Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 02.04.2024 | ±4 Minuten Lesezeit

Mitte 2022 hat Neuseeland das Visum für Investierende gründlich erneuert. Die Voraussetzungen für das Visum wurden deutlich verschärft, damit nur aktive Investierende angezogen würden, die einen tatsächlichen Mehrwert für die Wirtschaft darstellen. Bisher wurde dieses neue Visum jedoch noch kaum beantragt.

Neuseeland als Hotspot für wohlhabende Menschen

Neuseeland ist eines der abgelegensten Länder der Welt, aber wegen der einzigartigen Naturlandschaften und des hohen Lebensstandards ist das Land ein beliebtes Reiseziel. Das Land ist auch unter wohlhabenden und sehr reichen Menschen beliebt. Durch die isolierte Lage kann man die Alltagshektik hinter sich lassen und die spektakulären Naturlandschaften können eine Inspirationsquelle sein. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich einige der reichsten Mensen der Welt in Neuseeland niedergelassen, wie der PayPal-Gründer Peter Thiel. Neuseeland hat Wohlhabende lange mit offenen Armen empfangen, solange sie ausreichend Geld im Land investierten. Das Land hat hierfür ein spezielles Visum für Investierende, über das man das normale Antragsverfahren für eine Aufenthaltsgenehmigung umgehen kann.

Visumpflicht für Neuseeland

Die isolierte Lage Neuseelands erlaubt der Regierung zu kontrollieren, wer in das Land ein- und wieder ausreist. Die meisten Reisenden müssen vor der Abreise ein Visum beantragen, um das Land betreten zu dürfen. Deutsche, österreichische und Schweizer Reisende benötigen kein Visum, aber müssen stattdessen eine NZeTA beantragen. Das ist eine elektronische Einreisegenehmigung, mit der touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in Neuseeland erlaubt sind. Für einen längeren Aufenthalt reicht die NZeTA nicht aus, sondern muss ein Visum Neuseeland beantragt werden. Es gibt verschiedene Visa für Neuseeland, worunter das Visum für Investierende.

Das alte Investorenvisum wird ersetzt

Bis Mitte 2022 konnten ausländische Investierende ein Investor 1 Resident Visa oder ein Investor 2 Resident Visa beantragen. Um für diese Visa infrage zu kommen, mussten Antragstellende mindestens 10 Millionen NZD (etwa 5,6 Millionen EUR) oder 3 Millionen NZD (etwa 1,7 Millionen EUR) im Land investieren. Seit September 2022 wurden diese beiden Visa jedoch durch ein neues Visum für Investierende ersetzt. Für das neue Active Investor Plus Visa müssen mindestens 15 Millionen NZD investiert werden. Eine Investition von 5 Millionen NZD kann ausreichen, wenn der/die Antragstellende das Geld direkt in ein neuseeländisches Unternehmen investiert. Der große Unterschied mit dem früheren Investor Visa ist, dass der/die Investierende jetzt eine aktivere Rolle einnehmen sollte. Zuvor konnte das Geld auch in relativ sichere Staats- und Unternehmensanleihen investiert werden. Seit Mitte 2022 ist das nicht mehr erlaubt.

Das neue Visum ist noch unbeliebt

Das neue Active Investor Plus Visum für Neuseeland stellte sich bereits schnell als weniger beliebt heraus als dessen Vorgänger. In den ersten sechs Monaten nach der Einführung wurden lediglich 15 Anträge eingereicht. Das ist eine sehr bescheidene Anzahl im Vergleich zu den 492 Anträgen auf das alte Investor Visa, die im Jahr 2021 eingereicht wurden. Erst neun Monate nach der Einführung des neuen Active Investor Plus Visums wurde auch tatsächlich ein Visum ausgestellt und das war für eine Person, die sich bereits in Neuseeland befand.

Dass das neue Visum weniger beliebt ist, ist auf die strengeren Voraussetzungen zurückzuführen, die daran verbunden sind und wovor viele Interessierte zurückschrecken. Während das Geld früher in relativ sichere Anleihen gesteckt werden konnte, müssen Antragstellende jetzt deutlich mehr Risiko nehmen, wenn sie für das Investorenvisum infrage kommen möchten. Die neuseeländische Regierung sieht das Ganze nicht als Katastrophe an. Das Ziel des neuen Visums sei ja gerade, nur noch tatsächlich engagierte Investierende in das Land anzuziehen, die aktiv zur Wirtschaft beitragen, anstelle von Investierenden, die in passive Anleihenfonds investieren, wovon die Gesellschaft kaum profitiert. Letzteres war beim alten Visum oft der Fall.

Die Voraussetzungen für das neue Investorenvisum

Um für das neue Active Investor Plus Visum infrage zu kommen, müssen mindestens 15 Millionen NZD investiert werden. Direkte Investitionen in neuseeländische Unternehmen dürfen dreifach gezählt werden und Investitionen in bestimmte verwaltete Fonds dürfen doppelt gezählt werden. Investitionen in Aktien und gemeinnützige Zwecke dürfen eins zu eins mitgezählt werden, um den Gesamtbetrag von 15 Millionen NZD zu erreichen. Investitionen in Immobilien dürfen nur unter sehr spezifischen Umständen in den Mindestbetrag mitgenommen werden. Eine weitere Voraussetzung für das neue Investorenvisum ist, dass Antragstellende die englische Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wenn man das Active Investor Plus Visum erhält, die Investition mindestens 4 Jahre aufrechterhält und mindestens 117 Tage in Neuseeland verbracht hat, kommt man daraufhin für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Neuseeland infrage.

Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen visumfrei nach Neuseeland reisen, müssen in dem Fall jedoch eine NZeTA beantragen. Reisende mit einer NZeTA kommen nicht für eine Aufenthaltsgenehmigung infrage, aber dürfen während der Gültigkeitsdauer von 2 Jahren jährlich bis zu 6 Monate in Neuseeland verbringen. Für die Einreise nach Neuseeland mit einer NZeTA ist keine Investition erforderlich. Die NZeTA kann online beantragt werden.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumAntrag.de arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (58 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 58 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 32,73 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.