Die ETA UK ist ab dem Zeitpunkt der Erteilung zwei Jahre gültig. Innerhalb dieser Gültigkeitsdauer sind mehrere Reisen nach England, Schottland, Wales und Nordirland gestattet. Jeder Aufenthalt im Vereinigten Königreich darf höchstens 6 Monate dauern.

Die ETA UK ist 2 Jahre gültig

Die meisten europäischen Reisenden werden ab Ende 2024 eine ETA UK beantragen können. Die ETA ist einem Visum sehr ähnlich. Sie ist nämlich eine Einreisegenehmigung, die vor der Abreise beantragt werden muss, um in das Land einreisen zu dürfen. Reisende mit einem deutschen, österreichischen und Schweizer Pass werden ab Ende 2024 verpflichtet, eine ETA oder ein Visum zu beantragen. Auch Reisende aus allen anderen EU-Ländern werden ab Ende 2024 eine ETA oder ein Visum benötigen, wenn Sie nach Großbritannien reisen möchten.

Beantragen Sie hier direkt Ihre ETA

Die ETA ist standardgemäß 2 Jahre gültig. Diese Gültigkeitsdauer beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die ETA erteilt wird. In bestimmten Fällen kann die Gültigkeitsdauer jedoch auch kürzer sein, z. B. wenn der Reisepass, mit dem die ETA beantragt wurde, innerhalb von 2 Jahren nach der Erteilung der Reisegenehmigung abläuft. In dem Fall entspricht das Ablaufdatum der ETA dem des Reisepasses. Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeitsdauer nicht die erlaubte Dauer eines Aufenthalts angibt. Mit einer ETA darf man sich nämlich höchstens 6 Monate am Stück in Großbritannien aufhalten.

Die ETA gestattet mehrere Aufenthalte von 6 Monaten

Sie dürfen innerhalb der Gültigkeitsdauer der ETA beliebig oft nach England oder in die anderen Länder Großbritanniens reisen. Jeder Aufenthalt darf höchstens 6 aufeinanderfolgende Monate dauern. Sie dürfen 6 Monate in einem der vier Länder Großbritanniens verbringen, aber Sie dürfen während der 6 Monate auch mehrere Länder innerhalb Großbritanniens besuchen. Sie können beispielsweise 6 Monate in England verbringen, oder aber erst 2 Monate in England verbringen, danach 2 Monate in Schottland bleiben und schließlich für 2 Monate nach Wales reisen. Wichtig hierbei ist, dass Ihr gesamter Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland höchstens 6 Monate dauert, unabhängig davon, welche Länder Sie besuchen. Selbstverständlich dürfen Sie auch weniger als 6 Monate in Großbritannien verbringen.

Es kann vorkommen, dass ein Aufenthalt von weniger als 6 Monaten gestattet wird. Oft liegt das daran, dass die Gültigkeit der ETA früher abläuft. Sie müssen Großbritannien immer spätestens an dem Tag verlassen, an dem Ihre ETA abläuft, unabhängig davon, wie lange Sie sich bis dahin in Großbritannien aufgehalten haben.

Wenn Ihre ETA demnächst abläuft

Läuft Ihre ETA demnächst ab?
Sie können bereits vor dem Ablaufen Ihrer ETA eine neue ETA beantragen. Ein neuer ETA-Antrag überschreibt alle zuvor erteilten ETAs. In bestimmten Fällen kann es nützlich sein, eine neue ETA zu beantragen, obwohl eine zuvor erteilte ETA noch nicht abgelaufen ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie demnächst nach Großbritannien reisen möchten, aber Ihre aktuelle ETA vor Ihrem geplanten Ausreisedatum aus Großbritannien abläuft. Bitte beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist, eine ETA zu beantragen, wenn man sich in Großbritannien befindet. Es ist also nicht möglich, die erlaubte Aufenthaltsdauer von 6 Monaten zu verlängern, indem man von Großbritannien aus einen neuen Antrag einreicht.


Die ETA ist nur unter diesen Voraussetzungen gültig

Das Besitzen einer ETA UK garantiert nicht, dass Sie tatsächlich nach England, Schottland, Wales oder Nordirland einreisen dürfen. Bei der Einreise nach Großbritannien wird nämlich nochmals geprüft, ob alle Reisenden die Einreisebestimmungen erfüllen, die mit der ETA gelten. Die ETA ist nur dann gültig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Antragsformular wurde wahrheitsgemäß ausgefüllt.
  • Alle Daten auf der ETA sind korrekt.
  • Die ETA wird gemeinsam mit einem gültigen Reisepass verwendet, mit dem die ETA auch beantragt wurde.
  • Der/die Reisende reist für einen Urlaub, eine Geschäftsreise, einen Transit oder ein kurzes Studium nach Großbritannien.
  • Der/die Reisende hat nicht vor, die erlaubte Aufenthaltsdauer zu überschreiten.
  • Der/die Reisende bildet keine Gefahr für Großbritannien oder dessen Bevölkerung.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann ist Ihre ETA gültig und sollten Sie problemlos nach Großbritannien einreisen dürfen. Allerdings kann nie garantiert werden, dass Sie das Land tatsächlich betreten dürfen. Bei der Einreise können nämlich noch gründlichere Kontrollen stattfinden und die Grenzschutzbehörden haben das Recht, Reisenden jederzeit die Einreise in das Land zu untersagen, selbst wenn sie einen gültigen Reisepass und eine gültige Reisegenehmigung mitführen. Das geschieht jedoch nur in äußerst seltenen Fällen. Die meisten Reisenden erfahren bei der Einreise nach Großbritannien keinerlei Probleme.

Reichen Sie direkt einen ETA-Antrag ein

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen nicht oder zweifeln Sie? Auf der Seite über die Einreisebestimmungen mit der ETA UK erhalten Sie detailliertere Erläuterungen. Wenn Sie einen Fehler in den wichtigen Daten im Antragsformular, etwa Ihren Reisepassdaten, gemacht haben, ist Ihre ETA nicht gültig. In dem Fall können Sie zumeist einen neuen Antrag, mit den korrekten Daten, einreichen, um die Fehler zu korrigieren. Wenn Sie eine der anderen Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie die ETA nicht verwenden. In dem Fall benötigen Sie ein Visum für Ihre Reise nach Großbritannien.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Großbritannien. VisumAntrag.de arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (10 GBP pro Visum, über apply-for-an-eta.homeoffice.gov.uk), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 10 GBP an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 28,32 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Großbritannien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.