Wenn Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen möchten, benötigen Sie ein Visum USA oder ESTA USA, auch wenn Sie nur für einen Transit in den USA sind. Die einzige Ausnahme von dieser Regel gilt für Reisende mit einem gültigen US-amerikanischen oder kanadischen Reisepass. In den meisten Fällen brauchen Sie für Ihre Urlaubs- oder Geschäftsreise in die USA statt eines Visums nur ein ESTA zu beantragen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie über die Unterschiede zwischen einem ESTA und einem Visum wissen sollten und welches Visum für Ihren Reisezweck erforderlich ist.
Soll ich ein ESTA USA oder ein Visum USA beantragen?
Im Allgemeinen können Tourist/-innen und Geschäftsreisende mit einem Reisepass aus Deutschland, Österreich, einem anderen EU-Land, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz mit einem ESTA anstelle eines Visums in die USA reisen. Zum Beispiel für einen Urlaub, einen Besuch bei Freunden oder Verwandten, eine medizinische Reise oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Die Beantragung eines ESTA ist einfacher und günstiger als ein Visum für die USA. Prüfen Sie daher vor der Beantragung eines Visums für die USA immer, ob Sie und Ihr Reisezweck die Voraussetzungen für das ESTA erfüllen.
Lesen Sie hier alles über das ESTA und ob Sie dafür in Frage kommen
Wann brauche ich das Visum für Tourismus oder eine Geschäftsreise?
Sowohl das ESTA USA (Bedeutung) als auch die Visa B-1 und B-2 sind für touristische, geschäftliche und medizinische Reisen bestimmt. In den meisten Fällen reicht ein ESTA aus und Sie müssen kein Visum für die USA beantragen.
In den folgenden Fällen sollten Sie allerdings ein Visum für die USA beantragen:
• Sie planen einen Aufenthalt in den USA von mehr als 90 aufeinanderfolgenden Tagen
• Ihr Reisezweck fällt nicht unter die Kategorien Geschäft, Tourismus oder Medizinisch (Beispiele für Reisezwecke, die die Voraussetzungen für das ESTA nicht erfüllen sind: Journalismus, Investitionen in den USA, Beschäftigung bei einem US-Arbeitgeber oder ein Studium in den USA)
• Sie reisen in die USA mit einem Privatflugzeug, Schiff oder einer Fluggesellschaft, die nicht an das ESTA-System angeschlossen ist
• Sie haben sich seit dem 10. März 2011 im Iran, Irak, Syrien, Nordkorea, Sudan, Jemen, Libyen oder Somalia aufgehalten, oder Ihre (zweite) Staatsangehörigkeit ist die eines dieser Länder
• Sie waren am 21. Januar 2021 oder danach in Kuba
• Sie können nicht alle Sicherheitsfragen im ESTA-Formular mit "Nein" beantworten
• Sie haben keinen Reisepass mit der Staatsangehörigkeit eines VWP-Landes
• Sie sind gemäß Immigration and Nationality Act § 212 unzulässig
Falls Sie einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen planen und Sie die anderen ESTA-Voraussetzungen erfüllen, können Sie hier Ihr ESTA beantragen.
Hier Ihr ESTA beantragen
Informationen zum Visum USA
Für die USA können viele Arten von Visa beantragt werden. Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zu jeder Visumkategorie. Einige Visumtypen haben weitere Unterkategorien mit kleinen Unterschieden, z. B. eine besondere Art von Visum für bestimmte Staatsangehörigkeiten, oder ein Visum mit einem unterschiedlichen Antragsverfahren. Insgesamt gibt es mehr als 185 verschiedene Visa für die Vereinigten Staaten, daher ist es sehr wichtig, gut informiert zu sein.
Überblick der Visa für die USA
Nachstehend finden Sie eine Übersicht über alle Visumtypen für Reisen in die USA. Im Gegensatz zum ESTA sollten alle anderen Visa für die USA bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat beantragt werden.
