Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 29.03.2024 | ±3 Minuten Lesezeit

Es wird für internationale Studierende in England, Schottland, Wales und Nordirland schwieriger, Familienmitglieder nach Großbritannien mitzunehmen. Das machte das britische Innenministerium am 1. Januar 2024 über X (früher Twitter) bekannt. Ab dem 1. Januar 2024 wurden die Regeln rundum das Studienvisum nämlich verschärft.

Neue Gesetzgebung soll Migrationsstrom verringern

Die verschärften Regeln machen es für viele internationale Studierende unmöglich, Familienmitglieder, worunter ihre Eltern, Partner/-innen und/oder Kinder während Ihres Studiums nach Großbritannien mitzunehmen. Diese Änderung hat das Ziel, den Zuzug von Migranten/-innen nach Großbritannien zu verringern. Durch die angeschärften Regeln werden erwartungsgemäß etwa 140.000 weniger Migranten/-innen nach Großbritannien reisen. Dem britischen Innenminister James Cleverly zufolge sind die Maßnahmen ein Teil eines größeren Plans, die Anzahl an Migranten/-innen, die in Großbritannien ankommen, zu reduzieren, die Grenzen des Landes strenger zu kontrollieren und sicherzustellen, dass das Studienvisum nicht von Migranten/-innen missbraucht wird, um in Großbritannien zu arbeiten.

Ausnahmen von der Regel

Die Gesetzesänderung bedeutet für den Großteil der internationalen Studierenden, dass sie während ihres Studiums keine Familienmitglieder mehr mit nach Großbritannien nehmen dürfen. Die neue Regel gilt jedoch nicht für Studierende innerhalb von PhD- oder Forschungsmaster-Programmen oder für Studierende, die ein Stipendium von der Regierung erhalten. Studierende aus diesen Kategorien sind von der Gesetzesänderung ausgenommen. Außerdem gilt die Regel ausschließlich für neue Studierende, aber nicht für internationale Studierende, die zum Zeitpunkt der Änderung bereits in Großbritannien waren.

ETA UK anstelle eines Studienvisums

Die neuen Regeln gelten für alle internationalen Studierenden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Ein Studienvisum ist jedoch nicht immer erforderlich. Europäische Studierende sowie Studierende aus den USA dürfen für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten auch mit einer ETA in Großbritannien studieren. Logischerweise müssen sie in dem Fall die Einreisebestimmungen mit einer ETA für Großbritannien erfüllen. Studierende, die mehr als 6 Monate in Großbritannien bleiben möchten und nicht die englische, schottische, walisische, nordirische oder irische Staatsangehörigkeit haben, müssen jedoch immer ein Studienvisum beantragen. Das ist über die britische Botschaft im Heimatland möglich.

Direkt eine ETA für Großbritannien beantragen

Strengere Regeln für Studien- und Arbeitsvisa

Internationale Studierende, die am oder nach dem 1. Januar 2024 mit einem Studium, einer Ausbildung oder einem Kurs in Großbritannien angefangen haben und dafür ein Studienvisum benötigen, dürfen ihre Eltern, Partner/-innen, Kinder oder anderen Familienmitglieder also nicht mehr mitnehmen. Das ist nicht die einzige Änderung, die eingeführt wurde. Die Verschärfung einiger weiterer Regeln steht nämlich bevor. Diese Verschärfungen sollen verhindern, dass das Studienvisum missbraucht wird, um in Großbritannien zu arbeiten. Studierende in PhD-Programmen müssen ab sofort etwa mindestens 2 Jahre in Großbritannien studieren, bevor sie im Land arbeiten dürfen. Für andere Studierende gilt, dass sie ihr Studienprogramm abgeschlossen und bereits ein Beginndatum für einen Job haben müssen, bevor ihr Studienvisum in ein Arbeitsvisum umgewandelt werden kann.

Ab dem Frühling des Jahres 2025 wird es aller Wahrscheinlichkeit nach auch für Personen mit einem Arbeitsvisum schwieriger, ihre Verwandten nach Großbritannien zuziehen zu lassen. Das jährliche Mindesteinkommen, das erforderlich ist, um Verwandte oder eine/-n ausländische/-n Partner/-in nach Großbritannien mitzunehmen, wird nämlich erhöht. Derzeit beträgt das jährliche Mindesteinkommen 18.600 Pfund. Im Frühjahr 2025 wird es auf mindestens 38.700 Pfund pro Jahr erhöht.

Zunehmende Migration nach Großbritannien

England, Schottland, Wales und Nordirland haben in den vergangenen Jahren eine wachsende Anzahl Migranten/-innen empfangen. Die Nettomigration, also die Differenz zwischen der Anzahl Personen, die in Großbritannien ankommen, und denen, die das Land verlassen, betrug vor dem Ausbruch der Coronapandemie 2019 etwa 270.000 Menschen. 2022 erreichte die Nettomigration ein Rekordhoch von 745.000 Migranten/-innen. Mit der strengeren Gesetzgebung in Bezug auf das Studienvisum möchte Großbritannien die Migrationszahlen in den nächsten Jahren reduzieren.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Großbritannien. VisumAntrag.de arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (10 GBP pro Visum, über apply-for-an-eta.homeoffice.gov.uk), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 10 GBP an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 28,32 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Großbritannien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.