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Allgemeine Fragen über die ETA UK

  • Was ist die ETA UK?

    Großbritannien hat kürzlich eine ETA eingeführt. Das ist eine elektronische Einreisegenehmigung, mit der Reisende visumfrei nach England, Schottland, Wales und Nordirland reisen dürfen. Die ETA UK kann online beantragt werden. Seit dem 2. April 2025 müssen auch deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige eine ETA beantragen, genauso wie Reisende aus den meisten anderen europäischen Ländern.

    Europäische Reisende müssen immer eine ETA oder ein Visum beantragen, bevor Sie nach Großbritannien abreisen dürfen. Flug- und Bahngesellschaften, sowie Reedereien kontrollieren, ob alle Passagierinnen und Passagiere eine ETA oder ein Visum haben, bevor sie an Bord gehen dürfen. Steigen Sie in Großbritannien auf einen Flug in ein anderes Land um? Wenn Sie in London Heathrow oder Manchester umsteigen, benötigen Sie keine ETA. Wenn Sie an einem anderen Flughafen umsteigen, müssen Sie eine ETA beantragen.

    Die ETA UK wird online beantragt. Das Online-Antragsverfahren besteht aus dem Ausfüllen eines digitalen Formulars, dem Begleichen der Kosten und dem Hochladen von zwei Dokumenten pro Person. Sie können die ETA auf dieser Website einfach online beantragen.

    Beantragen Sie hier Ihre ETA UK

  • Benötige ich eine ETA UK?

    Bis vor Kurzem durften die meisten europäischen Reisenden mit nur einem Reisepass nach Großbritannien einreisen. Seit dem 2. April 2025 müssen Staatsangehörige der meisten Länder jedoch eine ETA oder ein Visum beantragen. Der ETA-Antrag kann einfach mit dem Formular auf dieser Website eingereicht werden. Sie benötigen dafür keine App.

  • Wie lange ist die ETA UK gültig?

    Die ETA UK ist ab dem Moment der Erteilung zwei Jahre gültig. Sie dürfen innerhalb der Gültigkeitsdauer von zwei Jahren beliebig oft nach England, Schottland, Wales und Nordirland reisen. Jeder Aufenthalt in Großbritannien darf höchstens 6 Monate dauern. In manchen Situationen erlischt die Gültigkeit früher. Wenn Ihr Reisepass vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer abläuft, endet auch die Gültigkeit Ihrer ETA.

    Bitte beachten Sie: Eine erteilte ETA bietet keine Garantie, dass Sie tatsächlich nach Großbritannien einreisen dürfen. Bei der Einreise findet eine Kontrolle statt, bei der nochmals überprüft wird, ob Sie alle Einreisebestimmungen erfüllen. Die Grenzschutzbehörden sind immer berechtigt, Reisenden die Einreise zu untersagen, auch wenn der/die Reisende einen gültigen Reisepass und eine ETA besitzt. Das geschieht jedoch nur in Ausnahmefällen.

    Die ETA UK ist nur gültig, wenn:
    • das Antragsformular wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde.
    • alle Daten korrekt in das Antragsformular eingetragen wurden.
    • die ETA in Kombination mit einem gültigen Reisepass verwendet wird. Dabei muss es sich um denselben Pass handeln, der beim Antrag verwendet wurde.
    • der Reisegrund einen Urlaub, eine Geschäftsreise, einen Transit oder einen kurzen Studienaufenthalt betrifft.
    • der/die Reisende nicht beabsichtigt, die erlaubte Aufenthaltsdauer zu überschreiten.
    • der/die Reisende auf keiner Weise eine Gefahr für Großbritannien oder seine Einwohner/-innen darstellt.

  • Wer kommt für die ETA UK infrage?

    Die ETA UK ist für Reisende verfügbar, die zuvor visumfrei nach Großbritannien einreisen durften. Das gilt unter anderem für Reisende mit der Staatsangehörigkeit eines Landes innerhalb der Europäischen Union oder der EFTA (Liechtenstein, Norwegen, Island und die Schweiz). Reisende mit einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Reisepass kommen für die ETA infrage, wenn sie die folgenden Einreisebestimmungen erfüllen:

    • der Zweck der Reise ist touristisch oder geschäftlich (ein Transit oder die Teilnahme an einem Kurs ist auch erlaubt);
    • der Aufenthalt in Großbritannien dauert höchstens 6 Monate (innerhalb der Gültigkeitsdauer von 2 Jahren sind mehrere Reisen erlaubt);
    • der/die Reisende hat einen Pass, der mindestens bis zum Ende des Aufenthalts in Großbritannien gültig ist;
    • der/die Reisende verwendet während der Reise denselben Reisepass, mit dem die ETA beantragt wird;
    • der/die Reisende stellt kein Risiko für Großbritannien und dessen Bevölkerung dar.

