Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 24.02.2025 | ±3 Minuten Lesezeit

Für eine Reise in bestimmte Regionen Indiens reicht ein Visum allein nicht aus und muss eine zusätzliche Genehmigung beantragt werden. Das betrifft einige geschützte Gebiete in Indien. Im Jahr 2010 wurden einige Regionen von der Liste mit geschützten Gebieten gestrichen. Dabei handelte es sich um Manipur, Mizoram und Nagaland. Dadurch sollte der Tourismus in diesen Gebieten gefördert werden. Im Dezember 2024 wurden erneut strenge Beschränkungen für Reisen in diese Gebiete eingeführt.

Foreigners Protected Areas und Foreigners Restricted Areas

Einige Gebiete in Indien sind als Protected Area oder als Restricted Area bezeichnet. Das bedeutet, dass Reisende eine Genehmigung benötigen, um in diese Gebiete reisen zu dürfen. Es gibt in Indien zwei Arten von Sonderregionen. Die erste Kategorie von geschützten Gebieten (Foreigners Protected Areas) wurde im Jahr 1958 eingeführt. Dazu gehören:

  • Teile von Arunachal Pradesh
  • Teile von Himachal Pradesh
  • Teile von Jammu und Kaschmir
  • Teile von Rajasthan
  • Sikkim (zum Teil Protected Area, zum Teil Restricted Area)
  • Teile von Uttarakhand
  • Seit Dezember 2024: Manipur, Mizoram und Nagaland

Lockerungen für Touristen rückgängig gemacht

Im Jahr 2010 wurden die Einreisebestimmungen für Manipur, Mizoram und Nagaland vom indischen Innenministerium gelockert. Von diesem Zeitpunkt an benötigten ausländische Reisende kein spezielles Permit für diese Regionen mehr. Ein gültiges Visum für Indien war ausreichend. Damit versuchten die indischen Behörden, den Tourismus in den drei Gebieten zu fördern. Im Dezember 2024 wurde diese Entscheidung jedoch rückgängig gemacht. Aufgrund von Sicherheitsbedenken in den drei Regionen wurde die Beantragung eines Protected Area Permit (PAP) wieder verpflichtend. Reisende, die eine der drei Regionen im Nordosten des Landes besuchen möchten, müssen also zusätzlich zum Visum Indien ein PAP beantragen.

Ein Permit für Sonderregionen beantragen

Reisende, die keinen indischen Pass haben, müssen ein Protected Area Permit (PAP) beantragen, um eine geschützte Region in Indien zu besuchen. Inhaber/-innen eines indischen Reisepasses, die nicht in diesen Gebieten ansässig sind, können anstelle des Protected Area Permit ein Inner Line Permit (ILP) beantragen. Diese Genehmigung ist einfacher zu erhalten als ein Protected Area Permit. Es wird empfohlen, Ihre Reise über einen Reiseveranstalter zu buchen, wenn Sie ein Protected Area Permit benötigen. In der Regel sind Gruppenreisen ab zwei Personen erlaubt. Die Genehmigung hat eine Standardgültigkeitsdauer von 10 Tagen. Wenn Sie mit einem PAP reisen, müssen Sie über einen Flughafen in die Sonderregion einreisen. Außerdem müssen Sie bereits über einen Reiseplan mit einer festgelegten Reiseroute verfügen.

Foreigners Restricted Areas

Im Jahr 1963 wurden die sogenannten Restricted Areas eingeführt. Reisende müssen für diese Sonderregionen ein Restricted Area Permit beantragen. Personen mit einem indischen Reisepass benötigen keine Genehmigung für die Einreise in ein Restricted Area. Ein Restricted Area Permit (RAP) ist für die folgenden Regionen erforderlich:

  • Die Andamanen und Nikobaren
  • Teile von Sikkim

Das Restricted Area Permit kann im Gegensatz zum Protected Area Permit auch für individuelle Reisende beantragt werden. Oft kann die zusätzliche Genehmigung auch bei der Einreise nach Indien beantragt werden, wie im Seehafen von Port Blair oder am internationalen Flughafen Veer Savarkar.

Vorbereitungen für die Einreise nach Indien

Derzeit wird von Reisen nach Manipur, Kaschmir und Jammu abgeraten. Abgesehen davon ist Indien ein weitgehend sicheres Reiseland. Es wird empfohlen, vor Ihrer Abreise die Reisehinweise des Auswärtigen Amts zu überprüfen. Für Regionen, die nicht als Protected Area oder als Restricted Area bezeichnet wurden, benötigen Sie keine zusätzliche Genehmigung. Reisende mit einem europäischen Reisepass müssen immer ein Visum beantragen. Sie beantragen Ihr E-Visum Indien hier sofort online.

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