Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 30.01.2018 | ±2 Minuten Lesezeit

Reisende, die in der Vergangenheit im Iran oder Irak gewesen sind, können nicht immer ein ESTA beantragen - dies gilt weiterhin auch für Reisen nach Syrien, Libyen, Somalia, dem Sudan oder dem Jemen, die nach dem 1. März 2011 stattfanden. Auch Reisende, die im Besitz eines vom Iran oder vom Irak oder einem der oben genannten Länder ausgestellten Reisepasses sind, haben keinen automatischen Anspruch auf ein ESTA für die USA.

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Besuch im Iran oder Irak nach dem 1. März 2011

Haben Sie vor 2011 den Iran oder Irak besucht, sind aber nicht im Besitz eines Reisepasses dieser Länder? Dann können Sie einfach ein ESTA beantragen. Nur wenn Sie nach dem 1. März jenes Jahres im Iran oder im Irak waren, haben Sie keinen Anspruch mehr auf ein ESTA. Dasselbe gilt, wenn Sie in Syrien, im Sudan, im Jemen, in Libyen oder in Somalia waren.

Sie besitzen (besaßen) einen iranischen oder irakischen Pass

Besitzen Sie einen Pass, der vom Iran oder vom Irak ausgestellt wurde? Dann haben Sie keinen Anspruch auf ein ESTA, um in die USA zu reisen. Dies gilt auch für Reisepässe, die von Syrien, dem Sudan, dem Jemen, Libyen oder Somalia ausgestellt wurden. Auch wenn Sie derzeit einen Pass aus einem Land besitzen, das Teil des Visa Waiver-Programms (einschließlich Österreich und Deutschland) ist, können Sie kein ESTA beantragen, wenn Sie zusätzlich noch einen Pass aus einem dieser Länder haben. Der gleiche Ausschluss für die Beantragung eines ESTA gilt auch für den Fall, dass Sie in der Vergangenheit vom Iran, dem Irak oder einem der anderen in diesem Artikel genannten Länder einen Reisepass ausgestellt bekommen hatten.

Wie reisen Sie dann in die USA?

Wenn Sie aufgrund Ihrer früheren Reisen nach Iran oder Irak keinen Anspruch auf das ESTA haben, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie nicht mehr in die USA reisen dürfen. Es heißt jedoch, dass Sie sich die korrekte Reisegenehmigung auf anderen Wegen besorgen müssen. In diesem Fall können Sie das US-amerikanische Konsulat besuchen, wo Sie ein sogenanntes Nicht-Einwanderungsvisum beantragen können. Dies erfordert in der Regel eine ausführliche Erläuterung Ihres Reiseverlaufs im Iran oder im Irak.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das ESTA für die USA ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das ESTA für die USA.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 29,79 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.