    Wenn Sie diese Einreisebestimmungen nicht erfüllen, kommen Sie nicht für die ETA UK infrage. Wenn Sie dennoch nach Großbritannien reisen möchten, müssen Sie ein Visum beantragen. Visumanträge müssen bei den britischen Ausländerbehörden eingereicht werden. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie bei einem Visa Application Centre. VisumAntrag.de kann Sie nicht beim Einreichen eines Visumantrags für Großbritannien unterstützen.

  • Ich bin vorbestraft oder habe einen Verkehrsverstoß begangen. Was mache ich jetzt?

    Im Antragsformular für die ETA UK müssen Sie angeben, ob der/die Reisende jemals strafrechtlich verurteilt wurde. Wenn Sie eine der Hintergrundfragen im Antragsformular mit „Ja“ beantworten müssen, ist es nicht möglich, Ihren Antrag über VisumAntrag.de zu stellen. Verkehrsverstöße und Vergehen, die in Großbritannien nicht strafbar sind, brauchen Sie nicht anzugeben.

  • Ich habe keinen regulären Reisepass. Was mache ich jetzt?

    Die Beantragung einer ETA UK ist ausschließlich mit einem regulären Reisepass, einem vorläufigen Reisepass oder einem deutschen Kinderreisepass möglich. Die ETA kann jedoch nicht mit einem Personalausweis oder einem Reiseausweis für Flüchtlinge beantragt werden.

  • Muss ich für den Antrag persönlich vorstellig werden?

    Nein, die Beantragung einer ETA UK erfolgt vollständig online. Sie müssen lediglich das Antragsformular ausfüllen und die erforderlichen Dokumente digital einreichen. Lesen Sie bitte die Erläuterungen zum ETA-Formular, wenn Sie Fragen zum Ausfüllen haben.

Das Online-Antragsverfahren

  • Wie beantrage ich eine ETA UK?

    Sie beantragen Ihre ETA UK einfach ohne App auf dieser Website. Das Antragsverfahren besteht aus drei Schritten:

    1. Das Antragsformular ausfüllen: Füllen Sie zunächst das digitale Antragsformular aus. Das dauert nur wenige Minuten pro Person. Hierfür benötigen Sie die Passdaten aller Reisenden, für die Sie eine ETA beantragen möchten.

    2. Die Kosten begleichen: Nachdem Sie das Antragsformular ausgefüllt haben, können Sie die Kosten für die ETA begleichen. Dafür stehen Ihnen verschiedene sichere Zahlungsmethoden zur Auswahl, wie Sofortüberweisung, Pay by Bank, Kreditkarte (Visa, Mastercard oder American Express), PayPal, Google Pay und Apple Pay.

    3. Dokumente hochladen: Vervollständigen Sie Ihren Antrag, indem Sie für jede/-n Antragstellende/-n zwei Dokumente hochladen. Sie müssen ein digitales Lichtbild und ein Foto oder einen Scan des Reisepasses aller Reisenden an Ihren Antrag hinzufügen.

    Nachdem Sie diese Schritte abgeschlossen haben, wird Ihr Antrag von den Visumberaterinnen und Visumberatern von VisumAntrag.de geprüft. Dadurch können mögliche Fehler korrigiert werden. Falls alles in Ordnung ist, wird Ihr Antrag an die britischen Ausländerbehörden weitergeleitet. Das ist die Regierungsbehörde, die für die Beurteilung von ETA-Anträgen zuständig ist. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie eine E-Mail und SMS und Sie dürfen sofort nach England, Schottland, Wales oder Nordirland einreisen.

    Lesen Sie mehr über die ETA UK

  • Kann ich eine ETA für eine/-n Mitreisende/-n beantragen?

    Ja, das ist möglich. Sie brauchen in dem Fall die Erlaubnis des/-r Reisenden und müssen ihm/ihr das Formular nach dem Ausfüllen vorlesen. Der/die Reisende muss mündlich bestätigen, dass alle Angaben korrekt sind. Möchten Sie einen Antrag für eine/-n Minderjährige/-n stellen? Dann muss ein Elternteil (oder ein/-e Erziehungsberechtigte/-r) bestätigen, dass die eingetragenen Daten vollständig und korrekt sind.

