Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 08.04.2019 | ±4 Minuten Lesezeit

Die indische Regierung hat das Verfahren zur Beantragung eines E-Visums an mehreren Stellen angepasst. Sowohl deutsche als auch österreichische Reisende müssen im Besitz eines E-Visums sein, bevor sie nach Indien reisen dürfen. Nach Angaben der indischen Regierung erleichtern die jüngsten Änderungen bei der Beantragung eines E-Tourist- oder E-Business-Visums ausländischen Touristen das Reisen. Darüber hinaus ist es einfacher, mehrmals ein- und auszureisen. Das Ministerium für Tourismus arbeitet dabei eng mit dem Innenministerium zusammen.

Das E-Visum ändert sich

Die indischen Behörden haben eine Reihe wichtiger Änderungen am eTourist-Visum und am eBusiness-Visum vorgenommen. Zum Beispiel ist es jetzt möglich, mehrmals in das Land zu reisen und die Gültigkeit des Visums wurde erheblich verlängert. Außerdem können Reisende das Visum nun mehr als dreimal pro Jahr beantragen und der Antrag kann für mehrere Personen gleichzeitig gestellt werden.

Änderungen am eTourist-Visum

Das eTourist-Visum wurde in einigen Punkten geändert. Beispielsweise ist das Indien-Visum jetzt maximal ein Jahr gültig, was bedeutet, dass man länger Zeit hat um mehrfach ein- und auszureisen. Das neue eTourist-Visum ist wesentlich günstiger, da Sie innerhalb eines Jahres beliebig oft ein- und ausreisen können.

Es ist wichtig zu wissen, dass es immer noch nicht erlaubt ist, sich insgesamt länger als 90 Tage mit dem Visum in Indien aufzuhalten. Ausnahmen existieren für Länder wie die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Kanada und Japan – Staatsangehörige dieser Länder dürfen bis zu 180 Tage in Indien bleiben. Bei kürzeren Aufenthalten müssen Staatsangehörige dieser Länder kein Visum beantragen. Deutsche und österreichische Reisende benötigen ein E-Visum und dürfen maximal 90 Tage im Land bleiben, auch wenn das Visum ein Jahr gültig ist.

Darüber hinaus können Reisende jetzt mehrmals im Jahr ein eTourist-Visum beantragen, bisher war dies nur dreimal pro Jahr möglich. Diese Einschränkung sei inzwischen aufgehoben worden, berichtet das indische Tourismusministerium.

Änderungen am eBusiness-Visum

Darüber hinaus hat das indische Ministerium für Tourismus auch Änderungen am eBusiness-Visum vorgenommen.

Beispielsweise dürfen Geschäftsreisende aus Ländern, die das eBusiness-Visum erhalten können, nicht länger als 180 Tage pro beantragtem E-Visum im Land bleiben. In einigen Fällen ist es nicht erforderlich, ein solches Visum zu beantragen und für die oben genannten Länder gilt eine Ausnahmeregelung.

Weitere Änderungen am E-Visum

Eine weitere Änderung, die für beide Arten von E-Visa gilt, ist die Möglichkeit, an zwei weiteren Flughäfen in das Land einzureisen. Dabei handelt es sich um Bhubaneswar und Port Blair. Damit stehen nun insgesamt 28 Flughäfen zur Verfügung, an denen in das Land eingereist werden kann. Darüber hinaus ist es für ausländische Reisende möglich, für Hochzeitsreisen ein normales eTourist-Visum zu beantragen. Das separate Visum dafür wurde abgeschafft.

Reisende, die während der Reise krank werden, müssen ihr Visum nicht mehr in ein eMedical-Visum umwandeln lassen, um behandelt zu werden. Es ist möglich, sich mit dem eTourist-Visum medizinisch behandeln zu lassen, allerdings muss es sich hierbei um einen Notfall handeln.

E-Visum für Indien beantragen

Das E-Visum ist für alle Deutschen und Österreicher, die nach Indien reisen möchten, obligatorisch. Dies gilt sowohl für Touristen als auch für Geschäftsreisende. Kinder und Babys müssen ein eigenes E-Visum besitzen, auch wenn sie in den Reisepass der Eltern eingetragen sind.

Um das E-Visum zu beantragen, benötigen Sie einen Pass, der noch mindestens sechs Monate nach Ankunft in Indien gültig ist. Außerdem müssen ein klarer Scan oder ein Foto des Passes und ein aktuelles Lichtbild verfügbar sein. Darüber hinaus müssen Geschäftsreisende ihre Visitenkarte vorlegen können. Reisende müssen alle Dokumente ausdrucken und dem Reisepass beilegen und man kann nur an bestimmten Flughäfen in das Land einreisen.

Sie können rund um die Uhr, sieben Tage die Woche auf unserer Website ein eTourist-, eMedical- oder eBusiness-Visum beantragen. Die Antragstellung dauert ca. 15 Minuten und kostet 59,95 € pro Person. In der Regel erhalten Sie das Visum innerhalb von zwei Tagen, höchstens aber nach vier Arbeitstagen.

Eilantrag

Wer dringend ein E-Visum benötigt, kann einen Eilantrag stellen. In 90 Prozent der Fälle werden diese Anträge bereits am nächsten Tag genehmigt. Die indischen Behörden bearbeiten die Anträge immer noch von Hand, sodass keine Garantie für die Lieferzeiten übernommen werden kann.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Indien ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Indien.

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