Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 26.03.2026 | ±4 Minuten Lesezeit

Seit dem 20. August 2025 müssen Staatsangehörige bestimmter Länder für den Antrag auf ein B1- oder B2-Visum eine Kaution hinterlegen, bevor sie in die USA reisen dürfen. Ab dem 2. April 2026 wird die Liste um 12 neue Länder erweitert: Äthiopien, Georgien, Grenada, Kambodscha, Lesotho, Mauritius, die Mongolei, Mosambik, Nicaragua, Papua-Neuguinea, die Seychellen und Tunesien.

Was beinhaltet die Maßnahme?

Die US-Behörden haben im August 2025 eine Kaution eingeführt, um die Anzahl der Überschreitungen der erlaubten Aufenthaltsdauer mit dem B1- und B2-Visum zu verringern. Sambia und Malawi waren die ersten zwei Länder, die davon betroffen waren. Sie wiesen den Ausländerbehörden zufolge eine zu hohe Verstoßquote auf. Später wurde die Liste erweitert. Ab dem 2. April 2026 wird die Kaution für 50 Länder verpflichtend.

Welchen Betrag müssen Reisende zahlen?

Die Kautionssumme kann 4310 EUR (5000 USD), 8629 EUR (10.000 USD) oder sogar 12.930 EUR (15.000 USD) betragen. Ein/-e Mitarbeiter/-in der Ausländerbehörden entscheidet in einem persönlichen Gespräch, wie hoch die Kaution ist, die überwiesen werden muss.

Was ist das B1/B2-Visum

Das B1/B2-Visum ist ein herkömmliches Visum für Urlaubs- oder Geschäftsreisen in die USA. Nach der Erteilung wird das Visum in den Pass geklebt. Das Visum ist in der Regel 10 Jahre gültig und kann für mehrere Reisen verwendet werden. Jeder Aufenthalt darf höchstens 180 Tage dauern. Die Kosten betragen 160 EUR (185 USD) pro Person. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Wochen bis Monate. Während des Antragsverfahrens findet immer ein Gespräch mit einem/einer Mitarbeiter/-in des Konsulats oder der Botschaft statt.

Voraussetzungen für die Kaution

Bevor die Kautionssumme überwiesen wird, müssen Reisende das Formular I-352 ausfüllen und den Voraussetzungen zustimmen. Danach kann die Kaution über die Website pay.gov überwiesen werden. Reisenden wird dringend empfohlen, niemals über einen Drittanbieter oder eine andere Website zu zahlen und auch nicht ohne Aufforderung der Ausländerbehörden. Beträge, die ohne Aufforderung überwiesen werden, werden nicht zurückerstattet.

Reaktionen und Gegenmaßnahmen aus anderen Ländern

Wie erwartet löste die Maßnahme der US-Behörden in den betroffenen Ländern viele negative Reaktionen aus. Laut Menschenrechtsorganisationen sei die Maßnahme unfair und diskriminierend. Dadurch würde eine zu hohe finanzielle Hürde für Urlaubs- und Geschäftsreisende geschaffen werden. Die Regierung von Mali hat kurz darauf Gegenmaßnahmen getroffen und dieselbe Kautionssumme für US-Amerikaner/-innen eingeführt, die Mali besuchen möchten.

Welche anderen Länder sind betroffen?

Neben den oben genannten 12 Ländern stehen die folgenden Länder auf der liste:

  • Seit dem 21. Januar 2026: Algerien, Angola, Antigua und Barbuda, Bangladesch, Benin, Burundi, Elfenbeinküste, Dominica, Dschibuti, Fidschi, Gabun, Kap Verde, Kirgisistan, Kuba, Nepal, Nigeria, Senegal, Simbabwe, Tadschikistan, Togo, Tonga, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Venezuela
  • Seit dem 1. Januar 2026: Bhutan, Botswana, Guinea, Guinea-Bissau, Namibia, Turkmenistan, die Zentralafrikanische Republik
  • Seit dem 23. Oktober 2025: Mauretanien, São Tomé und Príncipe, Tansania
  • Seit dem 11. Oktober 2025: Gambia
  • Seit dem 20. August 2025 Malawi, Sambia

Einreisebestimmungen mit ESTA unverändert

Die Einführung der Kaution für das B1/B2-Visum hat keinen Einfluss auf das ESTA-Programm. Reisende, die für das ESTA infrage kommen, können mit dieser digitalen Reisegenehmigung in die USA reisen und brauchen kein Visum zu beantragen. Bürger der meisten europäischen Länder, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, kommen für das ESTA infrage. Das Antragsverfahren für das ESTA ist wesentlich einfacher und schneller als für das US-Visum. Das gesamte Verfahren erfolgt online. Ein Besuch der Botschaft ist nicht erforderlich.

Auf VisumAntrag.de beantragen Sie Ihr ESTA einfach auf Deutsch. Jedes Ausfüllfeld im Antragsformular enthält eine klare Erläuterung. Die eingetragenen Daten und eingereichten Fotos werden immer überprüft, bevor der Antrag bei den Behörden eingereicht wird. So vermeiden Sie, dass Ihr Antrag aufgrund eines Ausfüllfehlers oder eines Fotos, das nicht den Anforderungen der Ausländerbehörden entspricht, abgelehnt wird. Das ESTA wird nach dem Einreichen des Antrags in der Regel innerhalb von 3 Tagen erteilt. Wenn Sie dringend ein ESTA benötigen, können Sie einen Eilantrag stellen. Eilanträge werden im Durchschnitt innerhalb von 6 Stunden genehmigt. Das ESTA ist ab der Erteilung höchstens 2 Jahre gültig und kann für mehrere Reisen in die USA verwendet werden. Jeder Aufenthalt darf höchstens 90 Tage dauern. Hier erfahren Sie mehr über die Einreisebestimmungen und die Gültigkeitsdauer.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (40 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 40 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 35,26 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.