Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 10.10.2022 | ±4 Minuten Lesezeit

Am 4. August 2022 berichtetet VisumAntrag.de bereits über das neue Anti-Terror-Gesetz und die Listung Kubas als staatlicher Sponsor des Terrorismus. Diese Gesetzesänderung betrifft Reisende, die das ESTA beantragen möchten. In diesem Artikel lesen Sie über die aktuellen Folgen der Gesetzesänderung für Reisende, die Kuba in der Vergangenheit besucht haben.

ESTA nicht verfügbar für Reisende, die am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba gewesen sind

Im Artikel über das ESTA, der Anfang August 2022 auf VisumAntrag.de erschien, wurde berichtet, dass Reisende, die seit dem 12. Januar 2021 in Kuba gewesen sind, ein Visum für die USA benötigen. Das betrifft Reisende mit dem Pass eines Landes im US-amerikanischen Visa Waiver Program. Normalerweise dürfen diese Reisende ohne Visum, aber nicht ohne ESTA, in die USA einreisen. Reisende aus Ländern, die nicht an das Visa Waiver Program angeschlossen sind, müssen ohnehin immer ein Visum beantragen. Fast alle europäischen Länder sind an das Visa Waiver Program angeschlossen. Reisende aus diesen Ländern müssen daher Ihre Reise seit 2009 über einen ESTA-Antrag anmelden. Das ist eine Folge von früheren Anti-Terrormaßnahmen, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 gefällt wurden.

Dürfen Reisende, die vor dem 12. Januar 2021 in Kuba waren, ein ESTA verwenden?

Seit Anfang 2021 bezeichnet die US-Regierung die Regierung Kubas erneut offiziell als staatlicher Sponsor von Terrorismus. Daher sind die Einreisebestimmungen für Personen, die in Kuba gewesen sind und jetzt in die USA reisen möchten, deutlich strenger geworden. Es ist mittlerweile klar geworden, dass manche Reisende, die vor der Einführung der Maßnahme für das ESTA infrage kamen, jetzt ein Visum für die USA benötigen. Das gilt für Reisende, die seit dem 12. Januar 2021 in Kuba gewesen sind. Weder offizielle Regierungsmitteilungen noch private Medienberichte haben bisher Klarheit darüber geschaffen, wie weit in die Vergangenheit diese Maßnahme zurückreicht.

Neue Informationen von der Botschaft

Die US-Botschaft in Paris teilte zuletzt deutlich mit, dass Reisende, die “am oder nach dem 12. Januar 2022” in Kuba gewesen sind, ein Visum benötigen. Weiterhin wird aus dieser offiziellen Mitteilung klar, dass diese Regelung, wie erwartet, nicht nur für französische Staatsangehörige gilt. Sie gilt nämlich für alle Besitzer eines Reisepasses eines der Länder, die an das Visa Waiver Program angeschlossen sind und seit dem genannten Datum in Kuba gewesen sind. Dazu gehören u. a. Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die Informationen auf der Botschaftswebsite wurden zuvor geändert, um Missverstände zu vermeiden. Dennoch werden auch in dieser Mitteilung Reisende, die vor dem 12. Januar in Kuba waren, nicht spezifisch genannt. Das hat zu Unklarheiten geführt, da andere offizielle Quellen gegensätzliche Informationen herausgeben.

Manche Reisende, die vor 2021 in Kuba waren, werden dennoch an der Grenze aufgehalten

Die US-Ausländerbehörden melden, trotz der Mitteilung der Botschaft, dass Reisende, die zuvor in Kuba gewesen sind, “nicht infrage kommen” für ein ESTA. Unter anderem das spanische Außenministerium weist Reisende auch auf diese Informationen der Ausländerbehörden. Zuvor berichteten andere Quellen, dass nur Reisende, die seit 2011 in Kuba gewesen sind, ein Visum für die USA benötigen. Dieses Jahr gilt jedoch nur für Reisende, die in anderen Ländern gewesen sind, die als staatliche Sponsoren von Terrorismus gelistet sind.

Laut der mittlerweile angepassten Informationen der Botschaft des Landes in Frankreich ist das tatsächliche Datum, seitdem Reisende nicht mehr in Kuba gewesen sein dürfen, jedoch der 12. Januar 2021. Die Visumpflicht gilt also nicht für Kuba-Reisen zwischen 2011 und 2021 oder Reisen in den Jahren zuvor. Bisher konnten manche Reisende, die vor Jahren in Kuba gewesen sind, auch nach der Einführung der Maßnahme daher unbesorgt in die Vereinigten Staaten reisen. Es sind jedoch auch mehrere Fälle von Reisenden mit einem ESTA bekannt geworden, denen aufgrund einer Kuba-Reise vor 2021 die Einreise in die USA verwehrt wurde.

Was muss ich tun, wenn ich vor dem 12. Januar 2021 in Kuba gewesen bin und in die USA reisen möchte?

Man darf immer mit einem Visum anstelle eines ESTA einreisen, aber das ist eine teure, zeitraubende und möglicherweise unnötige Alternative. Reisende, die vor dem 12. Januar 2021 in Kuba gewesen sind, können weiterführende Dokumente in Bezug auf frühere Reisen nach Kuba mit in die USA führen. Bei Zweifeln darüber, ob Sie die ESTA-Voraussetzungen erfüllen, ist immer anzuraten, das Konsulat oder die Botschaft der USA zu kontaktieren.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das ESTA für die USA ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das ESTA für die USA.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein ESTA für die USA. VisumAntrag.de arbeitet als Vermittler und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein ESTA beantragen (21 USD pro ESTA, über esta.cbp.dhs.gov), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 21 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 30,21 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein ESTA USA abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.