Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 03.09.2024 | ±3 Minuten Lesezeit

Während der Coronapandemie führte Kanada eine neue Maßnahme ein, damit ausländische Besucher/-innen ein Arbeitsvisum beantragen konnten, während sie sich im Land aufhielten. Das war eine vorübergehende Maßnahme, die ursprünglich im Februar 2025 auslaufen sollte. Am 28. August 2024 hat die kanadische Regierung diese Maßnahme jedoch mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Kanada mit einem Visum oder einer eTA besuchen

Die meisten Personen benötigen ein Visum oder eine eTA für die Einreise nach Kanada. Reisende aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den meisten anderen europäischen Ländern können die eTA verwenden, die eine Einreise ohne Visum ermöglicht. Die Beantragung einer eTA ist einfacher als die Beantragung eines Visums. Reisende, die nicht für eine eTA infrage kommen, können stattdessen ein Besuchsvisum (Visitor Visa) beantragen. Personen, die sich mit einer eTA oder einem Besuchsvisum in Kanada befinden, werden offiziell als Besucher/-innen angesehen.

Erlaubte Aktivitäten als Besucher in Kanada

Wer sich als Besucher/-in in Kanada befindet, darf sich für einen befristeten Zeitraum legal im Land aufhalten und während dieser Zeit durch das Land reisen. Man darf Familie besuchen, an geschäftlichen Terminen oder Konferenzen teilnehmen und bis zu 6 Monate studieren. In den meisten Fällen darf man mit einer eTA oder einem Besuchsvisum jedoch nicht für einen Arbeitgeber arbeiten, dessen Hauptsitz in Kanada ist. In dem Fall ist ein Arbeitsvisum erforderlich.

Besucher durften ein Arbeitsvisum beantragen

Im August 2020 führten die kanadischen Ausländerbehörden eine Maßnahme ein, die es Besuchern/-innen erlaubte, ein Arbeitsvisum zu beantragen, während sie sich in Kanada aufhielten. Das war während der Coronapandemie und hatte das Ziel, Personen entgegenzukommen, die Kanada aufgrund der damaligen Reisebeschränkungen nicht verlassen durften. Das erlaubte es Besuchern/-innen legal in Kanada zu bleiben und für ein kanadisches Unternehmen zu arbeiten. Diese Maßnahme wurde im Jahr 2023 bis zum 28. Februar 2025 verlängert.

Vorübergehende Visumregel wird verfrüht aufgehoben

Am 28. August 2024 teilten die kanadischen Ausländerbehörden mit, dass die befristete Maßnahme, die es Besuchern/-innen erlaubte, ein Arbeitsvisum von Kanada aus zu beantragen, mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird. Die Ausländerbehörden werden Anträge, die vor dem 28. August eingereicht wurden, noch bearbeiten. Anträge, die nach diesem Datum eingereicht wurden, werden jedoch nicht mehr bearbeitet. Dadurch haben Besucher/-innen keine Möglichkeit mehr, um von Kanada aus ein Arbeitsvisum für das Land zu erhalten. Der Grund für die Aufhebung der Maßnahme ist, dass die kanadischen Behörden die Anzahl an Migranten/-innen und vorübergehenden Bewohnern/-innen im Land besser kontrollieren möchten.

Wie können Besucher jetzt ein Arbeitsvisum erlangen?

Wer sich derzeit mit einem Besuchsvisum oder einer eTA in Kanada befindet, kann kein Arbeitsvisum beantragen. Um dennoch in Kanada arbeiten zu dürfen, müssen diese Personen Kanada zunächst verlassen und können daraufhin in einem anderen Land einen Antrag auf ein Arbeitsvisum einreichen. Sobald dieser Antrag genehmigt wird, darf die Person wieder nach Kanada einreisen und anschließend den Konditionen des Visums entsprechend arbeiten.

Wie können Besucher den Aufenthalt in Kanada verlängern?

Besucher/-innen können ihren Aufenthalt in Kanada nicht mehr verlängern, indem sie ein Arbeitsvisum beantragen. Zumeist ist es in dem Fall auch nicht möglich, ein Studentenvisum zu beantragen. Wer dennoch länger in Kanada bleiben möchte, kann einen sogenannten Visitor Record beantragen. Dadurch kann die erlaubte Dauer des Aufenthalts in Kanada verlängert werden. In dem Fall wird der/die Reisende jedoch weiterhin als Besucher/-in betrachtet. Das heißt, dass man nicht für einen kanadischen Arbeitgeber arbeiten oder mehr als 6 Monate im Land studieren darf.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für eine eTA für Kanada. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein eTA beantragen (7 CAD pro eTA, über onlineservices-servicesenligne.cic.gc.ca), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag, bevor wir ihn bei den Ausländerbehörden einreichen. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 7 CAD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 25,30 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein eTA Kanada abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.