Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 05.02.2024 | ±7 Minuten Lesezeit

Neuseeland bietet ein spezielles Visum für junge Erwachsene an, die vorübergehend in Neuseeland arbeiten und das Land entdecken möchten: das Working Holiday Visa. Das Visum ist 12 bis 36 Monate gültig. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer für dieses Visum infrage kommt, wie es beantragt wird und welche Aktivitäten damit gestattet sind.

Arbeiten und reisen in Neuseeland

Eine zunehmende Anzahl an Ländern bietet ein spezielles Visum für junge Erwachsene an, die während eines Zeitraums von mehreren Monaten oder einigen Jahren in ein unbekanntes Land reisen und dort arbeiten möchten. Ein solcher Aufenthalt, währenddessen man herumreist und arbeitet, ein sogenanntes Work and Travel, ist eine beliebte Tätigkeit unter jungen Erwachsenen. Das ermöglicht es jungen Erwachsenen, die viel Zeit und wenig Geld haben, die Welt zu entdecken. Länder wie Australien, Neuseeland und Kanada sind beliebte Ziele für solche Work and Travel-Reisen. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Löhne in diesen Ländern relativ hoch sind und dort (größtenteils) Englisch gesprochen wird, aber auch die Verfügbarkeit eines Working Holiday Visa spielt dabei eine große Rolle.

Neuseeland hat eines der umfangreichsten Working Holiday-Programme der Welt, weshalb es ein beliebtes Ziel für solche Reisende ist. Neben der Verfügbarkeit eines Working Holiday-Visums sind auch die fantastischen Landschaften, die gastfreundliche Bevölkerung und der hohe Lebensstandard Faktoren, die Neuseeland zu einem idealen Ziel für ein Work and Travel machen. Neuseeland ist unter anderem wegen der atemberaubenden Landschaften auch unter Touristen/-innen ein beliebtes Reiseziel. Für touristische Reisen, etwa einen Urlaub, ist kein Working Holiday Visa erforderlich, sondern kann online einfach eine NZeTA beantragt werden.

Voraussetzungen Working Holiday Visa

Staatsangehörigkeit

Neuseeland hat mit 45 Ländern Vereinbarungen bezüglich des Working Holiday Visa getroffen. Reisende mit dem Reisepass eines dieser 45 Länder können das Visum beantragen. Von diesen 45 Ländern befinden sich 26 in Europa. In der folgenden Tabelle sind alle europäischen Länder aufgeführt, mit denen Neuseeland Vereinbarungen bezüglich des Working Holiday Visa getroffen hat. Bitte beachten Sie, dass die Tabelle nicht alle 45 Länder enthält, mit denen Neuseeland diesbezüglich zusammenarbeitet, sondern nur die 26 europäischen Länder.

Europäische Staatsangehörigkeiten, mit denen man für ein Working Holiday Visa infrage kommt
Belgien Dänemark Deutschland
Estland Finnland Frankreich
Irland Italien Kroatien
Lettland Litauen Luxemburg
Malta Niederlande Norwegen
Österreich Polen Portugal
Schweden Slowakei Slowenien
Spanien Tschechien Türkei
Ungarn Vereinigtes Königreich

Alter

Um für ein Working Holiday Visa für Neuseeland infrage zu kommen, müssen Antragstellende zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Für Reisende mit der Staatsangehörigkeit von Finnland, der Slowakei, Tschechien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich gilt eine erhöhte Altersgrenze von 35 Jahren.

Nachweis von finanziellen Mitteln und Versicherung

Wer ein Working Holiday Visa beantragt, muss nachweisen können, ausreichend Geld zu besitzen, um den Aufenthalt in Neuseeland finanzieren zu können. Der genaue Betrag, den Antragstellende besitzen müssen, ist von der Staatsangehörigkeit des/der Antragstellenden abhängig, aber beträgt in den meisten Fällen mindestens 4200 Neuseeländische Dollar (rund 2400 EUR) für einen Aufenthalt von einem Jahr. Außerdem muss man ausreichend Geld besitzen, um ein Ticket für den Rückflug erwerben zu können, sofern man nicht bereits ein Rückflugticket vorlegen kann. Darüber hinaus muss der/die Antragstellende eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, die mögliche medizinische Kosten in Neuseeland deckt, inklusive der Kosten für eine Krankenhausaufnahme.

Gesundheitszustand und mögliche Vorstrafen

Antragstellende müssen von guter Gesundheit sein. Daher ist es möglich, dass für den Visumantrag um das Ergebnis einer medizinischen Untersuchung gebeten wird. Außerdem müssen für den Antrag einige Fragen bezüglich möglicher strafrechtlicher Verurteilungen in der Vergangenheit beantwortet werden. Wenn der/die Antragstellende vorbestraft ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Antrag abgelehnt wird. Kleinere Gesetzesverstöße sind zumeist kein Problem. Die neuseeländischen Ausländerbehörden können Beweismaterial bezüglich strafrechtlicher Verurteilungen anfordern.

