Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 18.11.2022 | ±5 Minuten Lesezeit

Professionelle Athleten/-innen treiben Sport auf höchstem Niveau. Für die Teilnahme an Wettkämpfen im Ausland ist oft ein Visum erforderlich. Bei der Beantragung kommt es jedoch regelmäßig zu Problemen. Worauf sollte man bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen in den USA achten? Und können Zuschauer/-innen ein ESTA beantragen?

Die Vereinigten Staaten als Sportland

Sport ist ein wichtiger Teil der nationalen Identität der Vereinigten Staaten. Viele Athleten/-innen träumen davon, in die USA zu reisen, um dort ihre sportlichen Leistungen auf dem höchsten Niveau abzulegen. Die beliebtesten Sportarten in den USA sind Baseball, Basketball und American Football. Für die Teilnahme an Sportveranstaltungen in den USA braucht man jedoch mehr als nur Talent und Hingabe. Sportler/-innen sind nicht von den geltenden Einreisebestimmungen ausgenommen und müssen daher ein Visum beantragen.

Die Wahl des richtigen Visums als Sportler/-in

Es ist oft schwer zu entscheiden, welches Visum man für die Teilnahme an Sportveranstaltungen benötigt, da es eine große Auswahl an Visa gibt. Im Allgemeinen haben Athleten/-innen die Wahl zwischen Visa der Kategorien B-1, B-2, H-1B, H-2B, O-2 oder P-1. Für welches dieser Visa ein/-e Athlet/-in infrage kommt, hängt von der individuellen Situation ab.

Touristenvisum oder ESTA

Viele Amateure, die für ein Touristenvisum (B-1 oder B-2) infrage kommen, können auch ein ESTA beantragen. Für den Antrag eines ESTA braucht man nicht zur Botschaft oder dem Konsulat zu gehen, da diese Einreiseerlaubnis einfach und schnell online zu erhalten ist.

Das B-2 Touristenvisum kann ausschließlich von Amateuren verwendet werden, die keine finanzielle Entlohnung für ihre sportlichen Tätigkeiten in den USA erhalten. Das B-1 Visum kann von professionellen Sportlern/-innen verwendet werden, solange sie kein festes Gehalt verdienen. Mit dem Visum darf man allerdings Preisgelder annehmen oder ein Gehalt verdienen, das aus dem Herkunftsland gezahlt wird. Der Wettkampf, an dem teilgenommen wird, muss in diesem Fall einen internationalen Charakter haben.

Athleten/-innen, die mit einem ESTA in die USA einreisen, dürfen keine finanzielle Entlohnung für ihre sportlichen Leistungen erhalten, mit Ausnahme von Preisgeld. Zudem müssen sie die erlaubte Aufenthaltsdauer von höchstens 90 Tagen pro Reise beachten.

Andere Visa für Athleten/-innen

Das P-1 Visum ist ein zeitlich befristetes Arbeitsvisum, das für die Teilnahme an Sportwettkämpfen verwendet werden kann. Die wichtigste Anforderung für dieses Visum ist, dass der/die Athlet/-in oder dessen/deren Team internationale Bekanntschaft genießt. Das heißt, dass die Fähigkeiten des/der Athleten/-in oder des Teams außergewöhnlich sind und dass die Leistungen in mehreren Ländern bekannt sind. Auch das unterstützende Personal, das mit den Athleten/-innen mitreist, muss über gültige Reisegenehmigungen verfügen. Sie können in diesem Fall das P-1S Visum beantragen.

Das O-1 Visum ähnelt dem P-1 Visum, aber ist schwieriger zu erhalten, da das Leistungsniveau noch höher liegen muss. Zusätzlich zu einer internationalen Bekanntheit, muss ein/-e Athlet/-in für das O-1 Visum nachweisen können, außergewöhnliche Fähigkeiten in der praktizierten Sportart zu haben. Dieses Visum kann nicht von einem Team beantragt werden, außer wenn es von allen Teammitgliedern/-innen individuell beantragt wird. Das Personal, das mit einem/-r Sportler/-in, mit dem O-1 Visum, mitreist, kann für die Einreise ein O-2 Visum verwenden.

Athleten/-innen, die nicht für das P-1 oder O-1 Visum infrage kommen, können in manchen Fällen ein H-2B Visum beantragen. Dafür müssen sie einen Sponsor haben, der nachweisen kann, dass der/die Sportler/-in für ein Turnier oder eine Meisterschaft von höchstens einem Jahr in die Vereinigten Staaten reist. Jährlich wird nur eine beschränkte Anzahl an H-2B Visa erteilt.

In manchen Fällen können Athleten/-innen auch ein H-1B Visum beantragen, aber dafür müssen sie sich als “Berufsexperte” qualifizieren. Das bedeutet, dass der/die Antragssteller/-in spezialistisches Wissen sowohl theoretisch als praktisch anwenden können muss. Dieses Visum kann auch von Trainer/-innen beantragt werden. Genauso wie für das H-2B Visum, gilt auch hier ein jährliches Maximum an ausgestellten Visa.

Ohne Visum wird die Einreise verwehrt

Es ist wichtig, dass Athleten/-innen rechtzeitig das passende Visum für die Sportveranstaltung beantragen, für das sie sich qualifiziert oder angemeldet haben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie das Turnier verpassen, denn ohne eine gültige Reisegenehmigung oder Visum ist es nicht erlaubt, in die USA einzureisen. Es kommt leider regelmäßig vor, dass Sportler/-innen oder das mitreisende Team das Visum zu spät beantragen und daher nicht rechtzeitig erhalten.

Außerdem kämpfen die United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) infolge der Coronapandemie mit außergewöhnlich langen Bearbeitungszeiten. Dadurch ist es umso wichtiger, dass Visumanträge rechtzeitig eingereicht werden.

Ein anschauliches Beispiel dafür, was passieren kann, wenn Athleten/-innen nicht rechtzeitig das richtige Visum erhalten, sind die World Athletics Championships, die Juli 2022 in den USA stattfanden. Bei knapp 400 Teilnehmer/-innen kam es zu Verspätungen in der Bearbeitung von Visumanträgen. Das hat für viel Aufruhr gesorgt. Als das Turnier begann, hatten 99 Athleten/-innen das Visum noch nicht erhalten und konnten daher nicht teilnehmen.

Eine Sportveranstaltung in den USA als Fan besuchen

Auch Personen, die für das Beiwohnen einer Sportveranstaltung in die USA einreisen möchten, brauchen dafür ein Visum oder ESTA. Das ESTA, das einfach online beantragt werden kann, ist für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in den USA ausgelegt. Um ein ESTA beantragen zu können, braucht man keine außergewöhnlichen Fähigkeiten zu haben, aber es gelten einige andere Voraussetzungen. Das ESTA ist zwei Jahre gültig, wodurch Wettkämpfe in zwei aufeinanderfolgenden Jahren besucht werden können, ohne dass man erneut ein ESTA beantragen müsste. Das ESTA wird durchschnittlich innerhalb von 3 Tagen erteilt, aber da die Bearbeitungszeiten nicht garantiert werden können, sollte Sie Ihren Antrag frühzeitig einreichen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das ESTA für die USA ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das ESTA für die USA.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumAntrag.de arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,26 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.