    Sie können also für mehrere Personen gleichzeitig einen Antrag einreichen. Dafür klicken Sie im Formular auf den Button „Reisende/-n hinzufügen“. Mit einem Gruppenantrag sparen Sie Zeit, da Sie nur die Kontaktdaten einer Person eintragen müssen.

  • Muss ich bereits ein Flugticket und eine Unterkunft gebucht haben?

    Nein, Sie brauchen für den ETA-Antrag noch keine Tickets gebucht zu haben. Im Antragsformular tragen Sie das voraussichtliche Ankunftsdatum ein. Sie dürfen nach der Erteilung der ETA von diesem Datum abweichen. Da die ETA UK 2 Jahre gültig ist, können Sie die ETA bereits beantragen, sobald Sie wissen, dass Sie in den nächsten zwei Jahren nach Großbritannien reisen möchten.

  • Welche Daten und Dokumente benötige ich für den Antrag?

    In diesem Artikel über das ETA-Formular lesen Sie Schritt für Schritt, wie Sie das ETA-Formular ausfüllen. Halten Sie die Passdaten aller Reisenden griffbereit. In das Feld „voraussichtliches Ankunftsdatum“ können Sie eine Schätzung des Datums eintragen. Es ist kein Problem, wenn Sie nach der Erteilung doch an einem anderen Tag einreisen. Nachdem Sie die Daten eingetragen haben, laden Sie einen Scan oder ein Foto Ihres Reisepasses und ein Lichtbild hoch. Dabei muss es sich nicht unbedingt um ein offizielles, biometrisches Bild handeln. Ein scharfes Selfie mit einem gleichmäßigen Hintergrund, guter Beleuchtung und einem neutralen Gesichtsausdruck reicht ebenfalls aus.

  • Wie lange dauert es, bis mein Antrag genehmigt wird?

    Die reguläre Bearbeitungszeit für die ETA UK beträgt 3 Tage. Wenn Sie einen Eilantrag stellen, ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit nur 60 Minuten.

    Dennoch wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich einzureichen. Die genannten Bearbeitungszeiten sind durchschnittliche Zeiten, die abweichen können. Auch im Falle eines Eilantrags kann keine Garantie für die Bearbeitungsdauer gegeben werden. Die Bearbeitung kann länger dauern, etwa weil die britischen Ausländerbehörden eine (willkürliche) Stichprobe durchführen oder weil geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten an ihren technischen Systemen stattfinden. VisumAntrag.de kann auf keiner Weise beeinflussen, wie schnell Ihr Antrag von den britischen Ausländerbehörden bearbeitet wird.

    Es wird jedoch garantiert, dass die genannten Bearbeitungszeiten im Durchschnitt tatsächlich erreicht werden.

    Der Unterschied zwischen einem regulären Antrag und einem Eilantrag besteht darin, dass Eilanträge schneller von VisumAntrag.de bearbeitet werden. Das geschieht immer innerhalb von 24 Stunden, in den meisten Fällen bereits innerhalb von 10 Minuten. Darüber hinaus werden Eilanträge auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen bearbeitet. VisumAntrag.de überprüft die eingetragenen Daten auf häufige Fehler. Außerdem wird überprüft, ob die eingereichten Dokumente den Anforderungen der britischen Ausländerbehörden entsprechen. Wenn alle Daten und Fotos in Ordnung sind, wird Ihr Antrag an die britischen Ausländerbehörden weitergeleitet. Sobald Ihr Visum erteilt wurde, erhalten Sie eine E-Mail und eine SMS. Sie können dann sofort abreisen.

    Haben Sie einen Gruppenantrag gestellt? Beachten Sie bitte, dass alle Anträge individuell von den britischen Behörden bearbeitet werden. Daher kann es vorkommen, dass einige Anträge innerhalb eines Gruppenantrags schneller genehmigt werden als andere. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Anträge mit einer höheren Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden.

  • Wie viel kostet eine ETA UK und wie begleiche ich die Kosten?

