Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 03.12.2021 | ±3 Minuten Lesezeit

Aufgrund der weltweit steigenden Zahl von Infektionen mit der Omikron-Variante des SARS-CoV2-Virus hat Indien die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geändert. Reisende nach Indien müssen nun einige zusätzlichen Bedingungen erfüllen, um in das Land einreisen zu können.

Neue Einreisebestimmungen für Indien

Die neuen Einreisebestimmungen gelten seit dem 1. Dezember. Reisende müssen vor dem Abflug ein negatives PCR-Testergebnis im digitalen Air Suvidha-Portal hochladen. Dieser Test darf bei Ihrer Abreise nicht älter als 72 Stunden sein. Darüber hinaus müssen Reisende jetzt angeben, in welchen Ländern sie sich in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben. Diese Informationen müssen auch im Air Suvidha Portal hochgeladen werden.

Indien hat auch Änderungen an den Quarantänevorschriften und den obligatorischen Coronatests vorgenommen. Bisher konnten vollständig geimpfte Reisende aus sogenannten ‘Category A’-Ländern (wie Deutschland, Österreich und der Schweiz) ohne Quarantäne nach Indien reisen. Auch mussten sie sich bei ihrer Ankunft keinem zweiten Coronatest unterziehen. Für einen Großteil dieser ‘Category A’-Länder ist das nicht mehr der Fall.

Bei jedem internationalen Flug werden fünf Prozent aller Reisenden unabhängig von ihrem Herkunftsland nach dem Zufallsprinzip für einen Coronatest ausgewählt. Die Kosten für diese Tests werden von der indischen Regierung übernommen. Reisende aus Ländern, die von der indischen Regierung als ‘Risikoländer’ eingestuft werden, müssen bei ihrer Ankunft in Indien einem PCR-Test unterziehen. Die Kosten für diesen Test sind von dem/der Reisenden selbst zu tragen. Bei einem positiven Testergebnis müssen sie sich einer obligatorischen Quarantäne in einer Einrichtung die von den indischen Behörden für positiv geteste Coronafälle zugelassen ist, unterziehen. Wenn der Test negativ ist, muss der/die Reisende sieben Tage in häuslicher Quarantäne verbringen. Am achten Tag müssen Sie ein dritten Test durchgeführen lassen. Nur wenn das Ergebnis dieses Tests wieder negativ ist, endet die Quarantäne.

Derzeit gelten alle Länder der Europäischen Union und das Vereinigte Königreich als ‘Risikoländer’. Reisende aus diesen Ländern müssen sich daher an die neuen Reisebestimmungen halten, wenn sie nach Indien reisen wollen. Kinder unter fünf Jahren müssen sich keinem PCR-Test unterziehen.

E-Visum Indien für einige Länder noch nicht verfügbar

Obwohl Indien seit der Öffnung seiner Grenzen für internationale Reisende viele Änderungen an seinen Visabestimmungen durchgeführt hat, ist es für Reisende aus einigen Ländern noch immer nicht möglich, online ein Visum Indien zu beantragen. Das gilt unter anderem für Reisende, die Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, Kanadas und Chinas sind. Diese Länder hatten wegen Corona strenge Vorschriften für Reisende aus Indien eingeführt. Daraufhin schloss Indien sie vom E-Visum-Portal aus. Obwohl verschiedene Länder, wie z. B. das Vereinigte Königreich, inzwischen Erleichterungen für indische Reisende eingeführt haben, weigert sich Indien vorerst, das E-Visum-Portal wieder zur Verfügung zu stellen. Es ist noch unklar, ob und wann Reisende aus diesen Ländern wieder ein E-visum für Indien beantragen können.

Wiederzulassung von kommerziellen Flüge verschoben

Die indische Regierung hatte angekündigt, alle internationalen kommerziellen Flüge ab dem 15. Dezember 2021 wieder zuzulassen. Derzeit können nur Reisende aus bestimmten Ländern nach Indien reisen. Diese Länder, darunter auch Deutschland, haben ein sogenanntes ‘Travel Bubble’-Abkommen mit Indien geschlossen. Ab dem 15. Dezember hätten alle Länder wieder kommerzielle Flüge nach Indien unternehmen können sollen. Dieser Plan sollte schrittweise umgesetzt werden.

Aufgrund der Omikron-Variante des Coronavirus wurde das jedoch verschoben. Die indischen Behörden wollen zunächst abwarten, welche Auswirkungen die neue Virusvariante hat, bevor sie eine Entscheidung treffen. Die ‘Travel-Bubble’-Abkommen bleiben in Kraft. Reisende aus diesen Ländern können weiterhin nach Indien reisen. Sie müssen jedoch die neuen Coronamaßnahmen (usw.) berücksichtigen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Indien ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Indien.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Indien. VisumAntrag.de arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (25,63 USD pro Visum, über indianvisaonline.gov.in), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 25,63 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 36,00 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Indien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.