Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 03.10.2023 | ±3 Minuten Lesezeit

Für viele europäische Reisende reicht das ESTA für einen Urlaub oder eine Geschäftsreise in den Vereinigten Staaten aus. Das gilt auch für einen Transit in den USA. Reisende, die die ESTA-Bestimmungen nicht erfüllen, etwa weil sie in den USA für einen US-amerikanischen Auftraggeber arbeiten möchten, müssen ein Visum für die USA beantragen.

In den USA arbeiten

Deutsche, österreichische oder Schweizer Staatsangehörige, die in den USA arbeiten möchten, brauchen dafür ein ESTA oder Visum. Mit einem ESTA sind geschäftliche Aktivitäten in den USA erlaubt, solange man dafür kein Beschäftigungsverhältnis mit einem US-amerikanischen Arbeitgeber eingeht. Falls die Tätigkeiten für einen US-Arbeitgeber ausgeführt werden, ist ein (Arbeits-)Visum erforderlich. Im Folgenden erfahren Sie den Unterschied zwischen beiden Reisegenehmigungen.

Vorübergehend arbeiten in den USA

Wenn Sie vorübergehend in den Vereinigten Staaten für einen Arbeitgeber arbeiten möchten, der nicht in den USA ansässig ist, z. B. für eine Dienstreise, können Sie ein ESTA beantragen. Ein ESTA ist 2 Jahre gültig und gestattet mehrere Aufenthalte von höchstens 90 aufeinanderfolgenden Tagen pro Reise. Das ESTA kann also mehrmals verwendet werden. Diese Reisegenehmigung ist zudem für mehrere Reisezwecke geeignet. Das ESTA kann nicht nur für Geschäftsreisen verwendet werden, sondern auch für einen Urlaub oder Transit in den USA. Ein ESTA ist günstiger als ein Visum und kann zudem ganz einfach online beantragt werden.
ESTA USA beantragen

Wenn Sie einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in den USA planen oder für einen US-amerikanischen Arbeitgeber arbeiten möchten, sollten Sie ein Visum beantragen.

Mehr als 90 Tage in den USA arbeiten

Wenn Sie mehr als 90 Tage in den USA arbeiten möchten, sollten Sie eine Arbeitsgenehmigung oder ein Visum für die Vereinigten Staaten beantragen. Mit einem (Arbeits-)Visum dürfen Sie ein Beschäftigungsverhältnis mit einem US-amerikanischen Arbeitgeber eingehen. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite mit Informationen über unter anderem das Arbeitsvisum für die USA.

Unbefristeter Aufenthalt und Arbeit in den USA

Wenn Sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei einem US-amerikanischen Arbeitgeber antreten oder längerfristig in den USA wohnen und arbeiten möchten, können Sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, auch bekannt als Green Card, beantragen. Mehr hierzu erfahren Sie im Artikel über die Green Card für die USA.

Einfach ein ESTA beantragen

Haben Sie die deutsche, österreichische oder Schweizer Staatsangehörigkeit und möchten Sie für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen in den USA arbeiten? Wenn es sich dabei um eine Dienstreise, bzw. Arbeit für eine Organisation außerhalb der USA, handelt, können Sie einfach mit dem Online-Formular auf dieser Website ein ESTA beantragen. Das ESTA ist nicht nur günstiger als ein (Arbeits-)Visum oder eine Green Card, sondern auch einfacher zu beantragen. Für das Beantragen eines ESTA braucht man beispielsweise keinen Lebenslauf, kein Zeugnis und keine Gesundheitserklärung.

Außerdem muss man für den Antrag eines Arbeitsvisums oder einer Green Card ein Konsulat oder eine Botschaft besuchen, während ein ESTA-Antrag online über diese Website eingereicht werden kann. Das ESTA wird in der Regel innerhalb von 3 Tagen erteilt. Diese durchschnittliche Bearbeitungszeit beginnt, sobald VisumAntrag.de alle Ihre Daten und Dokumente ordnungsgemäß erhalten hat.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das ESTA für die USA ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das ESTA für die USA.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt bearbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 29,92 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.