Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 14.04.2020 | ±3 Minuten Lesezeit

Am 20. März gab das neuseeländische Gesundheitsministerium bekannt, dass 56 Neuseeländer/-innen sich an Bord eines australischen Kreuzfahrtschiffes befunden hatten, von dem später 4 Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Diese Nachricht beunruhigt die neuseeländischen Gemüter.

Australisches Kreuzfahrtschiff

Das Kreuzfahrtschiff, um das es geht, stammt nicht aus Neuseeland selbst, sondern aus Australien. Die „Ruby Princess" verließ Neuseeland am 15. März und kehrte am 18. März nach Australien zurück. Beim Testen der Passagiere und Besatzungsmitglieder stellte sich heraus, dass es vier Fälle von Coronainfektionen gab. Damit war klar, dass alle 2700 Passagiere an Bord, einschließlich der 56 Neuseeländer, mögliche neue Infektionsherde sind. Die neuseeländische Regierung sagt, dass sie bereits versucht mit allen Passagieren Kontakt aufzunehmen, und rät Personen, die mit diesen Passagieren in Kontakt waren, auf mögliche Symptome von Covid-19 zu achten.

Selbst-Isolation empfohlen

Das Problem der neuseeländischen Behörden besteht darin, dass nicht nur diese 56 Reisenden gefährdet sind. Alle Personen, mit denen sie nach der Schiffsreise noch Kontakt gehabt haben, können sich mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert haben. Und anschließend können diese Menschen das Virus unwissentlich weiter auf andere übertragen. Das führt dazu, dass die Behörden immer im Rückstand sind. Das Einzige, was die Regierung während der laufenden Untersuchung tun kann, ist, diesen Menschen zu empfehlen, sich selbst von anderen zu fernzuhalten, bis absolut sicher ist, dass sie nicht mit Covid-19 angesteckt sind.

Corona in Neuseeland

Neuseeland hat die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus gut in den Griff bekommen. Nach den ersten Infektionen im März ist in der Woche vom 25. Mai bis zum 1. keine einzige registrierte Ansteckung mehr dazugekommen. Ein Grund für die erfolgreiche Eindämmung der Krankheit ist die Isolierung Neuseelands, aber es liegt auch daran, dass die neuseeländischen Behörden in einem frühen Stadium eingegriffen und sehr effektive Maßnahmen gesetzt haben.

Reisen nach Neuseeland: Flüge und Visa

Sowohl Australien als auch Neuseeland haben ihre Grenzen für alle Reisenden aus dem Ausland geschlossen. Der Grund dafür ist, dass die Mehrheit der Corona-Infektionen aus anderen Ländern. Die einzigen Ausnahmen - also die Personen, die schon noch einreisen dürfen - sind Personen mit neuseeländischer Staatsangehörigkeit und ihre direkten Familienangehörigen. Das Reiseverbot gilt seit dem 19. März und vorerst ist unklar, wie lange das noch gelten wird.

Das hat Auswirkungen auf das Visum Neuseeland. Normalerweise erlaubt dieses Visum europäischen Reisenden die problemlose Einreise nach Neuseeland. Wegen des Reiseverbots ist es jedoch auch Reisenden mit einem gültigen Visum nicht mehr erlaubt, nach Neuseeland zu reisen. Nur mit einem neuseeländischen Reisepass - oder wenn Sie direkte/-r Familienangehörige/-r eines/-r Neuseeländers/Neuseeländerin sind, können Sie die Grenze überschreiten. Die Kosten für ein genehmigtes Visum werden von der neuseeländischen Ausländerbehörde nicht erstattet.

Neue Visumanträge für Neuseeland werden jedoch noch immer in der normalen Art und Weise bearbeitet. Der Hauptgrund dafür ist, dass das Visum Neuseeland 2 Jahre gültig ist. Dies ist viel länger als die Gültigkeit von Visa für viele andere Länder. Das bedeutet, dass ein Visum, das Sie heute oder beantragen, innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten verwendet werden kann. Wenn Sie planen, in einigen Monaten oder sogar erst in einem Jahr nach Neuseeland zu reisen, kann das Visum einfach auf dem normalen Weg beantragt werden.

Beachten Sie bitte: Die Informationen in diesem Artikel können in der Zwischenzeit veraltet sein. Bevor Sie ein Visum für Neuseeland beantragen, lesen Sie bitte alles über den aktuellen Stand der Dinge bezüglich der Coronapandemie in Neuseeland auf unserer entsprechenden Webseite.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Neuseeland ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Neuseeland.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (123 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 123 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 31,36 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.