Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 05.06.2018 | ±4 Minuten Lesezeit

Wer Urlaub oder ein Städtetrip in den USA machen möchte, benötigt dazu ein ESTA. Dies trifft auch auf deutsche und österreichische Reisende zu.

Das ESTA ist kein vollwertiges Visum, sondern eine Art digitale Reisegenehmigung, mit der die US-amerikanischen Behörden bestätigen, dass der Reisende das Land betreten darf. Eine solche Genehmigung ist nicht nur dann erforderlich, wenn Sie sich länger in den Vereinigten Staaten aufhalten möchten, sondern auch für Urlaubsreisen. Bei der Beantragung des ESTA wird der Antragsteller gebeten, die persönlichen Daten einer Kontaktperson / eines Ansprechpartners und einer ersten Unterkunft anzugeben. Wir haben dazu viele Fragen erhalten.

Die Notwendigkeit eines ESTA

Jeder, der in die USA reisen möchte und aus Deutschland oder Österreich kommt, muss ein gültiges Visum oder ESTA besitzen. Obwohl das ESTA kein Visum ist, ist es eine Genehmigung der US-Behörde zur Einreise in das Land.

In vielen Fällen reicht das ESTA daher aus, um in die USA reisen zu dürfen. Die US-Regierung kontrolliert scharf - Sie werden mehrmals nach der Reisegenehmigung gefragt werden, und zwar nicht nur in den Vereinigten Staaten bei der Ankunft am Flughafen, sondern auch vor dem Abflug. Wenn Sie also in Deutschland oder Österreich in das Flugzeug einsteigen wollen, werden Sie bereits aufgefordert, ein gültiges ESTA vorzuzeigen. Fluggesellschaften sind verpflichtet danach zu fragen, denn wenn der Reisende keine gültige Reisegenehmigung vorweisen kann, wird ihm der Zugang zum Flug verweigert. Es ist nämlich verboten, Reisende zu befördern, die nicht im Besitz der Reisegenehmigung sind.

Wenn die Fluggesellschaft Reisende befördert, ohne vorher das ESTA zu überprüfen, können dafür hohe Geldstrafen verhängt werden. Deshalb ist es wichtig, die Reisegenehmigung so gut und pünktlich wie möglich zu arrangieren. (Minderjährige) Kinder müssen auch über einen eigenen gültigen Reisepass und eine eigene digitale Reisegenehmigung verfügen.

Urlaub in den USAGrand Canyon, USA. Ein beliebter Urlaubsort in den Vereinigten Staaten.

Das ESTA ist kein Visum

Früher brauchte man für alle Reisen in die USA ein Visum, was nur beim amerikanischen Konsulat erhältlich war. Um die Reise in die Vereinigten Staaten attraktiver zu gestalten, wurde der Prozess vor einigen Jahren vereinfacht, und es ist nun möglich, einen digitalen Antrag zu stellen. Technisch gesehen ist das ESTA kein Visum, sondern eine digitale Reisegenehmigung. Dies ist ausreichend für Reisende, die für touristische Zwecke ins Land kommen wollen. Reisende, die in den USA arbeiten möchten, müssen beim amerikanischen Konsulat weiterhin ein entsprechendes Visum beantragen.

Beantragung des ESTA

Bei der Beantragung des ESTA werden verschiedene Informationen verlangt. Es ist möglich, das ESTA für mehrere Personen gleichzeitig zu beantragen. Es ist wichtig, alle Daten korrekt einzugeben, insbesondere die Passdaten. Im Antrag muss das Ankunftsdatum angegeben werden, ob es sich um einen Eilantrag handelt, und ob der Antragsteller für Transit in die USA reist.

ESTA beantragen

Ansprechpartner/Kontaktperson für das ESTA angeben

Einige Teile des Antrags müssen komplett ausgefüllt werden. Die Felder "Wohnort" und "Ansprechpartner / Kontaktperson" müssen nicht unbedingt ausgefüllt werden, dennoch gibt es hierzu viele Fragen. Stellen Sie sich vor: man ist im Urlaub in den Vereinigten Staaten unterwegs, und reist zwei Wochen lang zum Sightseeing durch verschiedene Städte. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass es keinen Ansprechpartner gibt.

Die Kontaktperson muss immer amerikanischer Staatsbürger sein. Es kann sich hier beispielsweise um ein Freund, eine Verwandte oder einen Kollegen handeln. Wenn Sie (noch) keinen Ansprechpartner haben, ist das kein Problem. Geben Sie dann die Angaben zum ersten Wohnort ein, z. B. das Hotel, in dem Sie die erste Nacht verbringen werden. Ansonsten kann auch "UNKNOWN" (unbekannt) eingetragen werden, der Antrag wird in der Regel trotzdem genehmigt.

Erster Aufenthaltsort

Es ist jedoch wichtig, einen ersten Aufenthaltsort anzugeben. Indem der amerikanischen Regierung gezeigt wird, dass die Reise bereits vorbereitet ist und für den ersten Reisetag eine Unterkunft organisiert ist, besteht eine größere Wahrscheinlichkeit, dass das ESTA ohne Probleme erteilt wird. Dies bedeutet nicht, dass der Antrag unbedingt abgelehnt wird, wenn man noch keine Unterkunft arrangiert hat. Wenn Sie bereits eine erste Unterkunft in den USA haben, können Sie dies aber auf jeden Fall angeben.

Sie haben noch keinen ersten Aufenthaltsort? Dann lassen Sie die Felder leer.

ESTA-Kontaktperson für den Notfall

Schließlich muss noch ein Notfallkontakt angegeben werden. Dieses Feld kann nicht leer gelassen werden, was bedeutet, dass Sie auf jeden Fall eine Kontaktperson angeben müssen. Das muss jedoch nicht unbedingt eine Person in den USA sein. Sie müssen sich mit der Notfallkontaktperson in Verbindung setzen können, wenn einem der Reisenden etwas zustößt. Es ist dabei gleichgültig, ob die Kontaktperson in den USA lebt oder nicht. Sie dürfen eine Person außerhalb Amerikas angeben, z. B. einen Freund, ein Familienmitglied oder einen Kollegen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das ESTA für die USA ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das ESTA für die USA.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,76 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.