Die indischen Behörden haben Ende Oktober 2024 das Layout des E-Visums überarbeitet. Das neue E-Visum ist deutlich übersichtlicher und gibt klarere Informationen über die Gültigkeitsdauer und die erlaubte Aufenthaltsdauer in Indien. Für Reisende ändert sich nichts; das Antragsverfahren und die Einreisebestimmungen bleiben unverändert.
Visum im neuen Look
Seit Ende Oktober stellen die indischen Ausländerbehörden neue E-Visa aus. Die Passdaten und Visuminformationen sind im neuen Visum viel deutlicher angegeben als im alten E-Visum. Reisende können die Daten im Visum in einer übersichtlichen Tabelle überprüfen. Obwohl das Visum ein neues Layout hat, ändert sich für Urlaubs- und Geschäftsreisende nichts. Die Voraussetzungen für die Beantragung des Visums, das Antragsverfahren und die Gültigkeitsdauer bleiben unverändert.
Verwirrung über die Gültigkeitsdauer
Bis vor kurzem wurde im E-Visum für Indien nicht deutlich beschrieben, wie lange Reisende mit ihrem Visum in Indien bleiben durften. Das führte bei vielen Reisenden, die ein E-Visum für 30 Tage beantragt hatten, zu Verwirrung. Visa, die vor Ende Oktober 2024 erteilt wurden, enthielten nämlich ein Ablaufdatum des Visums (Date of expiry of ETA). Viele Reisende gingen davon aus, dass sie Indien spätestens an diesem Datum verlassen mussten. Es ging hier allerdings um das letztmögliche Ankunftsdatum in Indien.
Wenn beim Date of expiry of ETA (Ablaufdatum der ETA) zum Beispiel 01/12/2024 stand, bedeutete das, dass Reisende bis dem 1. Dezember nach Indien einreisen durften. Ab dem tatsächlichen Ankunftstag durften Reisende also noch 30 Tage im Land bleiben, also auch über das Ablaufdatum hinaus, das im alten E-Visum angegeben wurde. Reisende, die am 30. November in Indien ankommen, dürfen also bis zum 30. Dezember im Land bleiben, auch wenn das Visum am 1. Dezember bereits abläuft.
Das neue Layout des E-Visums beseitigt diese Unklarheiten. Denn im neuen Visum wird ausdrücklich das späteste Datum angegeben, an dem man nach Indien einreisen darf. Danach wird erläutert, dass das Visum erst 30 Tage nach dem tatsächlichen Ankunftsdatum abläuft und dass Reisende bei der Einreise einen Stempel in ihren Pass erhalten, worauf dieses Datum angegeben wird. Hier erfahren Sie mehr über die Gültigkeitsdauer und die erlaubte Aufenthaltsdauer in Indien.
Visum nach der Erteilung überprüfen
Es wird empfohlen, alle Daten im Visum nach der Genehmigung des Antrags nochmals sorgfältig zu überprüfen, insbesondere die Passdaten. Ein Fehler in den Passdaten kann dazu führen, dass das Visum ungültig ist und Reisende nicht für den Flug nach Indien einchecken dürfen.
Überprüfen Sie zunächst die Passdaten in der Tabelle unter Personal Information (persönliche Informationen). Der vollständige Name, die Passnummer und das Geburtsdatum müssen korrekt sein. Danach sollten Sie überprüfen, ob die Einreise nach Indien spätestens am Datum stattfindet, das hinter First Entry must be on or before (erste Einreise muss bis einschließlich ... erfolgen) genannt wird. Zum Schluss wird empfohlen, die zusätzlichen Voraussetzungen unter Important Information (wichtige Informationen) zu lesen. Hier finden Sie unter anderem eine Liste von Häfen und Flughäfen, an denen Sie mit einem E-Visum einreisen dürfen.
Früher erteilte E-Visa bleiben gültig
Obwohl das E-Visum neu gestaltet wurde, bleiben die Einreisebestimmungen unverändert. E-Visa im alten Design bleiben gültig. Reisende, die vor November 2024 bereits einen Antrag gestellt und ein E-Visum im alten Layout erhalten haben, können also problemlos mit diesem Visum reisen. Beide Varianten des E-Visums werden von den indischen Behörden akzeptiert.