Das Antragsverfahren für das Working Holiday Visa

Das Working Holiday Visa für Neuseeland kann online beantragt werden. Die Beantragung besteht aus dem Ausfüllen eines digitalen Formulars, dem Einreichen einiger Dokumente und der Zahlung der Kosten in Höhe von 420 NZD (rund 240 EUR), exklusive der Touristensteuer in Höhe von 35 NZD (rund 20 EUR). Man sollte mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 8 Wochen rechnen. Die erforderlichen Dokumente können sich von Person zu Person unterscheiden, aber alle Reisenden sollten die folgenden Dokumente in digitaler Form einreichen:

  • den Reisepass;
  • einen Nachweis, über ausreichend finanzielle Mittel zu verfügen (etwa ein Kontoauszug);
  • den Versicherungsschein;
  • eine Buchungsbestätigung des Rückfluges aus Neuseeland (falls er bereits gebucht wurde).

Quoten für die Anzahl erteilter Visa

Für manche Staatsangehörigkeiten gilt eine Obergrenze der Anzahl der Working Holiday Visas, die jährlich erteilt werden. Sobald dieses Limit erreicht wird, können Antragstellende mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit keine Anträge mehr einreichen. Die neuseeländischen Ausländerbehörden kündigen immer weit im Voraus an, wann für diese Staatsangehörigkeiten eine neue Antragsrunde beginnt und wieder neue Anträge eingereicht werden können. Diese Einschränkung gilt für Reisende mit der Staatsangehörigkeit von Österreich, Spanien, Luxemburg oder dem Vereinigten Königreich. Deutsche Reisende brauchen das jedoch nicht zu beachten und die Einschränkung gilt auch nicht für Reisende mit der Staatsangehörigkeit von Belgien, Frankreich, der Niederlande, Irland oder Italien.

Erlaubte Aktivitäten und Aufenthaltsdauer

Die Gültigkeitsdauer des Working Holiday Visa beträgt im Normalfall 1 Jahr. Innerhalb dieser Gültigkeitsdauer dürfen Sie nach Neuseeland einreisen. Normalerweise gestattet das Visum einen Aufenthalt von 12 Monaten ab dem Einreisedatum, aber in manchen Fällen ist die erlaubte Aufenthaltsdauer kürzer und beträgt nur 6 Monate. Reisende mit der britischen Staatsangehörigkeit können ein Working Holiday Visa mit einer längeren erlaubten Aufenthaltsdauer von höchstens 36 Monaten beantragen. Während der erlaubten Aufenthaltsdauer des Visums darf man in Neuseeland sein, arbeiten und durch das Land reisen. Außerdem darf man mit diesem Visum höchstens 6 Monate lang an Kursen oder Fortbildungen in Neuseeland teilnehmen.

Mit einem Working Holiday Visa darf man in allen Sektoren arbeiten, abgesehen vom sexuellen Dienstsektor. Man braucht vor der Abreise noch keine Arbeit gefunden zu haben. Während des Aufenthalts darf man für verschiedene Arbeitgeber und in unterschiedlichen Dienstverhältnissen arbeiten. Es ist jedoch wichtig, dass die Arbeit legal ist und in keiner Weise gegen das neuseeländische Gesetz verstoßt. Reisende aus einigen Ländern dürfen höchstens 3 Monate für denselben Arbeitgeber arbeiten. Das gilt unter anderem für Reisende mit der italienischen oder luxemburgischen Staatsangehörigkeit. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Reisende mit der Staatsangehörigkeit von Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, der Niederlande, Spanien, Irland oder des Vereinigten Königreiches. Allerdings gilt für alle Reisenden mit einem Working Holiday Visa, dass sie kein Arbeitsverhältnis für unbegrenzte Zeit antreten dürfen.

Alternativen für ein Working Holiday Visa

Das Working Holiday Visa ist nicht das einzige Visum, das für längere Reisen nach Neuseeland geeignet ist. Neuseeland bietet nämlich auch andere Visa an, etwa ein Visum für Urlaubs- und Geschäftsreisen, die sogenannte NZeTA. Eine NZeTA kann innerhalb einiger Minuten online beantragt werden und ist 2 Jahre gültig. Innerhalb der Gültigkeitsdauer dieses Visums darf man beliebig oft nach Neuseeland reisen und jedes Mal höchstens 3 aufeinanderfolgende Monate im Land verbringen. Ein NZeTA-Antrag wird viel schneller bearbeitet als ein Antrag auf ein Working Holiday Visa. Außerdem sind die Kosten für eine NZeTA, in Höhe von 64,95 €, deutlich niedriger als die für ein Working Holiday-Visum. Bitte beachten Sie, dass die NZeTA nicht für Reisende geeignet ist, die in Neuseeland arbeiten möchten.

Beantragen Sie hier direkt eine NZeTA

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumAntrag.de arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (58 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 58 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 32,73 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.