Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 25.10.2024 | ±4 Minuten Lesezeit

Die neuseeländischen Behörden haben entschieden, vorübergehend mehr ausländische Saisonarbeiter/-innen einreisen zu lassen. Das Land kämpft mit einem Mangel an Arbeitskräften für Tätigkeiten, die normalerweise von Saisonarbeiter/-innen durchgeführt werden. Mit einer Lockerung der Visabestimmungen hofft Neuseeland, mehr befristete Arbeitskräfte anzuziehen.

Saisonarbeit in Neuseeland

Neuseeland ist seit Jahren ein beliebtes Ziel für ausländische Saisonarbeiter/-innen. Einige Sektoren der neuseeländischen Wirtschaft sind sogar weitgehend von ausländischen Arbeitskräften abhängig. Das gilt unter anderem für die Landwirtschaft, den Wein- und Gartenbau. Aus diesem Grund haben die neuseeländischen Behörden spezielle Visa ins Leben gerufen, die es ausländischen Arbeitskräften vereinfachen, für einen befristeten Zeitraum in Neuseeland zu arbeiten. Diese Visa sind oft nur bis zum Ende der Saison gültig, wenn es im jeweiligen Sektor keine Arbeit mehr gibt.

Neues befristetes Visum eingeführt

Im August 2024 haben die neuseeländischen Ausländerbehörden die Einführung eines neuen Visums im Rahmen des Specific Purpose Work Visa angekündigt. Ausländische Arbeitskräfte dürfen mit diesem Visum vorübergehend auf Veranstaltungen in Neuseeland arbeiten oder andere zeitlich begrenzte Tätigkeiten verrichten. Saisonarbeit war bis vor Kurzem mit diesem Visum nicht erlaubt.

Das Specific Purpose Work Visa kostet 1355 neuseeländische Dollar (etwa 750 EUR). Die Bearbeitungszeit beträgt im Durchschnitt vier Wochen, aber in manchen Fällen kann es länger dauern, bis das Visum erteilt wird. Das Visum ist so lange gültig, wie die befristete Arbeit dauert, insgesamt höchstens 9 Monate.

Voraussetzungen für das Specific Purpose Work Visa

Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um für das neue Visum infrage zu kommen. Die Saisonarbeit, die in Neuseeland durchgeführt wird, muss direkt von den Wetterbedingungen abhängig sein. Dabei kann es sich beispielsweise um das Anpflanzen von Bäumen oder das Ernten bestimmter Gewächse handeln. Bestimmte Berufe im Garten- und Weinbau sind von diesem Visum ausgeschlossen, wenn für diese Arbeit bereits andere Arten von Visa angeboten werden. Weiterhin gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Die Tätigkeiten, die mit diesem Visum verrichtet werden, dürfen höchstens 9 Monate dauern
  • Die Arbeit muss vor dem 1. Juni 2025 anfangen
  • Saisonarbeiter/-innen müssen mindestens 30 Stunden pro Woche arbeiten
  • Saisonarbeiter/-innen müssen mindestens 29,66 Neuseeland Dollar pro Stunde (etwa 16,50 EUR) verdienen
  • Saisonarbeiter/-innen müssen mindestens 4 Monate Berufserfahrung in einer ähnlichen Funktion vorweisen können.

Der Arbeitgeber in Neuseeland muss ebenfalls einige Schritte unternehmen. Er muss offiziell von den neuseeländischen Ausländerbehörden anerkannt sein. Der Arbeitgeber muss das Stellenangebot zunächst auf einer Website veröffentlichen, die sich an Neuseeländer/-innen richtet, damit sie vorab die Möglichkeit haben, sich zu bewerben. Nur wenn nach zwei Wochen noch keine neuseeländische Arbeitskraft gefunden wurde, dürfen ausländische Saisonarbeiter/-innen angeworben werden. Der Arbeitgeber muss dem/-r Saisonarbeiter/-in daraufhin ein offizielles Stellenangebot machen, das die genauen Informationen zur Saisonarbeit enthält sowie die persönlichen Daten des Arbeitgebers und der Mitarbeiter/-in.

Das Recognised Seasonal Employer Limited Visa

Ein weiteres Visum, das viele Saisonarbeiter/-innen verwenden, ist das Recognised Seasonal Employer Limited Visa. Saisonarbeiter/-innen dürfen mit diesem Visum für einen kurzen Zeitraum im Garten- und Weinbau arbeiten. Die einzige Arbeit, die mit diesem Visum durchgeführt werden darf, ist die Pflege, das Pflanzen, die Ernte oder das Verpacken von Gewächsen. Die Kosten für das Visum betragen 325 neuseeländische Dollar (etwa 180 EUR) und das Visum wird in der Regel nach einer Woche erteilt.

Die neuseeländischen Ausländerbehörden erteilen jährlich nur eine begrenzte Anzahl an Recognised Seasonal Employer Limited Visa. Die Obergrenze lag zuvor noch bei 19.500 Visa, wurde aber Anfang September 2024 um 1.250 auf 20.750 Visa erhöht. Diese Maßnahme soll dazu führen, dass mehr Saisonarbeiter/-innen nach Neuseeland kommen und die Sektoren, in denen ein Arbeitskräftemangel herrscht, unterstützt werden.

Außerdem wurden einige Änderungen vorgenommen, die das Recognised Seasonal Employer Limited Visa attraktiver machen. Das Visum ist jetzt nämlich ein Multiple-Entry Visum. Das bedeutet, dass Saisonarbeiter/-innen in dem Zeitraum, in dem sie in Neuseeland arbeiten, mehrmals einreisen dürfen. Saisonarbeiter/-innen dürfen mit dem Visum auch an Kursen in Neuseeland teilnehmen, die nicht direkt mit ihrer Arbeit zusammenhängen. Zum Schluss wird es einfacher, den Arbeitgeber zu wechseln und an verschiedenen Stellen im Land zu arbeiten.

Die NZeTA für Neuseeland

Die Bearbeitung von Visumanträgen für Neuseeland kann manchmal recht lange dauern. Die meisten Personen, die nur für einen Urlaub, Besuch bei Freunden oder Verwandten oder eine Geschäftsreise nach Neuseeland reisen möchten, brauchen zum Glück kein kompliziertes Antragsverfahren zu durchlaufen. Diese Reisende können die NZeTA verwenden. Die NZeTA ist eine digitale Reisegenehmigung, die schnell und einfach online beantragt werden kann. In das Antragsformular müssen nur einige personenbezogene Daten und Reisedaten eingetragen werden. Danach muss für jede/-n Reisende/-n ein scharfes Lichtbild eingereicht werden.

Die NZeTA ist nach der Erteilung zwei Jahre gültig, es sei denn, der Reisepass, mit dem der Antrag eingereicht wurde, läuft früher ab. Reisende dürfen innerhalb der Gültigkeitsdauer beliebig oft nach Neuseeland reisen. Der Aufenthalt darf in den meisten Fällen höchstens 3 Monate dauern.

Personen, die in Neuseeland Saisonarbeit verrichten möchten, sollten keine NZeTA beantragen. Denn Visumanträge für Saisonarbeit müssen in vielen Fällen außerhalb Neuseelands eingereicht werden.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (123 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 123 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 31,36 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.