    Die ETA für Großbritannien kostet 44,95 € pro Person. Wenn Sie einen Gruppenantrag stellen, bleibt der Preis pro Person unverändert. Für Eilanträge wird ein Aufpreis von 17,50 € pro Person berechnet. Alle Preise verstehen sich einschließlich der Konsulatsgebühren, die von den britischen Ausländerbehörden berechnet werden, der Servicekosten von VisumAntrag.de und erforderlicher Steuern.

    Außerdem gibt es einige zusätzliche Services, die Sie in Anspruch nehmen können, darunter die CO₂-Kompensation und eine optionale Erfassung bei der deutschen Botschaft. Die Kosten für diese Zusatzleistungen hängen von Ihrem Abreiseort, Ihrem Reiseziel und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Wenn Sie eine dieser Optionen im Formular ankreuzen, werden die genauen Kosten angezeigt. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die CO₂-Kompensation Ihres Fluges über VisumAntrag.de und die Vorteile der elektronischen Erfassung bei der Botschaft.

    Sie können zwischen verschiedenen Zahlungsmethoden wählen. Sie entrichten die Kosten für Ihre ETA einfach per Sofortüberweisung, Pay by Bank, PayPal, Kreditkarte, Google Pay, Apple Pay oder Trustly. Nach der Zahlung können Sie auf Ihrer persönlichen Übersichtsseite eine Quittung herunterladen. Nachdem Ihr Antrag vollständig bearbeitet wurde, können Sie auf dieser Seite eine Rechnung herunterladen.

  • Steht in meiner Passnummer eine 0 (Null) oder den Buchstaben O?

    Haben Sie einen deutschen Reisepass?
    Deutsche Passnummern bestehen aus Ziffern und Buchstaben. Es ist nicht immer klar, ob eine Ziffer 0 (Null) oder ein Buchstabe O in der Passnummer steht. In deutschen Passnummern kommt nur die Ziffer 0 (Null) vor. Der Buchstabe O kommt also nicht vor. Bei der Passnummer wird nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden. Es spielt also keine Rolle, ob Sie die Passnummer in Groß- oder Kleinbuchstaben eintragen.

    Haben Sie einen österreichischen Reisepass?
    Österreichische Passnummern bestehen immer aus 1 oder 2 Buchstaben plus 7 Ziffern. In der Passnummer eines regulären österreichischen Passes kommt der Buchstabe O nicht vor. Daher können Sie davon ausgehen, dass es sich um die Ziffer 0 (Null) handelt.

    Haben Sie einen Schweizer Reisepass?
    Schweizer Passnummern bestehen aus einem Buchstaben, gefolgt von einer 7-stelligen Kombination aus Ziffern und Buchstaben. Schweizer Passnummern können daher sowohl die Ziffer 0 als auch den Buchstaben O enthalten. In Ihrem Pass ist die Ziffer 0 (Null) durch einen Punkt in der Mitte gekennzeichnet. Wenn Sie keinen Punkt erkennen, handelt es sich um den Buchstaben O.

  • Besitze ich eine zweite Staatsangehörigkeit?

    Wenn Sie nicht in dem Land geboren wurden, dessen Reisepass Sie besitzen, haben Sie möglicherweise noch eine zweite Staatsangehörigkeit Ihres Geburtslandes. Auch wenn Sie nur sehr kurz in Ihrem Geburtsland gelebt haben und nichts von Ihrer zweiten Staatsangehörigkeit bemerkt haben, können Sie sie trotzdem noch haben. Das hängt vom jeweiligen Land ab. Einige Staatsangehörigkeiten verlieren Sie automatisch, wenn Sie Staatsbürger/-in eines anderen Landes werden. Andere Staatsangehörigkeiten verlieren Sie nur, wenn Sie sie selbst aufgeben. Einige Staatsangehörigkeiten können nicht aufgegeben werden.

    Beim Ausfüllen des ETA-Formulars sollten Sie eventuelle zweite Staatsangehörigkeiten korrekt angeben. Falls Sie diese Frage im Formular nicht korrekt beantwortet haben, kann Ihr ETA-Antrag abgelehnt werden.

Nach dem Ausfüllen des Antrags

  • Wie erhalte ich meine ETA und muss ich sie ausdrucken?

