Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 17.12.2021 | ±3 Minuten Lesezeit

Die Beantragung eines Visums USA wird vorübergehend einfacher. Die amerikanischen Behörden haben die Regeln für die Beantragung von Nicht-Einwanderungsvisa vorübergehend geändert, um den durch Corona verursachten Rückstand aufzuholen.

Großer Rückstand wegen Covid-19

Aufgrund des weltweiten Coronaausbruchs haben die US-Behörden am 20. März 2020 beschlossen, alle regulären Visadienstleistungen in Botschaften und Konsulaten vorübergehend einzustellen. Ab dem 15. Juli 2020 dürfen Botschaften und Konsulate wieder Visadienstleistungen anbieten. Es kam aufgrund des Coronavirus dabei jedoch zu erheblichen Verzögerungen. Wegen regionalen Lockdowns waren die Reisende beispielsweise nicht in der Lage zur Botschaft oder zum Konsulat zu kommen. Aufgrund der Coronavorschriften durften sich außerdem viel weniger Personen gleichzeitig in einem Gebäude aufhalten, was dazu führte, dass Termine verschoben werden mussten.

Infolge dieser Umstände gibt es einen großen Rückstand bei der Bearbeitung der Visumanträge. Die Reisende müssen oft monatelang warten, bis sie an der Reihe sind.

Interview vorübergehend nicht mehr obligatorisch

Zur Lösung dieses Problems haben die amerikanischen Behörden beschlossen, dass das Interview in der Botschaft oder im Konsulat nicht mehr obligatorisch ist. Normalerweise ist für jeden Visumantrag ein persönliches Gespräch erforderlich. Während dieses Gespräches stellt ein/e Botschaftsmitarbeiter/-in fest, ob der Visumantrag glaubwürdig ist. Wenn nicht, wird der Antrag abgelehnt. Der/Die Bewerber/-in hat während des Gesprächs auch die Möglichkeit, Fehler zu korrigieren oder bestimmte Felder des Antragsformulars zu erläutern.

Diese Interviews sind zum großen Teil für die langen Wartezeiten verantwortlich, weshalb die US-Behörden in diesem Bereich nach einer Lösung für den Rückstand suchen. Jetzt können die Botschaftsmitarbeiter/-innen selbst entscheiden, ob ein Interview notwendig ist. Die Änderung gilt seit dem 13. Dezember 2021 und wird für 24 Monate angewendet.

Die neue Verordnung gilt nicht für jeden

Die Entscheidung der amerikanischen Behörden, das Interview nicht mehr obligatorisch durchzuführen, betrifft eine bestimmte Gruppe von Antragstellern, nämlich diejenigen, die bereits einmal ein Nicht-Einwanderungsvisum für die USA erhalten haben. Um die neue Regelung in Anspruch nehmen zu können, gelten die folgenden Bedingungen:

  • Der Person muss am oder nach dem 4. August 2019 ein Nicht-Einwanderungsvisum für die USA erteilt worden sein.
  • Die Person beantragt die gleiche Art von Visum.
  • Die persönlichen Umstände der Person haben sich nicht derart geändert, dass sie nicht mehr für das Visum infrage kommt.

Nach Ansicht der US-Behörden hat die neue Regelung mehrere Vorteile. Die Gefahr der Ausbreitung des Coronavirus ist beispielsweise geringer, weil es weniger persönliche Begegnungen gibt. Außerdem werden die Kosten für die Beantragung eines Nicht-Einwanderungsvisums gesenkt, da die Reise zur Botschaft oder zum Konsulat entfällt. Dadurch wird auch die Arbeitsbelastung des Botschaftspersonals erheblich reduziert.

Visum für europäische Reisende in der Regel nicht erforderlich

Deutsche, österreichische und Schweizer Reisende brauchen sich in der Regel, wenn sie in die USA reisen wollen, nicht um ein Visum zu kümmern. Sie können stattdessen ein ESTA beantragen. Das ESTA ist eine Alternative zum Visum und kann viel einfacher beantragt werden. Für einen ESTA Antrag ist zum Beispiel kein Interview erforderlich. Sie können das ESTA online beantragen, wodurch der Antrag viel schneller, in der Regel innerhalb eines Tages, geprüft wird. Nach der Genehmigung wird das ESTA elektronisch mit Ihrem Reisepass verknüpft, sodass Sie keinen Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat vereinbaren müssen. Das ESTA ist zwei Jahre lang gültig und Sie dürfen sich pro Besuch 90 Tage in den USA aufhalten.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das ESTA für die USA ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das ESTA für die USA.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,76 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.