Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 29.06.2023 | ±4 Minuten Lesezeit

Neben dem Visum Australien für touristische und geschäftliche Reisen können Reisende, die bestimmte Anforderungen erfüllen, auch ein Working Holiday Visa beantragen. Für Reisende bestimmter Staatsangehörigkeiten wurden die Altersbeschränkungen dieses Visums für Australien gelockert. Im Gegensatz dazu werden die Regeln für den Antrag eines Studentenvisums verschärft.

Handelsvertrag führt zu Änderungen in Visumregeln

Für Reisende mit einem Reisepass, der vom Vereinigten Königreich ausgestellt wurde, werden die Voraussetzungen für das Working Holiday Visa für Australien gelockert. Diese Lockerung ist ein direktes Resultat des neuen Handelsvertrags zwischen Australien und dem Vereinigten Königreich, das nach dem Brexit geschlossen wurde. Dieser Vertrag vereinfacht unter anderem den Personenverkehr zwischen den Ländern und löst einige wichtige Handelsbarrieren.

Ankündigung neuer Visumregeln für britische Reisende

Der neue Handelsvertrag zwischen Australien und dem Vereinigten Königreich ist seit dem 31. Mai in Kraft. Obwohl der Vertrag bereits offiziell in Kraft getreten ist, kann es noch eine Weile dauern, bis die neuen Regeln bezüglich des Working Holiday Visums durchgeführt wurden. Für britische Reisende ist es noch unklar, ob sie bereits demnächst oder erst im Mai 2025 von den gelockerten Einreisebestimmungen profitieren können.

Längere Gültigkeit und Lockerung der Anforderungen

Die neuen Regeln beinhalten eine Erhöhung der Altersgrenze von 30 auf 35 Jahre für das Beantragen eines Working Holiday Visums für Besitzer eines britischen Reisepasses. Außerdem entfällt die Anforderung, dass Reisende mindestens drei bzw. sechs Monate lang bestimmte Arbeit ausführen müssen, um ein zweites bzw. drittes WHVA beantragen zu können. Welche Art von Arbeit für das Beantragen eines zweiten oder dritten Working Holiday Visa erforderlich ist, unterscheidet sich je nach Region von Australien. Beispiele sind Stellen im Obstanbau oder Tourismus.

Altersgrenze und Limitierung der Teilnehmerzahl

Die Altersgrenze für den Antrag eines WHVA liegt im Allgemeinen bei 30 Jahren. Für Reisende aus einer Anzahl Länder gilt jedoch eine höhere Grenze von 35 Jahren. Das gilt seit 2022 beispielsweise für Antragsstellende aus Italien und Dänemark. Jetzt gilt das also auch für Reisende aus dem Vereinigten Königreich. Für Reisende aus anderen Ländern, für die das WHVA verfügbar ist, bleibt das Limit bei 30 Jahren. Diese Altersgrenze bezieht sich auf den Zeitpunkt der Antragsstellung, was bedeutet, dass Antragsstellende weiterhin für das Visum infrage kommen, wenn sie es rechtzeitig beantragt haben, aber noch nicht vor ihrem 31. bzw. 36. Geburtstag erhalten haben.

Die Anzahl an Working Holiday Visa, die jährlich von Australien ausgestellt werden, ist begrenzt, wurde zuletzt jedoch mit 30 % erhöht. Wer längerfristig in Australien arbeiten möchte, muss deutlich strengere Voraussetzungen erfüllen.

Strengere Regeln rundum Studentenvisa

Die Lockerungen in Bezug auf das WHVA für Reisende aus dem Vereinigten Königreich sind nicht die einzigen Änderungen, die für australische Visa angekündigt wurden. Australien hat zuletzt nämlich auch die Regeln und Voraussetzungen für spezifische Studentenvisa für das Land unter die Lupe genommen. Es hat sich nämlich herausgestellt, dass manche internationale Studenten/-innen diese Visa verwenden, um in Australien zu arbeiten. Da sie deswegen schlechtere Studienresultate erhalten, leidet dadurch die nachweisbare Qualität des australischen Bildungssystems. Es ist daher zu erwarten, dass die Voraussetzungen für das Beantragen eines Studentenvisums in Zukunft deutlich strenger werden. Wer lediglich einen kurzen Zeitraum in Australien studieren möchte, braucht dafür nicht zwangsläufig ein Studentenvisum. Das ist unter Umständen nämlich auch mit beispielsweise einem eVisitor Visum Australien oder Working Holiday Visum möglich.

eVisitor Visum für Reisen zu anderen Zwecken

Reisen Sie nicht nach Australien, um dort zu arbeiten? Dann können Sie für Ihre Reise wahrscheinlich das eVisitor Visum beantragen. Dieses Visum ist nicht nur für Urlaubs- und Geschäftsreisen geeignet, sondern auch für kurze Studienaufenthalte oder Fortbildungen in Australien. Eine Ausnahme gilt für medizinische oder paramedizinische Bereiche und die Kinderbetreuung. In diesen Bereichen ist selbst eine kurze Schulung verboten.

Prüfen Sie vor dem Beantragen Ihres eVisitor, ob Sie alle Bestimmungen erfüllen, um das Visum verwenden zu dürfen. Wenn Sie alle Einreisebestimmungen erfüllen und Ihr Aufenthalt in Australien nicht mehr als drei Monate dauert, reicht das eVisitor Visum aus und können Sie es für Ihre Reise beantragen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Australien ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Australien.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Australien. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (0 AUD pro Visum, über immi.homeaffairs.gov.au), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 0 AUD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 24,95 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Australien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.