Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 16.08.2022 | ±4 Minuten Lesezeit

Neuseeland hat seine Grenzen am 1. August 2022 wieder vollständig geöffnet. Studenten und Touristen können also wieder ein Visum beantragen und zahlreiche Personen taten dies auch. Neuseeländische Arbeitgeber warten derzeit mit Spannung auf die Genehmigung von Visumanträgen für internationale Arbeitnehmer.

Visumanträge wieder möglich

Neuseeland hat die Grenzen schrittweise wiedereröffnet. Am 1. August 2022 ist die letzte Phase eingegangen und seitdem können auch Reisende, die ein Visum-Etikett benötigen, wieder einen Antrag einreichen. Am ersten Tag wurden direkt 3000 Anträge eingereicht, was einer Verdopplung gegenüber 2019 entspricht. Die neuseeländischen Ausländerbehörden teilten zuletzt mit, dass sie danach streben, diese Standardanträge für Besucher innerhalb von 4 Wochen zu verarbeiten.

Bis zuletzt konnten einzig Reisende aus Ländern, für die keine Visumpflicht gilt, nach Neuseeland reisen. Unter anderem deutsche, österreichische und Schweizer Reisende können mit dem sogenannten NZeTA “Visum” bereits seit dem 1. Mai 2022 nach Neuseeland einreisen. Streng genommen ist die NZeTA kein Visum, sondern eine elektronische Reisegenehmigung für Reisende, die kein Visum für Neuseeland benötigen. Ein Antrag für eine NZeTA wird durchweg innerhalb von 5 Tagen genehmigt.

Auch internationale Studenten können seit Anfang des Monats wieder ein Visum beantragen. EU-Bürger konnten für ein Kurzstudium wieder eine NZeTA beantragen. Vor der Coronakrise hatte neuseeländische Universitäten, Hochschulen, Schulen und Sprachschulen einen gemeinsamen Umsatz von gut 3 Milliarden Euro (5 Milliarden neuseeländische Dollar). Die Erwartung ist, dass es noch einige Jahre dauern wird, bis die Anzahl an Studenten und Schülern sich wieder erholt hat.

Visa für längere Aufenthalte lassen auf sich warten

Es scheint auch Skepsis vorzuherrschen. Seit dem 4. Juli dieses Jahres können Arbeitnehmer und Familienmitglieder wieder ein Visum für einen längeren Aufenthalt in Neuseeland beantragen. Die Bearbeitung und Genehmigung dieser Anträge scheint jedoch etwas mehr Zeit in Anspruch zu nehmen als erwartet. Es galten zuvor bereits einige Ausnahmen für Familienmitglieder, aber eine Umfrage vom 1. August hat gezeigt, dass mittlerweile nicht viel mehr als 5 % der üblichen Anzahl an Anträgen genehmigt wurden. Manche Antragssteller/-innen warten derzeit sogar noch auf die Antwort für einen Antrag, der bereits vor August 2020 eingereicht wurde.

Trotz des Fachkräftemangels auf dem neuseeländischen Arbeitsmarkt sind die Schritte, die Arbeitgeber durchlaufen müssen, um Personal aus dem Ausland anzuwerben, schwierig. Der Prozess besteht aus drei Schritten, wovon zwei vom Arbeitgeber unternommen werden müssen. Vor allem der zweite Schritt, worin untersucht wird, für welche Art von Position der neuseeländische Arbeitgeber einen Arbeitsmigranten werben möchte, hat Verspätungen verursacht. Für diesen Schritt hatten die Ausländerbehörden am 20. Juni dieses Jahres mitgeteilt, alle Arbeitgeberanträge innerhalb von zehn Tagen zu verarbeiten. Gut 60 % der Anträge wurden jedoch noch nicht verarbeitet. Von den Arbeitgebern, die im Mai 2022 zum ersten Mal einen Antrag auf Akkreditierung gestellt haben, haben 11 Wochen später erst 700 ausländische Arbeitnehmer das Arbeitsvisum beantragen können. Davon wurden erst 21 genehmigt. Die lange Bearbeitungszeit ist teilweise auf die große Anzahl an neuen Arbeitnehmern bei den neuseeländischen Ausländerbehörden selbst zurückzuführen, aber auch auf die Einführung eines neuen Antragssystems, woran sich sowohl Antragssteller/-innen, als auch die Ausländerbehörden gewöhnen müssen.

Tourismus und Working Holiday

Die Tourismusbranche hatte besondere Schwierigkeiten, mit den niedrigen Anzahlen an Reisenden umzugehen. Im ersten Pandemiejahr sind in Neuseeland 90.000 Stellen in der Tourismusbranche verloren gegangen, was etwa 40 % aller Positionen in diesem Sektor entspricht. Um den Personalmangel in diesem Sektor entgegenzuwirken, hat der neuseeländische Einwanderungsminister neue Maßnahmen angekündigt, die vor allem im neuseeländischen Sommer (Dezember bis Februar) zu einer Zunahme in der Anzahl an Arbeitnehmern führen soll. Eine dieser Maßnahmen erhöht die Möglichkeiten für Arbeitgeber, ausländische Arbeitnehmer mit einem gültigen Working Holiday Visum für Positionen unter dem Mindestlohn anzuwerben. Dabei liegt die Hoffnung vor allem bei internationalen Werkstudenten und Besitzern des Working Holiday Visums. Bis Mitte Augustus dieses Jahres wurden bereits 17.000 Working Holiday Visa ausgestellt. Bisher sind jedoch erst 2000 dieser befristeten Arbeitsmigranten tatsächlich in das Land eingereist.

NZeTA beantragen

Wer keine bezahlte oder unbezahlte Arbeit in Neuseeland verrichten oder an einem längerfristigen Bildungsprogramm teilnehmen möchte, kann eine NZeTA verwenden. Die NZeTA ist zwei Jahre gültig und erlaubt 3-monatige Reisen (pro Aufenthalt). Innerhalb der zwei Jahre dürfen Sie höchstens 6 Monate pro Jahr in Neuseeland verbringen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Neuseeland ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Neuseeland.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Neuseeland. VisumAntrag.de arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (58 NZD pro Visum, über nzeta.immigration.govt.nz), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 58 NZD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 32,83 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Neuseeland abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.