    Sie erhalten eine E-Mail und eine SMS, sobald die ETA für Großbritannien erteilt wurde. Diese E-Mail enthält einen Link zu Ihrer persönlichen Übersichtsseite. Hier sehen Sie, ob Ihre ETA UK erteilt wurde, die Gültigkeitsdauer sowie die ETA-Referenznummer, eine individuelle Nummer für jede erteilte ETA. Sie erhalten kein Dokument, das Sie ausdrucken und nach Großbritannien mitnehmen können. Ihr Reisepass wird nach der Erteilung automatisch mit der ETA verknüpft. Wenn Sie mit demselben Pass reisen, den Sie beim Antrag verwendet haben, und alle eingetragenen Daten korrekt sind, können Sie problemlos abreisen.

  • Ich habe weder eine ETA noch eine E-Mail erhalten. Was mache ich jetzt?

    Nach der Zahlung erhalten Sie eine E-Mail, die eine Zahlungsbestätigung und einen Link zu Ihrer persönlichen Übersichtsseite enthält. Auf der Übersichtsseite können Sie jederzeit den Stand Ihres Antrags überprüfen.

    Wurde Ihre ETA UK nicht innerhalb des erwarteten Zeitraums erteilt? Auf Ihrer persönlichen Übersichtsseite lesen Sie, ob Sie sich mit dem Kundenservice von VisumAntrag.de in Verbindung setzen sollen. Die auf dieser Website genannten Bearbeitungszeiten sind Durchschnittswerte. Die Bearbeitungszeiten können leider nicht garantiert werden. Das liegt daran, dass die Ausländerbehörden willkürliche Stichproben durchführen können. Außerdem kann sich die Bearbeitung aufgrund von Wartungsarbeiten an den Systemen der Ausländerbehörden verzögern. Das bedeutet nicht, dass der Antrag mit einer höheren Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird.

    Gruppenanträge für mehrere Reisende werden immer individuell von den Ausländerbehörden überprüft. Daher kann es vorkommen, dass zwischen der Genehmigung des ersten und letzten Antrags viel Zeit liegt. Haben Sie noch keine E-Mail erhalten? Überprüfen Sie bitte die Spambox oder den Ordner mit Junkmail in Ihrem E-Mail-Programm. Finden Sie auch hier keine E-Mail mit dem Betreff „ETA-Antrag für Großbritannien erhalten“? Dann können Sie den Stand Ihres Antrags auf dieser Seite überprüfen.

  • Soll ich Änderungen oder Korrekturen mitteilen und wie mache ich das?

    Nachdem Sie die Zahlung für Ihre ETA UK getätigt haben, wird Ihr Antrag bearbeitet. Sobald der Antrag bei den britischen Ausländerbehörden eingereicht wurde, können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Der Antrag kann dann auch nicht mehr storniert werden. In den meisten Fällen ist das auch nicht erforderlich.

    In diesen Situationen bleibt Ihre ETA UK gültig und Sie brauchen keine Änderungen mitzuteilen:
    • Ihr Ankunftsdatum in Großbritannien hat sich geändert.
    • Sie sind umgezogen, wohnen aber immer noch im selben Land.
    • Sie hatten eine ETA für eine frühere Reise beantragt und möchten diese ETA nochmals verwenden.
    • Sie hatten eine ETA für einen Transit in Großbritannien beantragt und möchten doch im Land übernachten.
    • Ihr Reisegrund hat sich geändert. Sowohl Urlaubs- als auch Geschäftsreisen sind mit einer ETA gestattet.

    In diesen Fällen ist Ihre ETA UK leider nicht (mehr) gültig und Sie müssen einen neuen Antrag stellen:
    • Ihre Passdaten wurden nicht korrekt in das Antragsformular eingetragen.
    • Sie haben Ihre zweite Staatsangehörigkeit oder Ihr Geburtsland nicht korrekt eingetragen.
    • Sie reisen mehr als 2 Jahre nach der Erteilung Ihrer ETA UK ein.
    • Sie verwenden nicht mehr denselben Reisepass, den Sie bei der Beantragung verwendet haben.
    • Sie sind nach der Erteilung Ihrer ETA in ein anderes Land umgezogen.
    • Ihr Vor- oder Nachname hat sich geändert.
    • Das Geschlecht in Ihrem Reisepass hat sich geändert.
    • Wenn Sie nach der Genehmigung Ihres Antrags eine der Hintergrundfragen nicht mehr mit „Nein“ beantworten können, ist Ihre ETA ungültig. Sie müssen in dem Fall einen neuen Antrag stellen. Das ist leider auf VisumAntrag.de nicht möglich.

  • Ich kann nicht einchecken. Was mache ich jetzt?

