Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 03.02.2025 | ±3 Minuten Lesezeit

Seit dem 27. Januar 2025 dürfen Reisende mit einer NZeTA in Neuseeland für einen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb Neuseelands arbeiten. Früher mussten diese digitalen Nomaden noch ein Working Holiday Visum oder ein anderes Arbeitsvisum beantragen, um in Neuseeland arbeiten zu dürfen.

Was sind digitale Nomaden?

Digitale Nomaden/Nomadinnen sind Menschen, die für Ihre Arbeit nicht an einen bestimmten Ort gebunden sind. Sie können ihre Arbeit überall ausführen, solange es eine Internetverbindung gibt. Beispiele hierfür sind Menschen, die im IT-Bereich arbeiten oder Freiberufler/-innen, die für verschiedene Auftraggeber arbeiten. Anstatt von zu Hause aus zu arbeiten, können digitale Nomaden auch arbeiten und gleichzeitig reisen. Sie können in Länder mit niedrigeren Lebenshaltungskosten oder Länder mit angenehmem Klima reisen. Neuseeland ist wegen der wunderschönen Landschaften, der guten Versorgung und Infrastruktur ein verlockendes Ziel für digitale Nomaden.

Flexibilisierung der Visabestimmungen

Bis vor kurzem war es Besuchern/-innen in Neuseeland noch nicht erlaubt, für eine längere Zeit im Land zu arbeiten. Auch nicht für einen Arbeitgeber außerhalb Neuseelands. Die NZeTA durfte nur für touristische Reisen, Besuche bei Freunden und Familie in Neuseeland oder für Geschäftsreisen verwendet werden. Digitale Nomaden, die von Neuseeland aus für ihren Arbeitgeber bzw. Auftraggeber/-in außerhalb Neuseelands arbeiten wollten, mussten hierfür noch ein Working Holiday Visum oder ein Arbeitsvisum beantragen. Inzwischen wurden die Regelungen für digitale Nomaden vereinfacht. Seit dem 27. Januar 2025 dürfen Reisende mit einer NZeTA oder einem Visitor Visa auch über eine längere Zeit in Neuseeland arbeiten.

Kein zusätzlicher Visumtyp für digitale Nomaden in Neuseeland

Das Leben als digitale/-r Nomade/Nomadin ist seit dem Jahr 2023 stark im Trend. Verschiedene Länder haben spezielle Maßnahmen getroffen, um einen Aufenthalt in ihrem Land für digitale Nomaden zu vereinfachen. Dafür wurden teilweise spezielle Visatypen für digitale Nomaden/Nomadinnen eingeführt. Indonesien hat hierfür kürzlich das sogenannte Remote Worker Visa eingeführt. Die Türkei und Kenia haben ebenfalls ein spezielles Digital Nomad Visa zur Verfügung gestellt.

Neuseeland hingegen hat kein neues Visum eingeführt. Stattdessen wurden die Bestimmungen zu bestehenden Visa vereinfacht. Digitale Nomaden können also ihren regulären NZeTA-Antrag einreichen, um von Neuseeland aus im Homeoffice zu arbeiten. Die NZeTA ist zwei Jahre lang gültig und kann für eine unbegrenzte Anzahl an Reisen nach Neuseeland verwendet werden. Jeder Aufenthalt in Neuseeland darf dabei maximal drei Monate dauern. Reisende haben mit einer NZeTA also die Möglichkeit, mehrere Monate durchgehend in Neuseeland zu bleiben und zu arbeiten.

Voraussetzungen für eine Arbeitstätigkeit mit einer NZeTA

Personen, die als digitale Nomaden/Nomadinnen in Neuseeland arbeiten wollen, müssen einige Voraussetzungen beachten. So dürfen sie nicht für einen neuseeländischen Arbeitgeber arbeiten. Es darf also nur für einen Arbeitgeber außerhalb Neuseelands gearbeitet werden. Zudem dürfen keine Waren oder Dienstleistungen an Konsumenten oder Firmen in Neuseeland geliefert werden. Schließlich dürfen Reisende mit der NZeTA Neuseeland keine Arbeiten ausführen, wofür sie physisch am Arbeitsplatz in Neuseeland anwesend sein müssen.

NZeTA online beantragen

Die Beantragung einer NZeTA ist deutlich einfacher als die Beantragung eines Arbeitsvisums oder eines Working Holiday Visums für Neuseeland. Die NZeTA kann nämlich in wenigen Minuten online beantragt werden. Dafür füllen Sie einfach ein Online-Antragsformular aus und laden ein digitales Passfoto hoch. Die NZeTA wird daraufhin in durchschnittlich 5 Tagen erteilt und per E-Mail zugestellt. Möchten Sie als digitale/-r Nomade/Nomadin in Neuseeland arbeiten?
Beantragen Sie hier direkt Ihre NZeTA online

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (123 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 123 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 35,56 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.