Am 9. Mai 2023 wurde die Impf- und Testpflicht in Kenia aufgehoben. Für die Einreise in das Land brauchen Sie also nicht mehr gegen das Coronavirus geimpft zu sein oder sich auf Covid-19 testen zu lassen. Die Beantragung eines Visums bleibt jedoch weiterhin erforderlich.

Lesen Sie hier mehr über das Visum für Kenia

Die Coronapandemie in Kenia

Die Inzidenzzahlen blieben während der gesamten Coronapandemie in Kenia niedrig. Das ist bemerkenswert, da die Impfquote im Land gering und das Gesundheitssystem verhältnismäßig mangelhaft ist. Erst am 13. März 2020 wurde in Kenia zum ersten Mal positiv auf das Coronavirus getestet, während zu diesem Zeitpunkt in Europa bereits Tausende Patienten mit Corona im Krankenhaus aufgenommen wurden. Auch in den darauffolgenden Monaten blieb die Anzahl der Coronainfektionen und Krankenhausaufnahmen in Kenia im Vergleich zu europäischen Ländern gering. Das ist sowohl auf einige Besonderheiten des Landes als auch auf die Politik zurückzuführen.

Innovationen während der Coronapandemie

Innovationen im Antragsverfahren für das Visum während der Coronapandemie
Die Coronapandemie hat weltweit zwar viel Leid verursacht, aber auch zu einigen positiven Innovationen geführt. Ein Beispiel davon ist die Digitalisierung des kenianischen Visumantragsverfahrens. Im Jahr 2021 wurde das sogenannte E-Visum Kenia für fast alle Reisenden verfügbar gemacht. Anfang 2024 wurde das E-Visum durch die eTA ersetzt, die seitdem für alle Reisenden verpflichtend ist. Wegen des Online-Antragsverfahrens kann eine größere Anzahl von Anträgen bearbeitet und können Visa schneller erteilt werden. Dadurch haben sich auch die Kosten für das Visum verringert.
Beantragen Sie jetzt die eTA für Ihre Reise nach Kenia


Positiver Einfluss des Klimas und der Demografie

Zwei Faktoren waren entscheidend für den relativ milden Verlauf der Coronapandemie in Kenia: das Klima und die demografischen Eigenschaften des Landes. In Kenia herrscht nämlich ein trockenes und warmes Klima, während sich Covid-19 schneller unter kalten, nassen Wetterbedingungen verbreitet. Außerdem hat Kenia mit einem Medianalter von 20 Jahren eine der weltweit jüngsten Bevölkerungen. Es stellte sich schon früh heraus, dass Covid-19 hauptsächlich bei älteren Menschen schwere Symptome verursacht und dass jüngere Menschen oft kaum Symptome haben.

Strenge, frühzeitige Maßnahmen

Um eine Überbelastung des Gesundheitssystems im Land zu vermeiden, haben die kenianischen Behörden schnell drastische Maßnahmen ergriffen, um die Bevölkerung gegen das Coronavirus zu schützen. Dazu gehörten Reisebeschränkungen, die Aussetzung der Bearbeitung von Visumanträgen und Hygienemaßnahmen. Die Bevölkerung zeigte eine hohe Bereitschaft, sich an diesen Maßnahmen zu halten, zum Beispiel durch das Tragen von Gesichtsmasken. Aus diesem Grund waren die Auswirkungen des Coronavirus auf die Gesundheit der Bevölkerung begrenzt. Dennoch hatte Covid-19 einen erheblichen Einfluss auf die soziale und wirtschaftliche Lage in Kenia.

Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen der Coronapandemie

Die Coronamaßnahmen in Kenia, darunter verschiedene Lockdowns, Social Distancing und die Schließung von Schulen, hatten einen erheblichen Einfluss auf die informelle Wirtschaft des Landes. Der größte Teil der kenianischen Bevölkerung hat nämlich keine feste Anstellung und bestreitet seinen Lebensunterhalt mit wechselnden, kurzfristigen Tätigkeiten. Viele dieser Tätigkeiten, wie etwa der Verkauf von Waren auf der Straße und auf Märkten, wurden durch die Coronamaßnahmen unmöglich gemacht. Auch der Tourismussektor hat stark unter der Coronapandemie gelitten, da kaum Visa beantragt wurden und aufgrund des Einreiseverbots kaum ausländische Reisende das Land besuchten. Daher führte die Aufhebung der letzten Coronamaßnahmen Anfang Mai 2023 bei der kenianischen Bevölkerung zu großer Erleichterung.

Das vorübergehende Einreiseverbot in Kenia aufgrund des Coronavirus (Covid-19) wurde aufgehobenDas vorübergehende Einreiseverbot in Kenia aufgrund des Coronavirus (Covid-19) wurde aufgehoben.

Corona-Beschränkungen für die Einreise nach Kenia

Am 9. Mai hat Kenia die wichtigsten Coronamaßnahmen für internationale Reisende aufgehoben. Seitdem wird nicht mehr geprüft, ob Reisende gegen das Coronavirus geimpft sind oder auf Corona getestet wurden. Sie brauchen also keinen Impf- oder Testnachweis mehr vorzulegen. Wenn Sie gesund sind, brauchen Sie bei der Einreise nur ein gültiges Visum und Ihren Reisepass vorzuzeigen. In manchen Fällen kann zusätzlich dazu ein Rückflugticket oder eine Buchungsbestätigung Ihrer Unterkunft verlangt werden.

Für Reisende, die Grippesymptome aufweisen, gelten weiterhin einige Maßnahmen. Sie müssen ihre Reise vor der Abreise mit einem digitalen Formular anmelden. Darüber hinaus gilt für diese Personen eine Testpflicht nach der Ankunft in Kenia. Wenn das Testergebnis negativ ist, darf man uneingeschränkt durch Kenia reisen.

Das Visum Kenia bleibt erforderlich

Alle Reisenden benötigen für die Einreise nach Kenia eine eTA. Dieses Visum kann ausschließlich online beantragt werden und wird im Durchschnitt bereits nach 9 Tagen erteilt. Damit dürfen Sie sich bis zu 90 Tage in Kenia aufhalten. Sie haben zudem die Möglichkeit, die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer einmalig verlängern zu lassen. Sie reichen den Antrag einfach von zu Hause aus ein; Sie müssen dafür lediglich ein digitales Formular ausfüllen und einige Dokumente hochladen. Nach der Erteilung der eTA erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und SMS.
Reichen Sie hier Ihren Visumantrag für Kenia ein

Coronamaßnahmen für Ihre Rückreise

Für die Rückreise aus dem Ausland nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz gelten schon seit geraumer Zeit keine Coronamaßnahmen mehr. Sie können also problemlos zurückreisen und benötigen dafür abgesehen von Ihrem Reisepass keine weiteren Dokumente. Auch ist es nicht mehr nötig, Ihre Reise anzumelden.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Kenia. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (32,50 USD pro Visum, über www.etakenya.go.ke), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 32,50 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 34,13 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Kenia abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.