Touristische und geschäftliche Visa
Visum und Reisezweck | Erlaubt | Nicht erlaubt |
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B-1 Visum - Befristetes Geschäftsvisum | Teilnahme an einer Konferenz oder Tagung für wissenschaftliche- geschäftliche- oder Bildungszwecke Führen von Beratungen oder Verhandlungen mit Geschäftspartnern Ehrenamtliche Tätigkeiten (auch mit einem ESTA möglich) An einem kurzen Kurs teilnehmen | In den USA studieren An langfristigen, beruflichen Kursen teilnehmen Ein Praktikum mit Arbeitstätigkeiten machen Für einen amerikanischen Arbeitgeber in den USA arbeiten Für Auftritte oder andere berufliche Leistungen bezahlt werden. Das Gewinnen von Preisgeldern wird nicht als Bezahlung angesehen und ist daher erlaubt. Ankunft als Besatzungsmitglied eines Schiffes oder Flugzeugs Dauerhafter Aufenthalt in den USA |
B-2 Visum - Befristetes Visum für Tourismus | Urlaub oder Besuch von Freunden/Verwandten Sich einer medizinischen Behandlung unterziehen Teilnahme an Musik- und/oder Sportveranstaltungen/-wettbewerben (als Amateur/-in) Kurze Freizeitkurse von weniger als 18 Stunden pro Woche | |
Kombination von B-1 und B-2 | Ein befristetes Visum USA für Geschäfte und Tourismus. Dies ist eine Kombination aus Visum B1 und Visum B2. |
Studien- und Austauschbezogene Visa
F-Visum | Für Studierende, die ein Vollzeitstudium an einer US-Einrichtung absolvieren möchten. Studierende mit diesem Visum dürfen auch on campus gegen Bezahlung arbeiten; höchstens 20 Stunden während des Schuljahres und Vollzeit während der Ferien. Nach dem ersten Jahr sind auch Praktika Off campus erlaubt. Auch Ehegatten/-innen und Kinder dieser Studierenden dürfen mit diesem Visum reisen. |
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M-Visum | Für Studierende, die nicht-akademische Kurse besuchen möchten, wie z. B. junior oder community colleges. Mit dem M-Visum dürfen Studierende weder arbeiten noch das Studienprogramm wechseln. Allerdings dürfen die Studierenden Praktika absolvieren, wenn sie mit ihrem Studiengang in Zusammenhang stehen. Auch Ehegatten/-innen und Kinder der Studierenden dürfen mit diesem Visum reisen. |
J-Visum | Sowohl für Studierende als auch für Angestellte, die an Austauschprogrammen teilnehmen, die vom State Department anerkannt sind. Beispiele hierfür sind Praktikanten/-innen, Au-pairs, Lehrer/-innen, Betreuer/-innen von Ferienlagern und Ärzte/-innen. Dieses Visum fördert den Austausch, um das gegenseitige Verständnis zwischen Amerikanern und Einwohnern anderer Länder zu verbessern. Visuminhaber/-innen beantragen dieses Visum für die USA selbst. Ehegatten/-innen und Kinder benötigen ein J-2-Visum, um in den USA wohnen und arbeiten zu dürfen. |
Arbeitsvisa
H-Visum | Für Arbeitnehmer mit speziellen Berufen, die befristet in den USA arbeiten möchten. Es gibt auch Unterkategorien des H-Visums für Praktika und bestimmte Ausbildungskurse, für Saisonarbeiter/-innen, und für Ehegatten/-innen und Kinder des/der H-Visuminhabers/-in. |
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I-Visum | Für Vertreter/-innen ausländischer Medien. Mit diesem Visum für die USA dürfen Journalisten/-innen und andere Angestellte in den Bereichen Presse, Medien oder Journalismus, ihre Arbeit befristet in den USA ausüben. |
