Die Botschaften und Generalkonsulate sind für konsularische Angelegenheiten und die diplomatische Vertretung im jeweiligen Land zuständig. Die Botschaften bearbeiten auch Visumanträge, aber im Allgemeinen müssen Deutsche, Österreicher- und Schweizer/-innen für ein Sri Lanka Visum nicht zur Botschaft.

Aufgaben der Botschaften und Generalkonsulate

Zu den Aufgaben der sri-lankischen Botschaften und Generalkonsulate gehören die Pflege und Entwicklung der Beziehungen zwischen Sri Lanka und Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Förderung des gegenseitigen Handels und der Investitionen, die Vertretung der Interessen Sri Lankas in diesen Ländern sowie die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union. Die Botschaften stehen Deutschen, Österreicher- und Schweizer/-innen zur Verfügung, die ein Visum für Sri Lanka beantragen möchten. Sri-lankische Staatsangehörige in Deutschland, Österreich und der Schweiz können sich für konsularische Angelegenheiten an die Botschaft wenden.

Konsularische Dienstleistungen für sri-lankische Staatsangehörige
Sri-lankische Staatsangehörige können sich an die Botschaft wenden, um u.a. Reisedokumente wie einen (Not-)Reisepass, die Registrierung einer Geburt, eines Todesfalls oder einer Heirat außerhalb Sri Lankas, Zeugnisse, beglaubigte Erklärungen und Übersetzungen von Dokumenten ausstellen zu lassen.

Visumanträge für Deutsche, Österreicher- und Schweizer/-innen
Wenn Sie ein Visum für einen Aufenthalt in Sri Lanka von mehr als neunzig Tagen benötigen, müssen Sie das bei der Botschaft beantragen. Personen, die für ein Studium, zur akademischen Forschung, für ehrenamtliche Tätigkeiten oder für die Arbeit für eine NGO (Non-Governmental Organisation) nach Sri Lanka reisen, dürfen dafür keine ETA verwenden, sondern müssen Ihr Visum bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat beantragen. Diplomaten, die dienstlich nach Sri Lanka reisen, müssen ihr Visum ebenfalls bei der Botschaft oder beim Generalkonsulat beantragen. Darüber hinaus müssen Visa für Journalisten, Fotografen, Filmteams und andere Mitwirkende an Medienproduktionen bei der Botschaft beantragt werden.

Arbeitsvisa hingegen sollen nicht bei der Botschaft, sondern direkt bei der sri-lankischen Einwanderungsbehörde, dem „Department of immigration and emigration” von Sri Lanka, beantragt werden. Die Einwanderungsbehörde ermächtigt anschließend die Botschaft, dem/der Reisenden das Visum zu erteilen. Reisende die touristisch oder geschäftlich nach Sri Lanka reisen, können ihr Sri Lanka Visum (ETA) in der Regel einfach online beantragen. Reisende, die die Anforderungen der ETA nicht erfüllen, müssen das Visum bei der Botschaft beantragen.

Bilaterale Beziehungen
Deutschland ist der viertwichtigste Handelspartner für Sri Lanka; ein großer Teil der Produkte aus Sri Lanka wird nach Deutschland exportiert. Das Hauptexportprodukt ist Kleidung, außerdem exportiert Sri Lanka Tee und Kautschuk. Seinerseits importiert Sri Lanka viele Maschinenprodukte, Transportmittel und Teile davon aus der EU.

Die Zusammenarbeit umfasst aber mehr als nur den Handel. Deutschland ist auf unterschiedliche Weisen in Sri Lanka aktiv. Die Entwicklungszusammenarbeit konzentriert sich auf die Bereiche Aussöhnung, soziale Integration, Bildung, Förderung des Privatsektors und berufliche Bildung. In Colombo befindet sich das Goethe-Institut und in Heidelberg befindet sich das Südasien-Institut. In dieser Weise wird die Forschung und Lehre über die Kultur und Sprache des anderen Landes aktiv gefördert.

Visum Sri Lanka nicht in der Botschaft, sondern online beantragen

Die meisten deutschen, österreichischen und Schweizer Reisenden können ein E-Visum Sri Lanka (ETA) für ihre Reise nach Sri Lanka verwenden und müssen kein Visum beantragen. Die ETA Sri Lanka wird einfach online beantragt und wird nach Erteilung direkt per E-Mail verschickt. Ein Besuch der Botschaft ist daher in den meisten Fällen nicht notwendig. Touristen und Geschäftsreisende aus der EU erfüllen in der Regel alle Voraussetzungen für die Einreise mit dem elektronischen Visum Sri Lanka und können ihren Antrag online stellen.

Nur Personen, die die Anforderungen des elektronischen Visums Sri Lanka nicht erfüllen, müssen zur Botschaft gehen, um ein Visum zu beantragen, das in ihren Pass geklebt oder gestempelt wird. Das gilt z. B. für Journalisten, Diplomaten, Reisende, die länger als neunzig Tage in Sri Lanka bleiben wollen, Reisende, die sich einer Organisation in Sri Lanka anschließen wollen und Reisende, die für eine Medienproduktion nach Sri Lanka kommen oder Teil eines Filmteams sind.

Kontaktdaten der Botschaften und Generalkonsulate

Die Konsularabteilung der sri-lankischen Botschaft in Berlin hat am Montag, Dienstag und Donnerstag von 09:00-12.30 Uhr sowie am Mittwoch von 09:00-12:00 Uhr geöffnet. Das Generalkonsulat von Sri Lanka, das sich in Frankfurt befindet, hat von Montag bis Donnerstag von 09:30-13:00 Uhr geöffnet. Meistens ist eine Terminvereinbarung im Voraus erforderlich.

Sri-lankische Botschaft in Berlin
Adresse Niklasstraße 19, 14163, Berlin
Telefonnr. +49 30 80909749
Fax +49 30 80909757
E-Mail slemb.berlin@mfa.gov.lk

Adresse der Botschaft in BerlinAdresse der sri-lankischen Botschaft in Berlin

Generalkonsulat von Sri Lanka in Frankfurt am Main
Adresse Lyoner Straße 34, 60528, Frankfurt am Main
Telefonnr. (+49) 69 660 539 80
Fax (+ 49) 69 660 539 899
E-Mail info@srilanka-konsulat.de

Adresse des Generalkonsulats in FrankfurtAdresse des Generalkonsulats von Sri Lanka in Frankfurt

Sri-lankische Botschaft in Wien
Adresse Weyringergasse 33-35, 1040, Wien
Telefonnr. (+43) 1 503 79 88
Fax (+43) 1 503 79 93
E-Mail embassy@srilankaembassy.at

Adresse der Botschaft in WienAdresse der sri-lankischen Botschaft in Wien

Generalkonsulat von Sri Lanka in Genf
Adresse Rue de Moillebeau 56, 1209, Genf
Telefonnr. (+41) 22 919 12 50
Fax (+41) 22 734 90 84
E-Mail consulate@lankamission.org

Adresse des Generalkonsulats in GenfAdresse des Generalkonsulats von Sri Lanka in Genf

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Sri Lanka. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (52,08 USD pro Visum, über www.srilankaevisa.lk), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 52,08 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 32,38 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Sri Lanka abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.