Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 18.10.2023 | ±4 Minuten Lesezeit

Wenn Sie als Erwachsene/-r mit (Ihren) Kindern unter 18 Jahren nach Kanada reisen, benötigen Sie neben einem Reisepass und einer gültigen Reisegenehmigung noch einige weitere Dokumente für Ihre Reise. Lesen Sie diesen Artikel für weitere Informationen über die Einreise nach Kanada mit Kindern.

Übliche Reisedokumente für Kanada

Alle Reisenden müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein, unabhängig von ihrem Alter sowie der Dauer und dem Zweck ihres Aufenthalts in Kanada. Dieser Reisepass muss während des gesamten Aufenthalts in Kanada gültig sein. Neben einem gültigen Reisepass muss jede/-r Reisende auch im Besitz einer gültigen Reisegenehmigung sein, z. B. eines Visums oder einer eTA Kanada. Europäische Reisende, die für einen Urlaub, eine Geschäftsreise, einen Transit oder ein Kurzstudium nach Kanada reisen und sich bis zu 6 Monate im Land aufhalten, können in der Regel die eTA nutzen.

Eine eTA ist 5 Jahre lang gültig und darf in diesem Zeitraum für mehrere Reisen verwendet werden. Eine eTA eignet sich nicht für Personen, die in Kanada für einen kanadischen Arbeitgeber arbeiten, ein eigenes Unternehmen im Land gründen oder eine Ausbildung absolvieren möchten, die insgesamt länger als 6 Monate dauert. Wenn Sie sich länger als 6 Monate in Kanada aufhalten möchten oder die Voraussetzungen für die eTA nicht erfüllen, müssen Sie ein Visum beantragen. Dies geschieht über ein Visa Application Centre (VAC). Die eTA hingegen können Sie ganz einfach online beantragen.
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Reisedokumente für die Einreise nach Kanada mit Kindern

Wenn Sie mit Kindern reisen, können bei der Grenzkontrolle je nach Situation verschiedene zusätzliche Dokumente verlangt werden. Nachfolgend finden Sie verschiedene Szenarien und die zusätzlichen Dokumente, die in jeder Situation angefordert werden können. Auf jeden Fall sollten Sie und jedes Ihrer Kinder im Besitz eines gültigen Reisepasses und einer eTA oder eines Visums sein. Bei Reisen mit Kindern ist es außerdem immer ratsam, eine (Kopie der) Geburtsurkunde des Kindes (oder der Kinder) mitzubringen.

Reisen mit einem der beiden Elternteile

Wenn nur einer der beiden Elternteile mit seinem/-n Kind/-ern nach Kanada reist, können neben (einer Kopie) der Geburtsurkunde weitere Dokumente verlangt werden. Welche Dokumente dies sind, hängt von der jeweiligen Situation ab:

Ein Elternteil reist absichtlich nicht mit
In diesem Fall kann zusätzlich ein unterzeichnetes Schreiben (in französischer oder englischer Sprache) angefordert werden, in dem der nicht mitreisende Elternteil seine Zustimmung zu der Reise gibt. Dieses Schreiben sollte die Adresse und Telefonnummer dieses Elternteils enthalten. Dem Schreiben sollte ebenfalls eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des nicht mitreisenden Elternteils beigefügt werden.

Einer der Elternteile ist verstorben
In diesem Fall kann eine Kopie der Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils verlangt werden.

Die Eltern sind geschieden und nur ein Elternteil hat das Sorgerecht für das Kind
Wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil mit dem Kind nach Kanada reist, kann eine vom sorgeberechtigten Elternteil unterzeichnete Einverständniserklärung verlangt werden, in dem die Erlaubnis für die Reise erteilt wird. Reist der sorgeberechtigte Elternteil mit dem Kind nach Kanada, kann eine Kopie der Sorgerechtsdokumente angefordert werden.

Die Eltern sind geschieden und beide Elternteile haben das Sorgerecht für das Kind
In diesem Fall können Kopien der Sorgerechtsdokumente angefordert werden. Es wird auch empfohlen, eine Einverständniserklärung mitzubringen, in dem der nicht mitreisende Elternteil seine Erlaubnis erteilt, mit dem Kind nach Kanada zu reisen.

Reisen mit Erziehungsberechtigten oder Adoptiveltern

Erziehungsberechtigte sollten eine Kopie der Sorgerechtsdokumente mitbringen. Adoptiveltern wiederum sollten eine Kopie der Adoptionspapiere mitbringen. Auch hier gilt: Wenn nur einer der beiden Erziehungsberechtigten oder Adoptivelternteile mit dem Kind nach Kanada reist, empfiehlt es sich, ein von dem/-r anderen Erziehungsberechtigten oder Adoptivelternteil unterzeichnetes Genehmigungsschreiben mitzubringen.

Andere Erwachsene, die mit Kindern nach Kanada einreisen

Erwachsene, die mit einem Kind nach Kanada einreisen, das nicht ihr eigenes Kind ist, z. B. Großeltern oder andere Verwandte, müssen eine Einverständniserklärung vorlegen können, in der die Eltern oder Erziehungsberechtigten ihnen die Erlaubnis erteilen, mit dem Kind nach Kanada zu reisen. Aus dieser Einverständniserklärung muss auch hervorgehen, dass die mit dem Kind reisenden Erwachsenen für das Kind während seines Aufenthalts in Kanada verantwortlich und haftbar sind. Darüber hinaus muss die Einverständniserklärung die Wohnanschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten und die Telefonnummern, unter denen sie zu erreichen sind, enthalten. Eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises aller Eltern oder Erziehungsberechtigten muss ebenfalls beigefügt werden.

Wenn Sie diese Dokumente nicht vorlegen können, glauben die Grenzbeamten/-innen möglicherweise nicht, dass Sie berechtigt sind, mit dem Kind nach Kanada zu reisen. In diesem Fall können die örtlichen Behörden eingeschaltet werden und Sie können auch wegen (Verdachts auf) Entführung festgenommen werden. Vergewissern Sie sich also, dass Sie alle Dokumente dabei haben, die eventuell verlangt werden. Sollten Sie noch Fragen zu den erforderlichen Reisedokumenten oder zur eTA Kanada haben, sehen Sie sich die häufig gestellten Fragen zu dieser Reisegenehmigung an.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für eine eTA für Kanada. VisumAntrag.de arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden eine eTA beantragen (7 CAD pro eTA, über onlineservices-servicesenligne.cic.gc.ca), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 7 CAD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 25,16 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf eine eTA Kanada abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.