L-Visum | Für Arbeitnehmer mit Spezialkenntnissen oder in leitender Funktion in Unternehmen, die sowohl im Heimatland als auch in den USA eine Niederlassung haben. Das Visum kann auch zur Eröffnung einer Zweigstelle in den USA verwendet werden. Um dieses Visum zu beantragen, muss der Arbeitnehmer bereits seit mindestens einem Jahr angestellt sein. Das Visum ist höchstens 7 Jahre lang gültig, sowohl für die Arbeitnehmer als auch für deren Ehepartner/-innen und/oder deren Kinder. Das Visum ermöglicht eine leichtere Versetzung innerhalb von Unternehmen. |
O-Visum | Für Personen, die über außergewöhnliche Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst, Bildung, Geschäftswelt oder Sport verfügen. Diese Personen müssen nachweisen können, dass sie erfolgreich waren und dass die Arbeit zeitlich begrenzt ist. |
P-Visum | Für international anerkannte Entertainer/-innen, Sportler/-innen, Künstler/-innen oder Mitglieder des Teams, das diese Personen bei ihren Aktivitäten in den Vereinigten Staaten unterstützt. |
Q-Visum | Für Arbeitnehmer, die an einem Austauschprogramm teilnehmen, bei dem Kultur und Wissen beider Parteien/Länder ausgetauscht werden. Das Q-Visum wird vom Arbeitgeber im Namen des/der potenziellen Visuminhabers/-in beantragt, und der/die Visuminhaber/-in muss vom Arbeitgeber oder der Organisation gefördert werden. |
Visa USA für andere spezifische Zwecke
A-Visum | Für Vertreter/-innen ausländischer Regierungen zur Teilnahme an diplomatischen Aktivitäten in den USA. Unmittelbare Familienangehörige von Beamten/-innen können mit einem A-Visum in die USA einreisen. Es gibt auch ein Visum des Typs A für ausländische Militärangehörige, die in den USA stationiert sind, aber sie werden eher ein NATO-Visum benutzen. |
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C-Visum | Für Reisende, die auf dem Weg zu ihrem endgültigen Reiseziel einen Zwischenstopp in den USA einlegen. Touristische oder geschäftliche Aktivitäten sind mit diesem Visum nicht erlaubt. Für einen Zwischenstopp in den USA können Reisende auch ein ESTA beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. |
D-Visum | Für Besatzungsmitglieder von Fluggesellschaften und kommerziellen Hochseeschiffen, die häufig kurze Zwischenstopps in den USA einlegen. Dazu gehören Flugbegleiter/-innen, Piloten/-innen, Kapitäne/-innen und Servicepersonal an Bord von Schiffen. Ein internationales Besatzungsmitglied, das in die USA reisen muss, um dort an Bord zu gehen, benötigt eine Kombination aus einem C1- und einem D-Visum. |
E-Visum | Für Investoren/-innen und Händler/-innen, die in den USA Geschäfte machen möchten. Um sich für ein E-Visum zu qualifizieren, muss eine Beteiligung an dem Unternehmen, in das investiert wird, nachgewiesen werden oder der Handel mit jemandem in den USA sollte nachgewiesen werden. Außerdem sollte der/die Investor/-in im Unternehmen, in das investiert wird, eine wesentliche Funktion ausüben und zudem eine Investition von mindestens 100.000 $ tätigen. |
G-Visum | Für Diplomaten/-innen, Beamte/-innen und Angestellte, die bereits für internationale Organisationen in den Vereinigten Staaten arbeiten. Mitglieder und/oder Familienangehörige dieser Gruppe können auch das G-Visum nutzen. |
R-Visum | Für religiöse Arbeitnehmer, die sich befristet in den USA aufhalten möchten. Sie sollten Mitglied einer religiösen, nicht gewinnorientierten Organisation sein. Diese gemeinnützige Organisation muss seit mehr als 2 Jahren in den USA ansässig sein. Familienangehörige der religiösen Arbeitnhemer können sich für eine Unterkategorie dieses Visums qualifizieren (R-2-Visum). |
