Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 21.01.2022 | ±3 Minuten Lesezeit

Die Behörden in Indien haben die Einreisebedingungen für ausländische Reisende aufgrund der Omikron-Variante des Coronavirus verschärft. Kommerzielle Flüge in das Land bleiben weiterhin verboten.

Quarantänepflicht

Alle Reisenden nach Indien müssen sich höchstens 72 Stunden vor der Abreise einem Coronatest unterziehen. Die indischen Behörden haben mehrere europäische Länder als “Risikoländer” eingestuft. Dies gilt u. a. für alle Länder der EU und dem Vereinigten Königreich. Reisende aus diesen Ländern müssen sich nach der Ankunft ein weiteres Mal auf Corona testen lassen und die Kosten des Tests selbst begleichen. Sie dürfen den Flughafen nicht verlassen, bis das Testergebnis vorliegt. Die Behörden in Indien empfehlen es Reisenden, bereits vor der Ankunft einen Test über die Air Suvidha-App zu buchen. Ein PCR-Test kostet ungefähr 500 Rupien (ca. 5,90 EUR). Reisende aus Ländern, die nicht als “Risikoländer” gelistet sind, brauchen sich bei der Ankunft nicht testen zu lassen. Reisende unter 5 Jahren brauchen sich gar nicht testen zu lassen.

Alle Reisenden müssen nach der Einreise für eine Woche in häusliche Quarantäne. Dies gilt auch für vollständig geimpfte und getestete Reisende. Reisende, die nach der Einreise negativ auf Corona getestet wurden, müssen sich am 8. Tag nach der Einreise erneut testen lassen. Genau wie der Impfnachweis und der Coronatest vor der Abreise, muss auch dieses Testergebnis auf der digitalen Air Suvidha-Plattform der indischen Regierung hochgeladen werden. Wenn das Testergebnis negativ ist, darf man die Quarantäne wieder verlassen. Reisende müssen daraufhin sieben Tage lang ihren Gesundheitszustand monitoren.

Reisende aus Risikogebieten, die positiv auf Corona testen, müssen sieben Tage lang in Quarantäne. Dies geschieht in einer durch die Regierung angewiesenen Quarantäneeinrichtung. Reisende aus allen anderen Ländern brauchen sich bei einem positiven Testresultat nicht in staatliche Quarantäne zu begeben.

Die Visumregelungen sind seit dem 15. November unverändert

Die neuen Einreisebeschränkungen haben keinen Einfluss auf das Visum für Indien. In Vorbereitung auf die Grenzöffnung im vergangenen Jahr hatten die indischen Behörden umfangreiche Änderungen in Hinsicht auf das Visum für Indien vorgenommen. Alle vor dem 6. Oktober 2020 ausgestellten Visa wurden für ungültig erklärt. Dies galt sowohl für Online- als auch für Papiervisa. Weiterhin wurde die Gültigkeitsdauer aller Visa erheblich verkürzt. Zuvor war das Visum für Indien 365 Tage lang gültig, mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 oder 180 Tagen. Das Visum konnte für eine unbegrenzte Anzahl von Reisen nach Indien verwendet werden.

Jetzt ist das Visum nur noch für 120 Tage gültig, mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 30 Tagen. Auch das Touristenvisum wurde in ein sogenanntes Single-entry-Visum umgewandelt. Das bedeutet, dass es nur für eine Reise nach Indien verwendet werden kann. Wenn Sie das Land verlassen und zu einem späteren Zeitpunkt zurückkehren möchten, müssen Sie also ein neues Visum beantragen, auch wenn die Gültigkeitsdauer von 120 Tagen noch nicht abgelaufen ist.

Verbot von internationalen Flügen verlängert

Indien hat beschlossen, das Verbot von internationalen, kommerziellen Flügen bis mindestens zum 28. Februar 2022 zu verlängern. Dieses Verbot ist seit dem Anfang der Coronakrise in Kraft. Die Regierung hatte gehofft, das Flugverbot Anfang 2022 aufheben zu können, doch die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus machte dies unmöglich. Nicht alle Länder sind von diesem Verbot betroffen. Manche Länder, darunter Deutschland, haben nämlich ein “Air Bubble”-Abkommen mit Indien geschlossen, was es Reisenden erlaubt, in das Land zu reisen. Deutsche Reisende benötigen allerdings trotzdem noch ein Visum und sollten alle weiteren Coronamaßnahmen in Indien beachten.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Indien ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Indien.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Indien. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (25,63 USD pro Visum, über indianvisaonline.gov.in), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 25,63 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 35,64 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Indien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.