Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 14.01.2022 | ±6 Minuten Lesezeit

Ein ESTA-Antrag wird in den meisten Fällen innerhalb von drei Tagen, oft sogar noch am selben Tag, genehmigt. Manchmal wird ein ESTA jedoch abgelehnt. In diesem Artikel erfahren Sie sieben Gründe, wodurch ein ESTA-Antrag abgelehnt werden kann.

Den Grund für eine Ablehnung zu finden, ist oft schwierig

Auch wenn die meisten ESTA-Anträge ohne Probleme genehmigt werden, so kommt es auch vor, dass die amerikanische Ausländerbehörde einen Antrag ablehnt. Es ist meistens sehr schwierig, den genauen Grund für die Ablehnung herauszufinden. Die amerikanische Ausländerbehörde, US Customs and Border Protection, nennt nämlich niemals einen Grund für die Ablehnung eines Antrages. Der Antragsteller/-in erhält lediglich die Nachricht, dass der Antrag abgelehnt wurde.

Hier nennen wir sieben mögliche Gründe, aus denen ein ESTA-Antrag abgelehnt werden kann, sodass Sie gut vorbereitet sind, wenn Sie in der Zukunft ein ESTA für Ihre Reise in die USA beantragen.

1: Sie haben eine der Sicherheitsfragen mit “Ja” beantwortet

Im ESTA-Formular werden neben allgemeinen Fragen über den/die Antragssteller/-in auch einige sogenannte Sicherheitsfragen gestellt. Mithilfe dieser neun Fragen soll verhindert werden, dass unerwünschte Personen in die USA einreisen. Unter anderem wird gefragt, ob der Reisende jemals wegen einer Straftat verurteilt worden ist. Damit das ESTA genehmigt wird, müssen alle neun Fragen wahrheitsgemäß mit “Nein” beantwortet werden. Wenn auch nur eine Frage mit "Ja" beantwortet wird, wird das ESTA automatisch abgelehnt, auch wenn dies ein Versehen war.

Wenn Sie eine Sicherheitsfrage (versehentlich) mit “Ja” beantwortet haben, hat es in der Regel wenig Sinn, einen neuen Antrag zu stellen. Der neue ESTA-Antrag wird mit großer Wahrscheinlichkeit wieder abgelehnt, auch wenn Sie diesmal alle Sicherheitsfragen mit “Nein” beantworten. Die amerikanische Ausländerbehörde ist in dieser Hinsicht sehr streng.

2: Sie haben Ihre zweite Staatsangehörigkeit nicht angegeben

Im ESTA Formular muss der/die Antragssteller/-in angeben, ob er oder sie eine zweite Staatsbürgerschaft hat, oder diese jemals gehabt hat. Vor allem Letzteres verursacht oft Problemen. Es kommt gelegentlich vor, dass Reisende nicht wissen, dass sie eine zweite Staatsbürgerschaft haben. Jedes Land hat in dieser Hinsicht unterschiedliche Regeln. In China verliert man z. B. immer die chinesische Staatsbürgerschaft, wenn man die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes beantragt. Andererseits kann man die griechische oder marokkanische Staatsbürgerschaft rechtlich gesehen überhaupt nicht verlieren, selbst dann nicht, wenn man die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erhält.

Es ist wichtig zu wissen, welche Regeln für Sie gelten. Falls Sie eine zweite Staatsbürgerschaft haben, ohne dies im ESTA-Formular anzugeben, dann wird Ihr ESTA in der Regel abgelehnt.

3: Sie stellen den Antrag mit einem ungültigen Reisepass

Der Reisepass, mit dem Sie das ESTA beantragen, muss gültig sein. Haben Sie Ihren Reisepass in der Vergangenheit einmal verloren? Falls Sie einen Reisepass als vermisst angegeben haben, wird dieser offiziell ungültig, selbst wenn Sie noch keinen neuen Pass beantragt haben. Dies geschieht mithilfe einer elektronischen Warnmeldung, die für Einwanderungssysteme weltweit sichtbar ist. Wenn Sie später Ihren Reisepass wiederfinden und versuchen, mit diesem ein ESTA zu beantragen, wird der Antrag abgelehnt. Bitte vergewissern Sie sich im Voraus, dass Sie Ihren Antrag mit einem gültigen Pass einreichen.

4: Sie haben Ihre Reisepassdaten falsch übertragen

Es ist äußerst wichtig, dass Sie bei der Einreichung eines ESTA-Antrags Ihre Passdaten korrekt eingeben. Ein ESTA-Antrag kann abgelehnt werden, wenn beim Ausfüllen der Passdaten ein noch so kleiner Fehler gemacht wird. Es ist auch möglich, dass das ESTA zwar genehmigt wurde, aber nicht verwendet werden kann, weil es nicht korrekt mit Ihrem Reisepass verknüpft wurde. Wenn Sie feststellen, dass Sie bei der Eingabe der Passdaten tatsächlich einen Fehler gemacht haben, dann können Sie versuchen, einen neuen Antrag mit den richtigen Daten zu stellen. Im Gegensatz zu anderen Fehlern, wie z. B. der falschen Beantwortung einer Sicherheitsfrage, wird ein zweiter Antrag, mit korrigierten Passangaben, oft genehmigt.