    Wurde Ihr ETA-Antrag genehmigt, aber Sie können trotzdem nicht für Ihren Flug einchecken oder den Zug oder das Schiff nehmen?
    In diesem Fall wurden Ihre Passdaten entweder im ETA-Antrag oder beim Einchecken nicht korrekt eingetragen. Dabei handelt es sich um Ihr Geburtsdatum, das Ausstellungsdatum, Ablaufdatum, Ihren vollständigen Namen und Ihre Passnummer. Wenn diese Daten nicht korrekt eingetragen wurden, können Sie nicht einchecken und die ETA ist ungültig. Möglicherweise haben Sie beim Einchecken bei der Passnummer den Buchstaben „O“ anstelle der Ziffer „0“ (Null) angegeben. Sie sollten stattdessen die Ziffer „0“ eintragen.

    Sind Sie sicher, dass alle eingetragenen Daten korrekt sind?
    Möglicherweise versuchen Sie mehrere Personen gleichzeitig einzuchecken und die Daten eines/-r Mitreisenden wurden nicht korrekt eingetragen. Manchmal können alle Reisenden einer Gruppe nicht einchecken, wenn die Daten eines/-r Mitreisenden nicht korrekt sind.

  • Meine ETA läuft bald ab. Kann ich die Gültigkeit verlängern?

    Es ist nicht möglich, eine ETA UK zu verlängern, aber Sie können bereits vor dem Ablaufdatum eine neue ETA beantragen. Sobald der neue Antrag genehmigt wird, ist Ihre ETA erneut 2 Jahre gültig.

  • Kann ich meinen ETA-Antrag noch stornieren?

    Sie können Ihren ETA-Antrag stornieren, bis er von den britischen Ausländerbehörden bearbeitet wird. Das geschieht in der Regel innerhalb von 10 Minuten, nachdem Sie den Antrag vollständig eingereicht haben. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung leider nicht mehr möglich.

    Die meisten Reisenden möchten Ihre ETA so schnell wie möglich erhalten. Daher werden Anträge so bald wie möglich überprüft und an die britischen Behörden weitergeleitet. Daher gibt es weder eine Widerrufsfrist noch eine Bedenkzeit. Das ist auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Bevor Sie die Zahlung getätigt haben, haben Sie angekreuzt, dass Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind.

Sonstige häufig gestellte Fragen

  • Ich reise mit Kindern. Worauf sollte ich achten?

    Auch (minderjährige) Kinder benötigen immer einen gültigen Reisepass und eine eigene ETA für die Einreise nach Großbritannien. Alle Informationen auf dieser Seite gelten auch für minderjährige Kinder und Babys. Die ETA UK kann auch mit einem deutschen Kinderreisepass beantragt werden.

    Reist Ihr Kind ohne alle Elternteile oder Erziehungsberechtigten?
    In dem Fall soll das Kind eine ausgefüllte Einverständniserklärung auf die Reise mitnehmen und diese jederzeit vorlegen können. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts. Alle Eltern und Erziehungsberechtigten müssen die Erklärung unterschreiben. In manchen Fällen muss auch eine Kopie des Reisepasses des Elternteils oder des/-r Erziehungsberechtigten mitgeführt werden. Manchmal ist auch eine internationale Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Melderegister erforderlich.

  • Darf ich mit einer erteilten ETA UK garantiert nach Großbritannien einreisen?

    Nein, die britischen Ausländerbehörden behalten sich das Recht vor, Reisenden bei der Grenzkontrolle die Einreise zu untersagen. Wenn die Ausländerbehörden vermuten, dass Sie eine Gefahr für die Sicherheit Großbritanniens oder seiner Bürger/-innen darstellen, können Sie zurückgewiesen werden.

    Bei der Beantragung der ETA findet die erste Prüfung Ihres Antrags statt. Bei der Einreise nach Großbritannien findet eine zweite (persönliche) Kontrolle statt. Ihre ETA ist nur gültig, wenn alle eingetragenen Daten korrekt sind und mit Ihren Passdaten übereinstimmen. Sie müssen die Hintergrundfragen auch bei der Einreise noch mit „Nein“ beantworten können.

  • Muss ich mich für eine Reise nach Großbritannien impfen lassen?

    Es wird immer empfohlen, vor der Abreise zu überprüfen, ob Sie für Ihre Reise Impfungen benötigen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hausarzt, ob für Ihr Reiseziel Impfungen erforderlich sind. Die Informationen auf dieser Website wurden nicht von einem Arzt verfasst.

