Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 28.07.2020 | ±4 Minuten Lesezeit

Die US-amerikanischen Behörden sind sehr streng in Bezug auf die Mitnahme von Medikamenten. Bestimmte Medikamente dürfen nur mit einer extra Erklärung in das Land eingeführt werden. Darüber hinaus muss für einen Flug in die USA ein ESTA oder Visum beantragt werden. Lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Medikamente auf Ihre Reise in die USA mitnehmen.

Grundregel: Nehmen Sie nur die während Ihrer Reise benötigten Medikamente mit

Die US-amerikanische Grenzschutzbehörde rät Reisenden, nur die während der Reise benötigten Medikamente mitzunehmen, nicht mehr und nicht weniger. Reisende dürfen nur die Menge mitbringen, die sie persönlich benötigen. Arzneimittel müssen in ihrer Originalverpackung mit einem Etikett transportiert werden, sodass sofort ersichtlich ist, um welches Arzneimittel es sich handelt.

Rezeptpflichtige Medikamente

Für rezeptpflichtige Medikamente, die Sie mitnehmen, müssen Sie ein englischsprachiges Attest / Medikamentenliste, die von einem Arzt ausgestellt, gestempelt und unterschrieben ist, vorlegen können (auch wenn in der Praxis kaum darum gefragt wird, sind Sie verpflichtet dieses dabei zu haben). Einen Vordruck für solch ein englischsprachiges Attest finden Sie z. B. beim ÖAMTC (österreichischer Automobilclub). Wenn Sie auf dieser Website nach „Ärztliches Attest Mitnahme Medikamente" suchen, finden Sie das entsprechende Formular sofort. Das Attest müssen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt ausfüllen, stempeln und unterschreiben lassen. Viele in Deutschland, Österreich oder der Schweiz verschreibungspflichtige Medikamente sind in den USA rezeptfrei erhältlich, aber da nicht von vorneherein klar ist, welche das sind, ist sehr empfehlenswert, alle Ihnen vorgeschriebenen Medikamente auf dieser Liste aufführen zu lassen.

Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen

Jedoch reicht auch dieses Formular noch nicht aus, wenn Sie Medikamente auf Ihre Reise in die USA mitnehmen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Für diese Medikamente muss nämlich der vorschreibende Arzt eine Bestätigung schreiben, die von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden muss. Die Bescheinigung ist formfrei, aber ein Muster einer solchen Bescheinigung können Sie z. B. von der Website des deutschen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte herunterladen. Suchen Sie dafür auf der Website vom BfArM nach „Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen" für die jeweils aktuelle Fassung des Musters. In Deutschland sind die obersten Landesgesundheitsbehörden, die diese Bescheinigung bestätigen dürfen bzw. müssen:

  • in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein die Gesundheitsämter,
  • in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Turmstraße 21/ Haus A, 10559 Berlin,
  • in Brandenburg das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit, Dezernat G 3 Apotheken Arzneimittel Medizinprodukte, Wünsdorfer Platz 3, 15806 Zossen,
  • in Bremen die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Referat 44, Pharmazie,
  • in Hamburg das Fachamt bzw. Dezernat Gesundheit bei dem Bezirksamt, in dessen Bereich der jeweilige Arzt seine Tätigkeit ausübt,
  • in Niedersachsen die Gemeinden und Landkreise,
  • in Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte (untere Gesundheitsbehörde),
  • in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt Sachsen‐Anhalt, Ernst‐Kamiet‐Straße 2, 06112 Halle (Saale),
  • und in Thüringen das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Dezernat 24‐Pharmazie, Tennstedter Straße 8/9, 99947 Bad Langensalza.

Beachten Sie jedoch, dass es einige Wochen dauern kann, bis Sie das ärztliche Attest zurückerhalten, wenn Sie es per Post zusenden müssen. Bitten Sie Ihren vorschreibenden Arzt daher zeitgerecht vor der Abreise um die Erklärung, sodass diese rechtzeitig vom Amt bestätigt werden kann. Detaillierte Informationen zur Mitnahme von Medikamenten und der Beglaubigung durch die Gesundheitsbehörden finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Ganz wichtig ist, dass Sie - außer dem (bei Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, beglaubigten) Attest des Arztes, die Medikamente selbst in der Originalverpackung mitnehmen, sodass der/die Zollbeamte/-in den Markennamen des Medikaments, den Wirkstoff und die Anzahl der Dosen einfach feststellen kann.

Ihr Antrag für das für die Reise in die USA verpflichtete ESTA wird normalerweise viel schneller bearbeitet als ein durch die zuständige Sanitätsbehörde beglaubigtes Rezept für ein Medikament, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Wenn Sie ein Medikament auf die Reise mitnehmen müssen, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, beginnen Sie dann damit, das für dieses Medikament benötigte Attest vom Arzt einzuholen und das beglaubigen zu lassen - und beantragen Sie das ESTA spätestens 72 Stunden vor der geplanten Abreise.

Wenden Sie sich an die US-Botschaft oder das US-Konsulat, wenn unklar ist, ob Ihr Medikament nach Amerika mitgenommen werden darf und ob Sie hierfür ein ärztliches Attest in englischer Sprache benötigen..

Europäischer Notfallausweis

Außerdem ist ratsam, einen Europäischen Notfallausweis mit auf die Reise zu nehmen. Dieser Ausweis beschreibt unter anderem, welche Medikamente Sie einnehmen, auf welche Medikamente Sie überempfindlich sind oder allergisch reagieren und wer im Notfall gewarnt werden kann. Dieser Pass kann sich als nützlich erweisen, wenn Sie Ihre Medikamente verlieren oder wenn Sie auf Reisen in Amerika Beschwerden haben und einen Arzt aufsuchen müssen. Der Notfallausweis ist bei den meisten Allgemeinärzten und Apotheken erhältlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Europäische Notfallausweis kein offizielles Reisedokument ist und nichts mit den oben genannten Verpflichtungen für die englischsprachigen Atteste für rezeptpflichtige Medikamente zu tun hat.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das ESTA für die USA ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das ESTA für die USA.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumAntrag.de arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,34 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.