5: Die amerikanische Ausländerbehörde vermutet, dass Sie das Land nicht mehr verlassen werden

Ein ESTA ist zwei Jahre lang gültig, wobei man sich mit einem ESTA maximal 90 Tage in den USA aufhalten darf. Es kommt jedoch vor, dass Personen nach Ablauf der ESTA-Gültigkeitsdauer nicht mehr zurückreisen, also illegal in den USA verbleiben, etwa aus wirtschaftlichen Gründen. Dies kreiert zahlreiche Probleme für die amerikanischen Behörden. Deswegen wird ein ESTA-Antrag abgelehnt, wenn der Verdacht besteht, dass eine Person das Land nach Ablauf der 90 Tage nicht verlassen wird. Reisende, die angeben, arbeitslos zu sein, sind einem größeren Risiko der Ablehnung ausgesetzt.

6: Ihre persönlichen Informationen tauchen zufälligerweise in der Datenbank der amerikanischen Sicherheitsdienste auf

Die Sicherheitsfragen im ESTA-Formular beziehen sich u. a. auf eine mögliche kriminelle Vergangenheit. Nur wenn Sie alle diese Fragen mit "Nein" beantworten, können Sie ein ESTA beantragen. Es ist jedoch möglich, dass Ihr Nachname, Ihre angegebene Kontaktperson oder Ihre Adresse zufälligerweise in einem der Datenbanken der US-Sicherheitsbehörden vorkommen. Wenn z. B. jemand mit demselben Nachnamen schon einmal wegen einer Straftat verurteilt wurde, kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass auch Ihr Name markiert wird. Es könnte aber auch sein, dass von Ihrer Adresse aus einmal ein Verbrechen begangen wurde. In solchen Fällen wird der ESTA-Antrag abgelehnt.

7: Sie haben problematische Berichte auf Social-Media veröffentlicht

Im ESTA-Formular wird jeder Reisende gebeten, alle Social-Media-Profile anzugeben, die er oder sie in den letzten fünf Jahren genutzt hat. Wenn die US-Einwanderungsbehörde feststellt, dass es auf einem oder mehreren Profilen problematische Beiträge gibt, kann dies zu Problemen mit dem ESTA-Antrag führen. Dazu könnten Nachrichten gehören, die den Terrorismus oder andere Verbrechen verherrlichen. Stellt die US-Einwanderungsbehörde aufgrund dieser Meldungen fest, dass der Reisende ein Risiko darstellt, wird der ESTA-Antrag abgelehnt.

Abgewiesen ohne klaren Grund

Die amerikanische Ausländerbehörde behält sich das Recht vor, einen ESTA-Antrag ohne die Angabe von Gründen abzulehnen. Es ist möglich, dass Sie alle Regeln befolgt haben und Ihr Antrag trotzdem abgelehnt wird. Dagegen können Sie leider nur wenig tun. Es ist immer möglich, einen neuen Antrag zu stellen, aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr klein, dass dieser akzeptiert wird.

Es ist sogar möglich, dass ein ESTA-Antrag zunächst genehmigt, später aber zurückgezogen wird. In manchen Fällen erfahren Reisende dies erst am Flughafen, was große Probleme mit sich führen kann. Sie können zwar wenig dagegen tun, aber Sie können zumindest den Schaden begrenzen, indem Sie vor der Abreise auf der Website der US-Ausländerbehörde nachsehen, ob Ihr ESTA noch gültig ist. Der aktuelle Status eines genehmigten ESTA kann jederzeit online abgefragt werden, sodass Überraschungen am Flughafen vermieden werden.

Was kann ich tun, wenn mein ESTA abgelehnt wurde?

Sie können gegen die Entscheidung der amerikanischen Ausländerbehörde, Ihren ESTA-Antrag abzulehnen, keinen Einspruch einlegen. Dies wird in der Einverständniserklärung auf dem ESTA-Formular angegeben. Die Einreichung eines neuen Antrags ist in der Regel sinnlos, denn wenn ein ESTA bereits abgelehnt wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass auch künftige Anträge abgelehnt werden, selbst wenn alle Angaben korrekt sind.

Auch wenn Ihr ESTA-Antrag abgelehnt wurde, können Sie trotzdem ein Visum für die Einreise in die USA beantragen. Die Beantragung eines Visums dauert jedoch länger und ist teurer als die Beantragung eines ESTA, u. a. dadurch, dass Sie das amerikanische Konsulat für ein Interview besuchen müssen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das ESTA für die USA ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das ESTA für die USA.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,76 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.