Vor einigen Jahren hat Kenia ein elektronisches Visum (E-Visum) eingeführt. Dieses Visum konnte online beantragt werden und wurde nach der Erteilung digital ausgestellt. Anfang 2024 wurde das E-Visum durch die sogenannte eTA Kenia ersetzt, die auch online beantragt werden kann.

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Was ist ein E-Visum?

Ein E-Visum ist eine elektronische Einreisegenehmigung, die als PDF-Datei ausgestellt wird. E-Visa werden nicht bei einer Botschaft oder einem Konsulat beantragt, sondern online, mit einem digitalen Antragsformular. Deshalb werden E-Visa auch nicht im Reisepass angebracht, wie es bei einem herkömmlichen Visum üblich ist.

Ein E-Visum wird elektronisch mit dem Reisepass des/der Antragstellenden verknüpft. Durch diese elektronische Verknüpfung können Ausländerbehörden anhand der Reisepassdaten von Reisenden sofort erkennen, ob sie über eine gültige Reisegenehmigung verfügen. Immer mehr Länder verwenden ein elektronisches System zur Ausstellung von E-Visa, da das mit einem einfacheren Antragsverfahren, niedrigeren Kosten und kürzeren Bearbeitungszeiten einhergeht.

Einführung E-Visum Kenia

Kenia hat das E-Visum im Jahr 2015 als zusätzliche Option zu den herkömmlichen Visa eingeführt. In der Praxis stellte sich heraus, dass die meisten Reisenden das Online-Antragsverfahren bevorzugten und auch für die Ausländerbehörden und Konsulate stellte das E-Visum ein großer Fortschritt / eine große Verbesserung dar. Deshalb hat die kenianische Regierung im Jahr 2021 das Antragsverfahren für herkömmliche Visa bei den Konsulaten vollständig abgeschafft.

E-Visum wird durch die eTA Kenia ersetzt

Anfang 2024 wurde auch das E-Visum abgeschafft. Seitdem müssen Reisende anstelle des E-Visums eine eTA Kenia (electronic Travel Authorisation) beantragen. Bis auf den Namen der Einreisegenehmigung hat sich für die meisten Reisenden jedoch wenig geändert. Die neue eTA ist dem E-Visum sehr ähnlich. So muss auch die eTA vor der Abreise online beantragt werden und bleibt die Gültigkeitsdauer von 90 Tagen unverändert. Selbst das Antragsverfahren und die Visabestimmungen wurden kaum geändert.

Sollte ich ein E-Visum oder eine eTA für Kenia beantragen?

Seit Anfang 2024 muss für eine Urlaubs- oder Geschäftsreise nach Kenia immer eine eTA beantragt werden. Das E-Visum wurde abgeschafft. Urlaubs- und Geschäftsreisende aus allen Ländern der Europäischen Union, also unter anderem Deutschland, Österreich, sowie Reisende aus vielen anderen Ländern, wie der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich sind verpflichtet, eine eTA zu beantragen. Auch Minderjährige müssen ihre eigene eTA für Kenia besitzen.

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Haben Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes, das nicht genannt wurde? Prüfen Sie in dem Fall, ob Sie mit Ihrer Staatsangehörigkeit eine eTA benötigen.

Unterschiede zwischen einem E-Visum und einer eTA

In der Praxis gibt es kaum einen Unterschied zwischen einem E-Visum und einer eTA Kenia. Allerdings ist eine eTA ist kein Visum, sondern sie ermöglicht die Einreise ohne Visum. Wie früher das E-Visum wird auch die eTA online beantragt und beide Einreisegenehmigungen sind zu dem Zweck entwickelt worden, Reisende vor der Ankunft in ihrem Reiseziel zu kontrollieren. Dafür werden die persönlichen Daten des/der Antragstellenden mit den Daten aus verschiedenen Datenbanken abgeglichen. Außerdem können Reisende aus bestimmten Risikogruppen mithilfe des Online-Antragsverfahrens gründlicheren Inspektionen unterzogen werden. Im Allgemeinen macht es für Reisende kaum einen Unterschied, ob sie für Ihre Reise ein E-Visum oder eine eTA benötigen. Der Unterschied zwischen beiden Einreisegenehmigungen ist in der Praxis derart klein, dass beide Begriffe häufig als Synonym verwendet werden.

Was ändert sich durch die Abschaffung des E-Visums?

Kenia hat das E-Visum am 1. Januar 2024 durch die eTA ersetzt. Das ging anfangs mit einigen Unklarheiten einher, aber mittlerweile hat sich herausgestellt, dass sich für Reisende wenig ändern wird. Die Beantragung einer eTA für Kenia ist genauso einfach wie die Beantragung eines E-Visums. Genau wie beim Antragsverfahren für ein E-Visum müssen auch für die Beantragung einer eTA ein digitales Formular ausgefüllt, einige Dokumente eingereicht und die Kosten beglichen werden.

Neben den Gemeinsamkeiten gibt es jedoch auch einige Unterschiede zwischen dem E-Visum und der eTA für Kenia. Die wichtigste Änderung ist, dass Minderjährige seit Anfang 2024 ihre eigene Einreisegenehmigung besitzen müssen, um nach Kenia reisen zu dürfen. Zuvor durften Reisende unter 16 Jahren dem Visumantrag eines/-r mitreisenden Volljährigen hinzugefügt werden. Sie brauchten in dem Fall kein eigenes Visum. Zudem hat sich das Antragsverfahren leicht geändert. In das eTA-Antragsformular müssen nämlich die genauen Reisedaten eingetragen werden. Außerdem müssen Antragstellende bereits eine Buchungsbestätigung der Hin- und Rückreise nach Kenia einreichen, wenn sie per Flugzeug oder Kreuzfahrtschiff einreisen. Bei einer Einreise mit dem Flugzeug müssen zudem die Flugnummern des Hin- und Rückflugs eingetragen werden. Zu guter Letzt unterscheidet sich auch der Preis für den Antrag einer eTA von dem eines E-Visums. Die Antragskosten für eine eTA sind niedriger als die des E-Visums.

Wo kann ich eine eTA beantragen?

Seit der Abschaffung des E-Visums Anfang 2024 müssen fast alle Reisenden bei der Ankunft in Kenia über eine eTA verfügen. Genau wie das E-Visum wird auch die eTA online beantragt. Die Antragstellung nimmt nur wenige Minuten in Anspruch und ist einfach über diese Website möglich.

Reichen Sie hier Ihren eTA-Antrag ein

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Kenia. VisumAntrag.de arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (52,53 USD pro Visum, über www.etakenya.go.ke), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 52,53 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 16,20 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Kenia abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.