Wenn Sie in der Türkei arbeiten wollen, müssen Sie in bestimmten Fällen vorab ein Visum für die Türkei beantragen. Ob Sie ein Visum benötigen, und wenn ja, welches Visum, hängt von der Art der Arbeit ab, die Sie ausüben werden und wer Sie für Ihre Arbeit bezahlt. Es hängt auch davon ab, wie lange Sie in der Türkei bleiben möchten.

Bitte beachten Sie: Möchten Sie für einen Urlaub oder eine Geschäftsreise von bis zu 90 Tagen in die Türkei reisen? Wenn Sie die Staatsangehörigkeit von Deutschland, Österreich, eines anderen Landes der Europäischen Union, der Schweiz, des Vereinigten Königreiches oder Norwegen haben, benötigen Sie seit 2020 kein Visum mehr.

E-Visum auch für Geschäftsreisen in der Türkei ausgelegt

Die einfachste und günstigste Art, ein Visum für die Türkei zu erhalten, ist das Einreichen eines Online-Antrags. Dieses E-Visum können Sie beantragen, wenn Sie einen Reisepass eines der Länder haben, die für das Online-Visum für die Türkei infrage kommen. Sie müssen dann auch die anderen Bestimmungen für die Einreise mit der elektronischen Variante des Visums erfüllen. Oft ist es mit einem E-Visum möglich, für kurze Zeit in der Türkei zu arbeiten, aber nicht immer. Prüfen Sie daher auf dieser Seite, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um mit einem Online-Visum in der Türkei zu arbeiten. Wenn Ihr geschäftlicher Reisegrund nicht allen Voraussetzungen entspricht, benötigen Sie ein spezielles Arbeitsvisum, das Sie beim türkischen Konsulat oder bei der türkischen Botschaft beantragen können.

Türkischer Verkäufer an der ArbeitTürkischer Verkäufer an der Arbeit

Voraussetzungen für die Arbeit in der Türkei mit einem E-Visum

Wenn Sie das einfach zu beantragende E-Visum für die Türkei für Arbeitszwecke verwenden wollen, müssen Sie und Ihre Tätigkeiten die unten stehenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind bei einem Arbeitgeber beschäftigt, dessen Firmensitz sich nicht in der Türkei befindet*
  • Sie bleiben während der gesamten Dauer Ihres Aufenthaltes in der Türkei bei diesem Arbeitgeber beschäftigt
  • Sie gehen kein Beschäftigungsverhältnis mit einem türkischen Arbeitgeber ein
  • Sie gründen während Ihres Aufenthalts kein Unternehmen oder eine andere Rechtsperson in der Türkei

* Hat Ihr Arbeitgeber sowohl in der Türkei als auch im Land, in dem Sie arbeiten, eine Niederlassung? Die geltende Bedingung ist dann, dass Sie bei der Niederlassung des Unternehmens außerhalb der Türkei beschäftigt sein müssen. Das bedeutet, dass die Niederlassung Ihres Arbeitgebers in diesem anderen Land Ihr Gehalt bezahlt. Es spielt keine Rolle, ob eine Schwester-, Mutter- oder Tochtergesellschaft auch einen Sitz in der Türkei hat. In diesem Fall können Sie mit einem online beantragten Visum in die Türkei reisen und vorübergehend am Standort der türkischen Niederlassung Ihres Arbeitgebers oder für einen anderen türkischen Arbeitgeber arbeiten.

Arbeiten mit einem E-Visum Türkei: Bezahlte Arbeit ist mit Rechnungsstellung möglich

Obwohl Sie kein Beschäftigungsverhältnis mit dem türkischen Arbeitgeber, für den Sie Tätigkeiten verrichten, eingehen dürfen, können Sie für Ihre Arbeit bezahlt werden. Dies kann zwar nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses geschehen, aber Sie können Ihre Arbeit in Rechnung stellen, indem Ihr Arbeitgeber eine Rechnung an die türkische Organisation sendet, für die Sie Tätigkeiten verrichten. In diesem Fall unterliegt die Reise den Voraussetzungen einer Geschäftsreise, bei der Sie Geschäftspartner besuchen und dabei Tätigkeiten ausführen können.

Mit einem E-Visum in der Türkei arbeiten: Einige Beispiele

Unten stehend finden Sie einige Beispiele für Tätigkeiten, die Sie mit dem Online-Visum Türkei, das Sie auf dieser Website beantragen können, ausführen dürfen:

  • Sie haben eine Maschine an ein türkisches Unternehmen verkauft und werden diese in der Türkei installieren
  • Sie sprechen mit (potenziellen) Kunden oder Lieferanten über (mögliche) Geschäfte
  • Sie nehmen an einer Konferenz oder einem Kongress in der Türkei teil
  • Sie absolvieren ein Training oder einen Kurs in der Türkei

Nachfolgend finden Sie Beispiele von Tätigkeiten, die mit dem Online-Visum für die Türkei nicht erlaubt sind:

  • Sie absolvieren ein bezahltes Praktikum in der Türkei
  • Sie gehen ein Beschäftigungsverhältnis mit einem türkischen Arbeitgeber ein
  • Sie beabsichtigen, innerhalb der Gültigkeitsdauer des E-Visums von 180 Tagen länger als 90 Tage (oder im Falle einiger Staatsangehörigkeiten länger als 30 Tage) in der Türkei zu arbeiten
  • Sie sind Lkw-Fahrer/-in und fahren beruflich mit dem Lastwagen in die Türkei**
  • Sie sind Archäologe/-in und führen Grabungen durch **
  • Sie sind Dokumentarfilmer/-in und beabsichtigen, in der Türkei einen Film zu drehen**

** Obwohl diese drei Beispiele an sich die oben genannten Voraussetzungen für das E-Visum erfüllen, fallen sie unter die Ausnahmen, in denen das elektronische Visum nicht gültig ist.

Wenn Sie die Voraussetzungen für Arbeiten mit einem Online-Visum Türkei erfüllen

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für Arbeiten mit einem elektronischen Visum in der Türkei? Dann können Sie sofort mit den Vorbereitungen Ihrer Geschäftsreise beginnen und online das Visum Türkei beantragen. Starten Sie Ihren Visumantrag, indem Sie auf den grünen Button klicken.
Jetzt online Ihr Visum Türkei beantragen

Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen

Entsprechen Ihre Tätigkeiten nicht den Voraussetzungen für das Visum, das Sie auf dieser Website beantragen können? Dann gibt es die folgenden zwei Möglichkeiten:

- Wenn Sie bereits in der Türkei sind
Befinden Sie sich bereits in der Türkei und sind Sie mit einem Geschäfts- oder Touristenvisum eingereist? Melden Sie sich dann bei der örtlichen Polizei. Dort können Sie die von Ihnen gewünschten Tätigkeiten angeben und eine Genehmigung beantragen.

- Wenn Sie noch nicht in der Türkei sind
Wenn Sie noch nicht in die Türkei abgereist sind, können Sie Kontakt mit der türkischen Botschaft oder einem türkischen Konsulat aufnehmen, um ein spezielles Arbeitsvisum für die Türkei zu beantragen. Beachten Sie, dass Ihre gewünschte Aufenthaltsdauer bei der Antragstellung wichtig ist und geben Sie diese im Antrag beim türkischen Konsulat oder bei der Botschaft bitte deutlich an.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für die Türkei. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (36,05 USD pro Visum, über www.evisa.gov.tr), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 36,05 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 20,76 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Türkei abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.