmegenehmigung nach Australien reisen. Auch wenn die Ausnahmegenehmigung ab dem 21. Februar nicht mehr verpflichtend ist, so gelten weiterhin einige Corona-Vorschriften. Diese sind für verschiedene Regionen unterschiedlich. In der Northern Territory gilt zum Beispiel keine Test- oder Quarantänepflicht nach der Ankunft, aber nach der Ankunft in Western Australia muss man verpflichtend für 14 Tage in Quarantäne.
Rückstau bei den Visumanträgen
Zurzeit kämpfen die australischen Ausländerbehörden mit einem großen Rückstau bei den Visumanträgen. Das ist größtenteils darauf zurückzuführen, dass Australien für eine lange Zeit gar keine Touristenvisa genehmigte. Diese Visumanträge blieben in der Warteschlange stecken und müssen nun allesamt gleichzeitig verarbeitet werden. Auch die Verarbeitung der (noch) verpflichtenden Travel Exemption führt zu zusätzlicher Arbeit bei den Ausländerbehörden. Die meisten Visumanträge werden zwar pünktlich genehmigt, doch es können trotzdem teils starke Verzögerungen vorkommen. Erwartet wird, dass der Rückstau ab dem 21. Februar abnehmen wird, weil danach keine Ausnahmegenehmigungen mehr genehmigt werden müssen.
Die australischen Ausländerbehörden teilten mit, dass Visumanträge von Reisenden, die vom Einreiseverbot ausgenommen sind, im Moment Vorrang bekommen. Visumanträge für Australien werden oft schneller genehmigt, wenn man bereits über eine genehmigte Travel Exemption verfügt. Ab dem 21. Februar sollten die Unterschiede in den Lieferzeiten deutlich abnehmen.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Australien ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Australien.