S-Visum | Das auch als Snitch-Visum bekannte Visum ist für Informanten/-innen mit einem kriminellen oder terroristischen Hintergrund gedacht, die den Strafverfolgungsbehörden bei der Verhinderung illegaler Aktivitäten in den USA helfen müssen. Personen mit Vorstrafen oder problematischem Einwanderungsstatus können sich für dieses Visum USA qualifizieren, wenn sie tatsächlich wertvolle Informationen liefern können. In den USA gibt es einen Zeugenschutz für Zeugen/-innen, die in Gefahr sind, weil sie wertvolle Informationen liefern. |
TN-Visum | Für Kanadier/-innen und Mexikaner/-innen, die Berufe oder Qualifikationen haben, die auf der NAFTA-Liste stehen. Außerdem müssen diese Personen in den meisten Fällen mindestens einen Bachelor-Abschluss haben und an einem vorher festgelegten Arbeitsplatz arbeiten. |
T und U-Visum | Dieses Visum wird in der Regel Opfern (und ihren unmittelbaren Familienangehörigen) von psychischer oder körperlicher Gewalt erteilt, die bereit sind, Strafverfolgungs- oder Regierungsbeamte/-innen bei der Aufdeckung von Straftätern und der Untersuchung von kriminellen Tätigkeiten zu unterstützen. |
V-Visum (Einwanderungsvisum) | Dieses Visum wird für Ehegatten/-innen und minderjährige Kinder von Einwohnern/-innen der USA mit Daueraufenthaltsgenehmigung ausgestellt. Es ermöglicht Einwohnern/-innen mit dauerhaftem Aufenthalt, ihre Familien zur Familienzusammenführung vorübergehend in die USA zu holen, bis die Familienmitglieder eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten. |
K-Visum (Einwanderungsvisum) | Dieses Visum wird für Verlobte von US-Einwohnern/-innen ausgestellt. Mit einem K-1-Visum kann ein/-e Nicht-Amerikaner/-in in die Vereinigten Staaten reisen. Allerdings sollte diese Person dann innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise in die Vereinigten Staaten heiraten. Nach der Eheschließung darf die betreffende Person in den USA dauerhaft ansässig werden. Das K-2-Visum wird für unverheiratete Kinder unter 21 Jahren ausgestellt, deren Eltern Inhaber eines K-1-Visums sind. Das K-3-Visum ist für ausländische Ehegatten/-innen von US-Bürgern bestimmt. |
Wann soll man ein Visum USA zusätzlich zum ESTA beantragen?
Viele Visa bieten Reisenden und vorübergehenden Einwanderern/-innen in den USA nur sehr begrenzte Möglichkeiten. Sollten Sie Aktivitäten unternehmen wollen, die mit dem für Sie erforderlichen Visum nicht erlaubt sind, können Sie sowohl das ESTA als auch ein Visum USA beantragen. Bitte beachten Sie, dass das ESTA maximal für 90 aufeinanderfolgende Tage in den USA gültig ist.
Die amerikanische Green Card
Um permanenter Einwohner der USA zu werden, benötigen Sie eine sogenannte Green Card. Mit diesem Dokument können Sie sich dauerhaft in allen amerikanischen Bundesstaaten aufhalten und dort leben und arbeiten. Sobald Sie im Besitz einer Green Card sind, dürfen Sie sich nicht länger als 365 aufeinanderfolgende Tage außerhalb der USA aufhalten. In diesem Fall erlischt die Green Card und muss erneut beantragt werden.
Viele Einwanderungsvisa und Green Cards haben im Gegensatz zu Nicht-Einwanderungsvisa ein jährliches Ausgabenlimit. Wenn die Höchstgrenze bereits erreicht ist, wenn Sie das Visum beantragen, kann es manchmal sehr lange dauern, bis Ihr Antrag bearbeitet werden kann.
