Artikel aus der Rubrik „Aktuell“ | | 12.01.2023 | ±3 Minuten Lesezeit

Zum zweiten Mal in Folge hat die indische Regierung die Gültigkeit der sogenannten PIO-Karte verlängert. Reisende, die über eine PIO-Karte verfügen, brauchen für die Einreise nach Indien kein Visum zu beantragen.

Die PIO-Karte

PIO ist eine Abkürzung für “Person of Indian Origin”. Sie ist für gebürtige Inder/-innen ausgelegt, die die indische Staatsangehörigkeit offiziell nicht haben. Das Grundgesetz Indiens erlaubt es nicht, zwei Staatsangehörigkeiten zu haben. Personen, die die indische Staatsangehörigkeit nicht haben, müssen ein Visum beantragen, um in das Land einreisen zu dürfen, mit Ausnahme von Reisenden aus Bhutan, Nepal oder den Malediven. Das PIO-System wurde 2002 ins Leben gerufen, um der großen Anzahl an Indern/-innen, die sich nicht in Indien befinden und auch keinen indischen Reisepass haben, zu erlauben, einfach in Ihr Vaterland zurückzukehren. Mit einer PIO-Karte darf man nämlich ohne Visum nach Indien reisen.

OCI- ersetzt PIO-Karte

Im Jahr 2006, vier Jahre nach der Einführung des PIO-Systems, wurde bereits das OCI-System (“Overseas Citizen of India"") ins Leben gerufen. Das OCI-System ist eine Fortsetzung des PIO-Systems und steht Indern/-innen im Ausland mehr Rechte zu. Auch mit einer OCI-Karte darf man ohne Visum nach Indien einreisen. Eigentümer dieser Karte haben jedoch nicht alle Rechten, die Staatsangehörige Indiens haben. Das wurde während der Coronakrise klar, als die Regierung Indiens ein vorübergehendes Verbot für visumfreies Reisen für Personen mit einer OCI-Karte einführte, währende Personen mit einem indischen Reisepass weiterhin ohne Visum nach Indien einreisen konnten.

Am 9. Januar 2015 wurde das PIO-System vollständig vom OCI-System ersetzt. Seitdem werden keine PIO-Karten mehr an Inder/-innen in Übersee ausgehändigt. Eine OCI-Karte muss nur einmal verlängert zu werden, wenn der/die Eigentümer/-in 20 Jahre alt wird. Danach ist das Dokument bis zum Lebensende gültig.

Gültigkeit PIO-Karte erneut verlängert

Besitzer/-innen einer PIO-Karte, die vor 2015 ausgestellt wurde, können sie für eine OCI-Karte eintauschen. Die indische Regierung hat bereits mehrere Fristen gestellt, an denen die Gültigkeit aller PIO-Karten auslaufen sollte, aber diese wurden immer wieder verschoben. Die letzte Frist war am 31. Dezember 2022, doch auch diese wurde auf den 31. Dezember 2023 verschoben. Besitzer/-innen einer PIO-Karte dürfen also bis zu dem Datum weiterhin ohne Visum nach Indien reisen. Dafür ist zusätzlich zur PIO-Karte auch ein gültiger Reisepass erforderlich.

Die Regierung warnt, dass sie PIO-Karten auch bereits vor dem 31. Dezember 2023 für ungültig erklären können. Wer eine PIO-Karte besitzt, müsste in dem Fall also ein Visum für die Einreise nach Indien beantragen. Daher empfiehlt die Regierung, die PIO-Karte schnellstmöglich gegen eine OCI-Karte einzutauschen. Abhängig von der Staatsangehörigkeit kann das bei der Botschaft oder über VFS Global erledigt werden.

Visum anstelle der PIO- oder OCI-Karte

Nicht alle Personen mit indischen Wurzeln kommen für eine OCI-Karte infrage. Man kann beispielsweise keine OCI-Karte beantragen, wenn die Eltern oder Großeltern jemals die Staatsangehörigkeit Pakistans oder von Bangladesch hatten. Außerdem dürfen Personen, die im Militär ihres Wohnlandes gedient haben, keine OCI-Karte beantragen. Diese Personen müssen daher immer ein Visum beantragen, um nach Indien zu reisen. Reisende aus den meisten Ländern können ein E-Visum verwenden, das einfach online beantragt werden kann. Da man in dem Fall keinen Termin bei der Botschaft braucht, kann man sich sowohl Zeit und Geld sparen. Um den Antragsprozess für dieses Visum starten zu dürfen, muss man jedoch alle Voraussetzungen für das E-Visum für Indien erfüllen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel aus unserer Rubrik „Aktuelles“ über das Visum für Indien ist bereits älter als ein Jahr. Möglicherweise enthält er veraltete Informationen und Ratschläge, daher können wir für den Inhalt dieses Artikels keine Gewährleistung mehr bieten. Verreisen Sie demnächst und möchten Sie wissen, welche Regeln derzeit gelten? Lesen Sie dann alle aktuellen Informationen über das Visum für Indien.

VisumAntrag.de ist eine kommerzielle und professionelle Visum-Agentur und unterstützt Reisende unter anderem bei der Antragstellung für ein Visum für Indien. VisumAntrag.de ist ein offizieller Partner der International Air Transport Association, IATA, mit der Mitgliedsnummer 57231226, fungiert als Vermittler, ist keine Anwaltskanzlei, beschäftigt auch keine Anwälte, bietet keine Rechtsberatung und ist in keiner Weise mit einer Regierungsbehörde verbunden. Sie können auch direkt bei den Ausländerbehörden ein Visum beantragen (25,63 USD pro Visum, über indianvisaonline.gov.in), aber dabei erhalten Sie keine deutschsprachige Unterstützung. Wenn Sie Ihren Antrag auf VisumAntrag.de einreichen, steht unser Kundendienst Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Antrag und alle von Ihnen eingereichten Dokumente manuell, bevor sie an die Ausländerbehörden übertragen werden. Sollten wir mögliche Fehler oder Unvollständigkeiten entdecken, setzen wir uns sofort mit Ihnen in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag dennoch schnell und korrekt verarbeitet wird. Um unsere Dienste zu nutzen, zahlen Sie 25,63 USD an Konsulatsgebühren, die wir in Ihrem Namen an die Ausländerbehörden zahlen, sowie 36,54 € an Servicekosten für unsere Vermittlung, einschließlich MwSt. Durch unsere Dienstleistungen sind schon vielen Reisenden große Probleme erspart geblieben. Sollte ein Antrag trotz unserer Unterstützung und Kontrolle abgelehnt werden, erstatten wir die vollständigen Kosten, die für den Antrag berechnet wurden (außer wenn für diese/-n Reisende/-n früher schon einmal ein Antrag auf ein Visum Indien abgelehnt wurde). Hier erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.