Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 25.03.2022 | ±2 Minuten Lesezeit

Die Regierung Neuseelands hat angekündigt, die Grenzen des Landes vor dem ursprünglich geplanten Datum wiederzueröffnen. Reisende, die mit einem NZeTA Visum reisen, können bereits ab dem 1. Mai 2022 wieder nach Neuseeland reisen.

Früherer Etappenplan

Premierministerin Jacinda Ardern aus Neuseeland präsentierte Anfang des Jahres einen Etappenplan für die Wiedereröffnung der Landesgrenzen. Laut diesem Plan hätten Reisende mit einem NZeTA Visum, was auch für Deutsche erhältlich ist, erst ab Juli wieder nach Neuseeland reisen dürfen. Es gab viel Kritik auf diesen Etappenplan, vor allem aus der neuseeländischen Tourismusbranche. Viele fanden, dass die Daten viel zu weit auseinander lagen. Auch wenn Neuseeland das Coronavirus seit dem Beginn der Pandemie größtenteils unter Kontrolle hat, ist die Regierung sehr zurückhaltend gegenüber Lockerungen der Coronamaßnahmen gewesen. Kritiker/-innen werfen Ardern vor, sie habe zu vorsichtig gehandelt, selbst als die Coronazahlen für Neuseeland sehr günstig waren. Im Moment dürfen lediglich Einwohner Neuseelands, vollständig geimpfte Australier und Reisende mit einer Ausnahmegenehmigung nach Neuseeland reisen.

Verfrühte Grenzöffnung

Die Regierung Neuseelands kommt nun den Wünschen der Tourismusbranche teilweise entgegen. Die Daten für die Wiedereröffnung der Grenzen sind jetzt die Folgenden:

  • Seit dem 16. März sind vollständig geimpfte Australier wieder in Neuseeland willkommen
  • Ab dem 1. Mai sind vollständig geimpfte Reisende aus Ländern, die von der Visumpflicht freigestellt sind, sowie Reisende, die bereits über ein gültiges Visum verfügen, willkommen
  • Ab dem 1. Oktober sind vollständig geimpfte Reisende mit einem Visum aus anderen Ländern wieder willkommen

Reisende, die für die visumfreie Einreise nach Neuseeland infrage kommen, können also bereits ab dem 1. Mai wieder nach Neuseeland reisen.

Neuseeland lockert weitere Coronamaßnahmen

Im Anlauf auf die Wiedereröffnung der Grenzen hat die neuseeländische Regierung die nationalen Coronamaßnahmen gelockert. Eine vollständige Impfung ist nicht mehr notwendig, um Geschäfte besuchen zu dürfen und auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wurde abgeschafft. In Außenbereichen dürfen wieder mehr als 100 Personen zusammenkommen und auch das Limit für Veranstaltungen in Innenräumen wurde von 100 auf 200 Personen erhöht.

NZeTA für visumfreie Reisen benötigt

Seit dem 1. Oktober 2019 müssen Reisende aus Ländern, die unter die visumfreie Einreiseregelung Neuseelands fallen, wie etwa Deutschland, eine NZeTA Einreisegenehmigung beantragen, um in das Land reisen zu dürfen. Die NZeTA ist kein offizielles Visum, aber es hat eine ähnliche Funktion. Die NZeTA wird elektronisch an den Pass des Reisenden gekoppelt. Dadurch ist es nicht notwendig, die Botschaft oder das Konsulat zu besuchen. Ein NZeTA Visum ist für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig und darf für eine unbegrenzte Anzahl an Reisen nach Neuseeland verwendet werden. Hierbei darf jeder Aufenthalt in Neuseeland höchstens 3 Monate lang sein.

Touristen, die nach Neuseeland reisen, müssen eine spezielle Touristensteuer bezahlen, die sogenannte “International Visitor Conservation and Tourism Levy” (IVL). Die Einkünfte aus dieser Steuer werden in vollem Umfang für nachhaltige Projekte rundum den Tourismus in Neuseeland verwendet. Die Kosten für das IVL sind im Gesamtpreis für das NZeTA Visum inbegriffen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Neuseeland ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Neuseeland.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (123 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 123 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 32,23 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.