  • Darf ich Medikamente nach Großbritannien mitnehmen?

    Wenn Sie Arzneimittel nach Großbritannien mitführen müssen, sollten Sie überprüfen, ob die Arzneimittel oder der Wirkstoff unter das Opiumgesetz fallen. Sie erfahren mehr dazu auf der Website des BfArM.

  • Wie funktioniert die CO₂-Kompensation über VisumAntrag.de?

    Im Antragsformular können Sie die Option der CO₂-Kompensation auswählen. Damit gleichen Sie die CO₂-Emissionen Ihres Hin- und Rückflugs nach Großbritannien aus. Der Betrag, der für die CO₂-Kompensation berechnet wird, basiert auf einem Direktflug von Ihrem Abflugort nach Großbritannien. Ihr Beitrag wird vollständig in VCS-zertifizierte Klimaprojekte investiert. VCS ist einer der zuverlässigsten Standards für die Zertifizierung von Klimaprojekten. VisumAntrag.de behält nichts von Ihrem Beitrag ein. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die CO₂-Kompensation.

  • Muss ich meine Reise bei der deutschen Botschaft anmelden?

    Die elektronische Erfassung Deutscher im Ausland (ELEFAND) ermöglicht es Ihnen, Ihre Reise bei den deutschen Auslandsvertretungen in Großbritannien anzumelden. Diese Erfassung erfolgt unabhängig von Ihrem ETA-Antrag. Die elektronische Erfassung wird von der deutschen Botschaft in Großbritannien bearbeitet. Der ETA-Antrag wird von den britischen Ausländerbehörden bearbeitet.

    Die elektronische Erfassung ist nicht verpflichtend, aber diese Möglichkeit wird im Antragsformular für die ETA angeboten.

  • Welche Vorteile bietet die elektronische Erfassung?

    Falls während Ihres Aufenthalts eine Krisensituation auftreten sollte, können die deutsche Botschaft und die Hilfskräfte Sie schneller erreichen. Außerdem werden Sie über Änderungen in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts und über mögliche Sicherheitsrisiken informiert.

    Während der Coronapandemie konnten die deutschen Behörden auf diese Weise wichtige Informationen mit Reisenden weltweit teilen. Reisende, die sich in die Krisenvorsorgeliste eingetragen hatten, erhielten zudem Informationen über Rückholflüge und kommerzielle Flüge nach Deutschland.

  • Werden meine personenbezogenen Daten sorgfältig verarbeitet?

    Auf dieser Website werden viele personenbezogene Daten verarbeitet. Dazu gehören auch sensible personenbezogene Daten, wie Passnummern, Identitätsnummern und Lichtbilder. Sie erwarten zu Recht, dass das mit Sorgfalt geschieht.

    VisumAntrag.de garantiert, dass Ihre Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO / GDPR) verarbeitet und geschützt werden. Zu diesem Zweck wurden sowohl technische als auch organisatorische Vorkehrungen getroffen. Ihre Daten werden nur über sichere Verbindungen verarbeitet und verschlüsselt gespeichert. Ihre Daten werden zudem sofort gelöscht, wenn die Speicherung nicht mehr erforderlich ist. VisumAntrag.de hat seine Datenschutzrichtlinie in Zusammenarbeit mit Taylor Wessing, einer international renommierten Anwaltskanzlei, entworfen und überprüfen lassen.

    Ihre persönlichen Daten werden nur zur Ausführung der Dienstleistungen zur Beantragung einer ETA für Großbritannien gespeichert und verarbeitet. Ihre Daten werden nicht verkauft oder für andere geschäftliche Zwecke verwendet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten bleibt trotz aller getroffenen Vorsichtsmaßnahmen mit Risiken verbunden. Um eine ETA UK zu erhalten, müssen Ihre personenbezogenen Daten an verschiedene Regierungsbehörden weitergegeben werden, die beurteilen, ob Sie ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellen und ob Ihr Antrag genehmigt wird. VisumAntrag.de hat keinen Einfluss auf diese Regierungsbehörden und kann daher auch nicht kontrollieren, wie diese mit Ihren persönlichen Daten umgehen. Mehr dazu lesen Sie in der Datenschutzerklärung.

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VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ETA für Großbritannien. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ETA beantragen (16 GBP pro ETA, über apply-for-an-eta.homeoffice.gov.uk), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 16 GBP an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 25,94 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ETA Großbritannien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.