Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 11.03.2024 | ±3 Minuten Lesezeit

Die US-Ausländerbehörden haben entschieden, die Gebühren für eine große Anzahl von Visa ab dem 1. April 2024 zu erhöhen. Dabei handelt es sich um Visa für einen befristeten Aufenthalt in den USA, darunter Visa für Familienangehörige und Verlobte von US-Staatsbürgern, sowie verschiedene Arbeitsvisa. Die Kosten für das Touristenvisum und das ESTA bleiben unverändert.

Erhöhung der Visakosten schon seit einiger Zeit geplant

Die US-Ausländerbehörden (U.S. Citizenship and Immigration Services, USCIS) kämpfen bereits seit Jahren mit einem Personalmangel und fehlenden finanziellen Mitteln. Da während der Coronapandemie Kürzungen vorgenommen wurden, werden die Ausländerbehörden zudem mit einer hohen Arbeitsbelastung konfrontiert, die die Qualität ihrer Arbeit beeinträchtigen könnte. Diese Herausforderungen führten dazu, dass USCIS die Gebühren für einige Visa erhöhen muss. Die Preiserhöhungen sollten ursprünglich Ende 2023 bereits stattfinden, sie haben sich aber um mehrere Monate verzögert. Jetzt sieht es so aus, als würden die erhöhten Preise ab dem 1. April 2024 in Kraft treten.

Preiserhöhungen für Familien- und Arbeitsvisa

Die Preiserhöhungen betreffen hauptsächlich Antragstellende verschiedener Familien- und Arbeitsvisa. Sowohl die Kosten für das Visum für Verlobte als auch für das Visum für Ehegatten/-innen von US-Staatsangehörigen werden um 140 USD erhöht. Für einige Arbeitsvisa wurden sogar noch drastischere Preiserhöhungen angekündigt. Die Kosten für das häufig beantragte H-1B-Visum werden beispielsweise von 460 auf 780 USD erhöht. Dieses Visum wird von US-Arbeitgebern verwendet, um Arbeitskräfte aus dem Ausland anzustellen. Auch die Kosten für andere arbeitsbezogene Visa, wie das L-, P- und O-Visum, werden erheblich erhöht.

Im Allgemeinen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die oben genannten Arbeitsvisa. Für Arbeitgeber wird es also teurer, Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben. Beim H-1B-Visum werden nicht nur die Gebühren erhöht, sondern auch das Auslosungsverfahren für Antragstellende wird geändert. Es stellte sich nämlich heraus, dass Arbeitnehmer die Wahrscheinlichkeit, um für dieses Visum ausgelost zu werden, erhöhen konnten, indem sie sich mehrmals anmeldeten. Die Änderung im Auslosungsverfahren soll dazu führen, dass Antragstellende gleichere Chancen haben, ausgelost zu werden.

Aufruhr in der Musikindustrie

Das P- und O-Visum, beide Arbeitsvisa, werden häufig von Interpreten/-innen benutzt, die in den USA auftreten möchten. Diese zwei Visumtypen gehören zu den Visa, die von den stärksten Preiserhöhungen betroffen sind. Die Kosten für die Beantragung eines P-Visums werden von 460 auf 1.015 USD steigen. Das O-Visum, das bisher auch 460 USD kostete, wird ab dem 1. April 1.055 USD kosten. Diese Preiserhöhungen erregen besonderes Aufsehen in der Musikszene, da Interpreten/-innen und Fans befürchten, dass Festival- und Konzertveranstalter in den USA hierdurch weniger ausländische Interpreten/-innen einladen werden. Durch die Erhöhung der Visapreise werden auch die Kosten einer Tournee in den USA in die Höhe getrieben, was vorher schon ein kostspieliges Unterfangen war.

Andererseits besteht aber auch Erleichterung, da ein früherer Vorschlag für eine noch stärkere Preiserhöhung nicht durchgeführt wird. Die US-Ausländerbehörden hatten nämlich zuvor angekündigt, die Gebühren für das P- und O-Visum auf 1.615 bzw. 1.655 USD zu erhöhen. Obwohl die Preise erheblich erhöht wurden, sind die Preiserhöhungen also weniger drastisch als ursprünglich geplant.

Keine Preiserhöhungen für das Besuchervisum und ESTA

Die Kosten für das B-1 oder B-2 Touristen- oder Geschäftsvisum bleiben unverändert. Das gilt auch für das ESTA USA, das für Urlaubs- und Geschäftsreisen in die USA geeignet ist. Dadurch bleibt das ESTA weiterhin die kostengünstigste Option für Reisende, die höchstens 90 Tage in den USA bleiben und nicht für einen US-amerikanischen Arbeitgeber arbeiten möchten. Das ESTA ist zwei Jahre gültig und kann von Reisenden aus einer begrenzten Anzahl von Ländern beantragt werden. Für die Beantragung und Nutzung eines ESTA gelten allerdings einige Voraussetzungen. Reisende, die diese Einreisebestimmungen erfüllen, können das ESTA USA einfach online beantragen.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,03 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.