Gründe für die Ablehnung des Visums USA
Es kann nie garantiert werden, dass ein Visumantrag für die USA genehmigt wird oder dass Sie mit einem genehmigten Visum in das Land einreisen dürfen. Die US-Einwanderungsbehörde behält sich das Recht vor, Reisende jederzeit zurückzuweisen. Es gibt viele mögliche Gründe für eine Ablehnung, zum Beispiel, wenn Sie für das beantragte Visum nicht in Frage kommen. Daher ist es äußerst wichtig, dass Sie im Voraus sorgfältig prüfen, welches Visum USA Sie für Ihren Reisezweck beantragen sollten.
Eine Ablehnung kann auf folgende Gründe zurückzuführen sein:
• Unvollständige Unterlagen oder Informationen
• Ein Vorstrafenregister oder eine öffentliche Anklage
• Gesundheitliche Gründe
• Sicherheitsgründe
• Öffentliche Meinung
• Zu wenig Zeit zwischen Ihrem vorherigen Besuch und dem neuen Besuch mit demselben Visum für die USA
• Frühere Verweigerung der Einreise in die USA
• Der/die Konsularbeamte/-in ist nicht davon überzeugt, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen
Neben diesen häufigsten Gründen gibt es weitere mögliche Gründe für die Ablehnung eines Visumantrags. Im Allgemeinen muss man für die Beantragung eines ESTA weniger Voraussetzungen erfüllen als für einen Visumantrag. Beachten Sie auch, dass die Beantragung eines Visums für die USA mehr Zeit kostet als ein ESTA-Antrag. Die Beantragung eines Visums für Amerika kann einen Monat dauern, während ein ESTA oft innerhalb von Minuten beantragt werden kann.
Ein Visum USA beantragen
Für einen Visumantrag ist einiges erforderlich:
• Zwei kürzlich aufgenommene Lichtbilder
• Ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate ab dem Abreisedatum gültig ist
• Das ausgefüllte Visumantragsformular
• Nachweis einer Krankenversicherung
• Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt in den USA verfügen
• Ein Nachweis über Ihren Reisezweck in den Vereinigten Staaten, z. B. eine Buchungsbestätigung oder ein Schreiben eines künftigen Arbeitgebers oder einer Universität in den USA
Für ein Nichteinwanderungsvisum für die USA muss das Formular DS160 online ausgefüllt werden. Alle Fragen in dem Formular sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sind diese Angaben nicht korrekt, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Visum nicht erteilt werden kann. Sobald dies geschehen ist, sollte ein Termin für ein verpflichtendes Interview im Konsulat oder in der Botschaft vereinbart werden. Hier prüft ein/-e Konsularbeamte/-in, ob Sie für das von Ihnen beantragte Visum für die USA geeignet erscheinen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre und ältere Menschen ab 80 Jahren müssen in der Regel nicht an diesem verpflichtenden Interview teilnehmen.
Wenn Sie möchten, können Sie nach dem Lesen der Informationen auf dieser Seite auch einen Blick auf den Flyer “Bureau of Consular Affairs” werfen. Nicht alle Visa, die es für die USA gibt, sind auf dieser Seite zu finden. Sie finden mehr Informationen in der Übersicht der US-Einwanderungsbehörden.
Video Visumantrag USA
Tipps für den Besuch an der Botschaft/am Konsulat
• Seien Sie rechtzeitig da, denn es kann eine Warteschlange geben und Sie werden beim Eintritt auf mitgeführte Gegenstände kontrolliert
• Nehmen Sie so wenig wie möglich mit, nur das Nötigste, wie Ihr Ausweisdokument (Reisepass), andere erforderliche Dokumente und eventuell ein Handy. Alle elektronischen Geräte (Handys, Computer, Tablets, Kameras, USB-Sticks, E-Reader) müssen gesondert kontrolliert werden, was sehr zeitaufwendig ist.
• Bleiben Sie ruhig und befolgen Sie die Anweisungen des Personals; es ist ähnlich wie bei der Sicherheitskontrolle auf einem Flughafen. Sie müssen durch die Sicherheitsschleusen gehen, wo Ihr Gepäck geöffnet und kontrolliert wird.
VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumAntrag.de arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,27 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.